Hallo WaweThie
ist der Rückforderungsbescheid nicht mit einer
Rechtsmittelbelehrung versehen?
Muss das nicht?
Ist es auch, aber das versteht ja keine Sau.
Wenn nicht: hin zum SH und denen die derzeitige Situation
mitteilen.
Antrag auf Stundung oder Erlass stellen.
Sollte man da nicht Widerspruch gegen einlegen? Das ist doch
komisch, wenn man 5 Jahre später etwas zurückzahlen soll, weil
man damals zuviel Geld hatte.
Ganz deiner Meinung, aber seltsamerweise ist ein Widerspruch gegen dieses Schreiben nicht zulässig:
„Diese Mitteilung ermächtigt den Träger der Sozialhilfe, Unterhalt von Ihnen zu fordern, solange der Unterhaltsberechtigten Hilfe gewährt wurde. Ich weise darauf hin, dass über Einwände gegen Grund und Höhe des Unterhaltsanspruchs die Zivilgerichte im Rahmen eines etwaigen Unterhaltsprozesses entscheiden und daher kein Widerspruch gegen dieses Schreiben möglich ist.“
Das kann doch nur dann in Ordnung sein, wenn entweder das
Sozialamt damals nicht wusste, wieviel Geld die Eltern hatten,
und es jetzt erst erfahren hat, oder die Eltern die ganze Zeit
wussten oder damit rechnen mussten, dass sie noch was
zurückzahlen müssen.
Wenn beides nicht der Fall ist, müssen sie es meiner Meinung
nach sowieso nicht zurückzahlen.
Meine Mutter ist inzwischen beim Sozialamt gewesen und die meinten, zurückzahlen müsse sie, sie kann ja in Raten zahlen. Und der Brief kommt jetzt erst, weil sie so viel zu tun hatten und jetzt erst langsam alles aufarbeiten.
Ich bin trotzdem der Meinung, daß sie damals meinen Eltern zumindest hätten mitteilen müssen, daß sie was zurückzahlen müssen. Sie hatten ja alle Unterlagen da.
Wenn noch jemandem etwas einfällt würd ich mich freuen, auf jeden Fall werd ich meiner Mutter sagen, daß sie versuchen soll einen Antrag auf Erlass zu stellen.
Liebe Grüße Ramona