Schönen Tag an alle Experten,
jetzt möchte ich auch mal etwas in diesem Forum zum Besten geben.
Angenommen, ein seit November 2005 arbeitsloser ALG2-Empfänger stellt im Dezember bei seiner Versicherung einen Antrag auf Berunfsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 EUR. Der Beginn der Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls im Dezember 05.
Wie ist in diesem Fall mit der Agentur für Arbeit zu verfahren? Muß dies gemeldet werden, werden daraufhin Leistungen gestrichen? Muß man mit Sanktionen rechnen wenn man es vergessen hat oder zu spät meldet?
Oder reicht es, bei einer positiven Entscheidung der Versicherung das der Agentur mitzuteilen, und dann die erhaltenen Sozialbeträge zurückzuzahlen?
So wie ich das verstehe, ist man zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, und nur als erwerbsunfähiger erhält man kein ALG2.
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten und danke jetzt schon.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Groß
Hallo Florian,
So wie ich das verstehe, ist man zwar berufsunfähig, aber
nicht erwerbsunfähig, und nur als erwerbsunfähiger erhält man
kein ALG2.
zunächst gibt es die Berufsunfähigkeit in der bisherigen Form nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsunf%C3%A4higkeit
ALG2 ist im Prinzip Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen. D.h. es werden alle Einkünfte berücksichtigt, also auch eine Rente, die durch eine Versicherung gezahlt wird.
Eine Rente von 1500 € liegt deutlich über dem, was als ALG2 normalerweise geleistet wird, d.h. es voraussichtlich gar kein ALG2 mehr. Natürlich wird sich die Aeitsagentur zuviel gezahlte Gelder zurückholen.
Natürlich muss man dieses Einkommen erst mal haben, bevor man es gegenüber der Arbeitagentur angeben kann. Warte also erst mal ab, ob und wann die Versicherung zahlt.
Gruß
Carlos
Hi,
zuerstmall ist zu klären ob du dauerhaft berufsunfähig bleiben wirst oder ob es vorrübergehend ist.
In beiden Fällen fällst du allerdings nicht mehr unter das Hartz IV Gesetz im SGB II, sondern unter das Sozialhilfegesetzt SGB XII.
Bei Hartz IV bleibst du nur wenn du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst.
Zum Amt musst du so oder so, da bei nicht melden eine Sperrzeit auf die zukommen könnte in der du dann von allen Geldern ausgenommen bist, das ist vorallem dann Problematisch wenn der Rentenantrag abgelehnt wird.
Es steht allerdings in anbetracht der Höhe der Rente zu erwarten, das du keine Gelder mehr vom Amt bekommen wirst, da du weit über dem Regelsatz liegst.
Grüße Daydreamergirl
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