Hallo!
Kann mir da jemand helfen? Ich kenne den Unterschied nicht - weiß nicht welche Vor- und/oder Nachteie das eine oder andere mit sich bringt!
So verstehe ich gar nichts!
Ihr könnt mir aber alle Fragen stellen-------und vielleicht könnt Ihr mir auch helfen!
Alles Liebe
Sylvia
Hallo!
Kann mir da jemand helfen? Ich kenne den Unterschied nicht -
weiß nicht welche Vor- und/oder Nachteie das eine oder andere
mit sich bringt!
Zunächst einmal muss man bei der Grundsicherung unterscheiden, welche Du meinst.
Es gibt einmal die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, das ist das, was man landläufig als Hartz-4 bezeichnet.
Dann gibt es noch die Grundsicherung wegen Alters und Erwerbsminderung, die wird nach dem SGB XII gezahlt, also nach dem, was früher das Sozialhilfegesetz gewesen ist. Die gehört begrifflich auch zur Sozialhilfe. Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der unter den gewöhnlichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Was man landläufig als Sozialhilfe bezeichnet, ist nur ein kleiner Ausschnitt, nämlich die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“, Sozialhilfe umfasst viel mehr als das, so die eben erwähnte Grundsicherung oder Eingliederungshilfen für behinderte Menschen ect.
Die Frage, was nun welche Vor- und Nachteile hat, erübrigt sich eigentlich. Es ist nicht so, dass man da vielleicht irgendwie eine Wahlmöglichkeit hätte.
Entweder, man kann arbeiten, dann fällt man unter die Grundsicherung für Arbeitssuchende, oder man ist Erwerbsunfähig, dann bekommt man „Sozialhilfe“ - wenn nicht andere Ansprüche, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vorrangig sind. Es ist also eine Frage der tatsächlichen Voraussetzungen, die in der Person des Antragstellers vorliegen.
Ich hoffe, das ist ein wenig klarer geworden 
Gruß,
Florian.
Hallo Florian!
Zunächst einmal muss man bei der Grundsicherung unterscheiden,
welche Du meinst.
Es gibt einmal die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
SGB II, das ist das, was man landläufig als Hartz-4
bezeichnet.
Dann gibt es noch die Grundsicherung wegen Alters und
Erwerbsminderung, die wird nach dem SGB XII gezahlt, also nach
dem, was früher das Sozialhilfegesetz gewesen ist.
>>>Hm - ich konnte fast nie arbeiten - bekomme seit 7 JAhren Sozi - Überprüfung einmal im Jahr!
das war zu heftig - da hat meine Ärztin gesagt - es retraumatisiert mich immer (in der Tat schonm ein haöbes Jahr vorher durchgehend)
dann wurde davon abgesehen - dann kam Hartz - und ich wurde wieder überprüft - und hab wieder ein Schreiben von eminem Arzt! Ich bekomme inzwischn 70 % Opferentschädigung und ergänzende Sozialhilfe! Jetzt muss ich wegenb Krank´heit umziehen - und hab dei Nummer vom Sozi hier besorgt - und diese „Dame“ ist für Grundsicherung zuständig. Ich hab lauter Gutacheten, die sagen - ich bin arbeitsunfähig - aber irgendwie scheint nichts so richtig klar - und ich steige da echt nicht mehr durch! Ich würde gerne Sozialhilfe nehmen - um der "Dame " zu entkommen - denn sie macht mir furchtbare Angst!
Die gehört
begrifflich auch zur Sozialhilfe. Voll erwerbsgemindert ist
derjenige, der unter den gewöhnlichen Bedingungen des
Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden
täglich zu arbeiten.
Was man landläufig als Sozialhilfe bezeichnet, ist nur ein
kleiner Ausschnitt, nämlich die sogenannte „Hilfe zum
Lebensunterhalt“, Sozialhilfe umfasst viel mehr als das, so
die eben erwähnte Grundsicherung oder Eingliederungshilfen für
behinderte Menschen ect.
Die Frage, was nun welche Vor- und Nachteile hat, erübrigt
sich eigentlich. Es ist nicht so, dass man da vielleicht
irgendwie eine Wahlmöglichkeit hätte.
Komisch - daß ich dann immer noch Sozi beziehe - war echt sicher - ich käme in eine Grundsicherung letztes Jahr!
Entweder, man kann arbeiten, dann fällt man unter die
Grundsicherung für Arbeitssuchende, oder man ist
Erwerbsunfähig, dann bekommt man „Sozialhilfe“ - wenn nicht
andere Ansprüche, zum Beispiel aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, vorrangig sind. Es ist also eine Frage der
tatsächlichen Voraussetzungen, die in der Person des
Antragstellers vorliegen.
Ich hoffe, das ist ein wenig klarer geworden 
>>>Naja - ein wenig!
Ich danke Dir für Deine Mühe!
Darf die Ktp Auszüge von 3 Monaten von mir verlangen? Und wenn ja - kann ich da schwärzen? Das fühlt sich so nackt an!
Alles Liebe Sylvia
Gruß,
Florian.
Hallo
Darf die Ktp Auszüge von 3 Monaten von mir verlangen? Und wenn
ja - kann ich da schwärzen? Das fühlt sich so nackt an!
Einfach so Konto Auszüge verlangen darf sie eigentlich nicht. Sie kann höchstens verlangen, dass du nachweist, ob du Miete gezahlt, ob du eine Opferentschädigung bekommen usw. hast, und das geht am einfachsten mit den Kontoauszügen.
Alles andere darfst du m.W. schwärzen. Dafür müsste sie natürlich sagen, was sie denn auf den Kontoauszügen sehen will. Ich müsste mich aber sehr irren, wenn sie das nicht müsste. Einfach so aus Interesse deine Kontobewegungen mal überprüfen, das darf sie jedenfalls nicht.
Viele Grüße
Thea
Hallo!
echt nicht mehr durch! Ich würde gerne Sozialhilfe nehmen - um
der "Dame " zu entkommen - denn sie macht mir furchtbare
Angst!
Also wenn Du die Nummer vom Sozialamt hast und die Dame für Grundsicherung zuständig ist, dann wird es dabei um Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII gehen. Und wenn Du erwerbsunfähig bist, wirst Du wohl auch an der Dame kaum vorbeikommen.
Gruß,
Florian.