Sozialhilfe zurückzahlen mit Hartz4

Hallo,

ich habe 2001/2002 Sozialhilfe bekommen, dann habe ich angefangen zu studieren und bekomme jetzt BAföG. Meine Eltern haben nun einen Brief vom Sozialamt bekommen, daß sie jetzt einen Teil dem Amt zurückzahlen müssen, weil mein Vater wohl damals zuviel Geld verdient hat.

Meine Eltern haben jetzt aber wesentlich weniger Geld. Meine Mutter bekommt Hartz4 und mein Vater verdient auch wesentlich weniger, als damals (sonst würd meine Mutter ja kein Hartz4 bekommen.)

Jedenfalls weiß meine Mutter jetzt nicht wirklich wie sie das bezahlen soll und ich bekomm ja auch nur mein BAföG (bin also genauso arm).

Kann man da nicht irgendwas gegen tun. Das ist doch völlig unlogisch, daß man mit Hartz4 das Existenzminimum bekommt und dann noch das Sozialgeld der Tochter zurückbezahlen soll.

Liebe Grüße Ramona

Hallo Ramona,
ist der Rückforderungsbescheid nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen?

Wenn nicht: hin zum SH und denen die derzeitige Situation mitteilen.
Antrag auf Stundung oder Erlass stellen.

Gruß
HaweThie

Hallo WaweThie

ist der Rückforderungsbescheid nicht mit einer
Rechtsmittelbelehrung versehen?

Muss das nicht?

Wenn nicht: hin zum SH und denen die derzeitige Situation
mitteilen.
Antrag auf Stundung oder Erlass stellen.

Sollte man da nicht Widerspruch gegen einlegen? Das ist doch komisch, wenn man 5 Jahre später etwas zurückzahlen soll, weil man damals zuviel Geld hatte.

Das kann doch nur dann in Ordnung sein, wenn entweder das Sozialamt damals nicht wusste, wieviel Geld die Eltern hatten, und es jetzt erst erfahren hat, oder die Eltern die ganze Zeit wussten oder damit rechnen mussten, dass sie noch was zurückzahlen müssen.

Wenn beides nicht der Fall ist, müssen sie es meiner Meinung nach sowieso nicht zurückzahlen.

Viele Grüße
Thea

Hallo WaweThie

ist der Rückforderungsbescheid nicht mit einer
Rechtsmittelbelehrung versehen?

Muss das nicht?

Ist es auch, aber das versteht ja keine Sau.

Wenn nicht: hin zum SH und denen die derzeitige Situation
mitteilen.
Antrag auf Stundung oder Erlass stellen.

Sollte man da nicht Widerspruch gegen einlegen? Das ist doch
komisch, wenn man 5 Jahre später etwas zurückzahlen soll, weil
man damals zuviel Geld hatte.

Ganz deiner Meinung, aber seltsamerweise ist ein Widerspruch gegen dieses Schreiben nicht zulässig:

„Diese Mitteilung ermächtigt den Träger der Sozialhilfe, Unterhalt von Ihnen zu fordern, solange der Unterhaltsberechtigten Hilfe gewährt wurde. Ich weise darauf hin, dass über Einwände gegen Grund und Höhe des Unterhaltsanspruchs die Zivilgerichte im Rahmen eines etwaigen Unterhaltsprozesses entscheiden und daher kein Widerspruch gegen dieses Schreiben möglich ist.“

Das kann doch nur dann in Ordnung sein, wenn entweder das
Sozialamt damals nicht wusste, wieviel Geld die Eltern hatten,
und es jetzt erst erfahren hat, oder die Eltern die ganze Zeit
wussten oder damit rechnen mussten, dass sie noch was
zurückzahlen müssen.

Wenn beides nicht der Fall ist, müssen sie es meiner Meinung
nach sowieso nicht zurückzahlen.

Meine Mutter ist inzwischen beim Sozialamt gewesen und die meinten, zurückzahlen müsse sie, sie kann ja in Raten zahlen. Und der Brief kommt jetzt erst, weil sie so viel zu tun hatten und jetzt erst langsam alles aufarbeiten.

Ich bin trotzdem der Meinung, daß sie damals meinen Eltern zumindest hätten mitteilen müssen, daß sie was zurückzahlen müssen. Sie hatten ja alle Unterlagen da.

Wenn noch jemandem etwas einfällt würd ich mich freuen, auf jeden Fall werd ich meiner Mutter sagen, daß sie versuchen soll einen Antrag auf Erlass zu stellen.

Liebe Grüße Ramona

Hallo!

Wenn noch jemandem etwas einfällt würd ich mich freuen

Zum Amtsgericht gehen, sich einen Antrag auf Beratungshilfe geben lassen, den ausfüllen, sich einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen und sich bei dem vernünftig beraten lassen.

Gruß,

Florian.

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Hallo

Zum Amtsgericht gehen, sich einen Antrag auf Beratungshilfe
geben lassen, den ausfüllen, sich einen Fachanwalt für
Sozialrecht suchen und sich bei dem vernünftig beraten lassen.

Das ist natürlich schon mal gut.

Bis dahin kann deine Mutter ja schon mal den § 45 aus dem Sozialgesetztbuch X http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?.. ausdrucken und durchlesen.

Da steht unter anderem meiner Meinung nach, dass ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt (also ein Bescheid oder sowas, bei dem man mehr Geld kriegt oder weniger Geld zahlt, als es vom Gesetz her sein müsste) nach Ablauf von 2 Jahren nicht mehr rückgängig gemacht werden darf.

Merkwürdig ist aber, dass da Zivilgerichte, und nicht das Sozialgericht zuständig sein soll. Ich würde denken, dass Zivilgerichte dann zuständig wären, wenn du deine Mutter auf Unterhaltszahlung verklagen, und alles, was mit dem Sozialamt zu tun hat, machen die Sozialgerichte.

Also auf jeden Fall den Beratungsschein holen, wer weiß.

Die Sozial- und Arbeitsämter scheinen sich seit Hartz4 alles mögliche einfallen zu lassen, um kein Geld zahlen zu müssen oder wieder welches zurückfordern zu können. Aber man kann sich natürlich nicht drauf verlassen, dass das so ein Fall ist.

Viele Grüße
Thea

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Hallo,
wer sagt, dass der ursprüngliche VA rechtswidrig war?
Hier fehlen zur abschließenden Beurteilung des Falles einige Angaben der TE.
Warum wurde damals Geld gezahlt, obwohl es nicht zustand?
Falsche Angaben? Krach mit den Eltern?..

Ohne meinen A…nwalt sag ich nichts :wink:

Gruß
HaWeThie

Danke
Vielen Dank, ihr habt mir wirklich ganz klasse geholfen. Ich hoffe ich bekomme die Bürokratie damit klein.

Liebe Grüße Ramona