Hallo!
Ich wollte heute meinen ausgefüllten ALGII-Antrag abgeben. Die Annahme wurde verweigert, da mein portugiesischer Reisepass abgelaufen sei. Allerdings hatte ich meinen portugiesischen Personalausweis dabei, meine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis, mein Sozialversicherungsausweis und meine Anmeldebestätigung vom Bezirksamt. Trotzdem wurde auf einen gültigen Reisepass beharrt. Ist das rechtens? Ist mein Personalausweis eines EU-Staates in Verbindung mit der Aufenthaltserlaubnis nicht ausreichend? Und wenn ja, auf welche Gesetzestexte kann ich mich beziehen? Auf meinen Einspruch hin verwiesen sie auf ihre Geschäftsordnung, die sie mir allerdings nicht zeigen, geschweige denn aushändigen wollten. Auch weigerten sie sich mir schriftlich zu dokumentieren dass sie meine Papiere als ungenügend aufgefasst hatten.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hi,
also das scheint mir auf jeden Fall schonmal ziemlich Rechtswidrig. Die haben nämlich eine Auskunftspflicht auf was sie ihre Aussagen stützen.
Auf meinen Einspruch hin verwiesen sie auf ihre Geschäftsordnung, die sie
mir allerdings nicht zeigen, geschweige denn aushändigen
wollten. Auch weigerten sie sich mir schriftlich zu
dokumentieren dass sie meine Papiere als ungenügend aufgefasst
hatten.
Du kannst denen gleich sagen das Geschäftsordnungen schön und gut sind, aber sie haben keinerlei rechtliche Wirkung auf dich.
Im Gesetz hab ich nichts gefunden was auf die benötigung eines Reisepasses hindeutet. Nach § 7 Abs. 1 Punkt 4 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs.2 hast du das volle Recht auf Harz IV.
Es ist sowieso unsinnig wenn du deinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hast in Protugal einen neuen Reisepass zu Beantragen, außerdem ist man innerhalb der EU berechtigt auch ohne Reisepass nur mit dem Personalausweis zu reisen!
Also, ich würd nochmal hingehen, den Beamten da die oben gennanten Paragraphen um die Ohren hauen und wenn sie immer noch nicht darauf reagieren , besteh drauf das du zum nächsthöheren Vorgesetzten durchdarfst.
Du hast auf jeden Fall Recht und Anspruch auf Harz IV !!
Es gibt übrigens vom dtv Verlag ein Gestzbuch wo alles wichtige über Hartz IV drinsteht. Ich weiß leider nicht genau wie es heißt, aber es hat aufjedenfall SGB II und SGB XII im Titel, sowas in die Richtung „Grundsicherung für Arbeitslose“.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und lass dich vom Amt nicht unterkreigen.
Grüße Daydreamergirl