Hi,
mit was für Folgen muss jemand rechnen, der privat Insolvenz ‚beantragt‘ (sagt man das so?) und AlgII-Empfänger ist?
Danke schon jetzt,
Anja
Hi,
mit was für Folgen muss jemand rechnen, der privat Insolvenz
‚beantragt‘ (sagt man das so?) und AlgII-Empfänger ist?
Danke schon jetzt,
Anja
Hallo Anja,
Ich würde mal sagen, da das „Einkommen“ in dem Fall unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist der AlG2-Empfänger nach der „Insolvenz-Zeit“ mehr oder weniger aus dem Schneider.
Gruß
Sticky
Hi Sticky,
Ich würde mal sagen, da das „Einkommen“ in dem Fall unter der
Pfändungsfreigrenze liegt, ist der AlG2-Empfänger nach der
„Insolvenz-Zeit“ mehr oder weniger aus dem Schneider.
Wenn es denn so einfach wäre - wenn der Insolvenz- und AlgII-‚Inhaber‘ einen Verein z.B. gründen will - gilt er überhaupt noch als geschäftsfähig?
Gruß,
Anja
Hallo Anja,
ein Insolvenzverfahren hat keine Auswirkung auf das ALG II. Dieses ist normal auch nicht pfändbar. Der Schuldner hat sich allerdings um Arbeit zu bemühen, aus dem sich Pfändungsbeträge ergeben. Das Insolvenzrecht sieht die Zumutbarkeit etwas strenger als das Arbeitsamt.
Ein Insolvenzschuldner ist ganz normal geschäftsfähig. Ich nehme mal an, Du denkst an einen gemeinnützigen Verein. Kein Problem. Es sei denn, damit willst Du irgendwelche Regelungen umgehen oder Du bist dort so eingebunden, dass Du Dich nicht um bezahlte Arbeit kümmerst.
Man darf grundsätzlich auch ein Gewerbe anmelden, obwohl die Handhabung einer Selbständigkeit in der Insolvenz sowohl im Schrifttum strittig ist als auch von Verwalter zu Verwalter unterschiedlich erfolgt. Eine enge Absprache mit diesem ist also immer wichtig.
Gruß Oskar
Danke, Oskar,
das ist eine brauchbare Antwort
Ein Insolvenzschuldner ist ganz normal geschäftsfähig. Ich
nehme mal an, Du denkst an einen gemeinnützigen Verein. Kein
Problem.
Ja, ich will Kulturarbeit leisten - etwas, womit ich früher mein Geld verdient habe, als ich es noch ‚durfte‘.
Es sei denn, damit willst Du irgendwelche Regelungen
umgehen
Diese Bemerkung allerdings finde ich nicht nur überflüssig, sondern auch verletzend, wenn ich mal persönlich werden darf.
oder Du bist dort so eingebunden, dass Du Dich nicht
um bezahlte Arbeit kümmerst.
Geb’ mir einen durchschnittlich bezahlten Halbtagsjob, dann bin ich endlich wieder von den Ämtern unabhängig und kann dennoch meine Kunst machen, von der ich heute weniger denn je leben kann, weil niemand mehr Geld hat - und da an erster Stelle natürlich auch nicht für Kunst.
Man darf grundsätzlich auch ein Gewerbe anmelden, obwohl die
Handhabung einer Selbständigkeit in der Insolvenz sowohl im
Schrifttum strittig ist als auch von Verwalter zu Verwalter
unterschiedlich erfolgt. Eine enge Absprache mit diesem ist
also immer wichtig.
Auch das ist eine sachliche Auskunft, über die ich Dir dankbar bin.
Dir ein schönes Wochenende,
Anja
Hallo Anja,
Es sei denn, damit willst Du irgendwelche Regelungen
umgehenDiese Bemerkung allerdings finde ich nicht nur überflüssig,
sondern auch verletzend, wenn ich mal persönlich werden darf.
ich habe dabei die juristische Seite wiedergeben und Dir nichts unterstellen wollen. Tut mir leid, wenn es falsch rübergekommen ist.
Gruß Oskar
Hallo Anja,
was man in diesem Zusammenhang auch beachten sollte: Eine Überschuldung ist ein Vermittlungshinderniss welches durch die Sculdnerberatung und einer eventuell notwendigen Privatinsolvenz beseitigt wird. Insofern gibt es die Möglichkeit einer zumindest teilweisen Kostenübernahme der Insolvenzkosten im Rahmen des Programms Fordern und Fördern durch die Arbeitsagenturen. Deshalb sollten überschuldete Hartz IV Empfänger bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung auf diese Situation hinweisen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, die eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle festschreibt (Fordern) aber auch eine Hilfe bei der Kosten des evtl. notwendigen Insolvenzverfahrens zusichert.
Einige Argen haben hierzu bereits Vereinbarungen mit Schuldnerberatungsstellen getroffen.
Vielleicht hilft dir diese Info dem einen oder anderen ja auch weiter.