jemand hat eine vor zwei Jahren Arbeitslosenhilfe bekommen. Mittlerweile ist er wieder voll berufstätig. Nun fordert die Arbeitsagentur das Geld ca. 7000 Euro zurück, weil er angeblich in dieser Zeit dazu verdient habe, was aber wirklich nicht stimmmt. Dieser jemand legt Widerspruch gegen den Bescheid ein und erhebt dann Klage gegen den Widerspruchsbescheid.
Nun will aber die Arbeitsagentur unabhängig davon nächste Woche die 7000 Euro vollstrecken (Dieser jemand hat auf einem Sparbuch eine Rücklage von 1000 Euro und 600 Euro auf seinem Girokonto).
Was kann dieser jemand tun, damit der Gerichtsvollzieher nicht kommt?
aaalso, da das Arbeitsamt ja nun nicht von heute auf morgen vollstreckt fürchte ich, dass unsere fiktive Person schon die eine oder andere Frist verpennt hat. Das ist nun mal so, und wollen wir auch nicht weiter diskutieren.
Einzig heisst das, dass unsere Person am Montag früh um 7:30 Uhr beim im sicherlich erfolgten Schreiben erwähnten Sachbearbeiter vor der Tür steht und um einen Eiltermin bittet. Unsere Person sollte dann unbedingt alles im kleinen Köfferchen dabei haben, das 1) beweisen könnte, dass sie wirklich kein bisschen zu verdient hat und das 2) beweist, dass ausser besagten 1600 Euro wirklich kein Geld da ist.
Zu Punkt 1. Derlei Dinge könnten sein: Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit (notfalls bei der Bank nachdrucken lassen, falls die eigenen verloren gegangen sind). Steuerbescheide, Krankenkasse etc. Oder was unsere Person halt so noch finden kann. Lieber ein paar Zettel mehr als zu wenig, wie wir ja oben gesehen haben, drängt die Zeit und es ist womöglich keine Zeit für einen neuen Termin mit mehr Unterlagen
Zu Punkt 2: Hier hilft es natürlich, einen aktuellen Kontoauszug und das Sparbüchle mitzuschleppen. Vielleicht stellt auch die Bank einen Nachweis aus, dass man wirklich nicht mehr Kohle bei ihnen angelegt hat (sorry, ist wild geraten, ich ahne nicht ob Banken sowas tun und ob sowas dann Arbeitsämter beeindruckt. Aber in diesem Fall würde ich einfach alles versuchen!).
Uuups - wer lesen kann ist im Vorteil: ich nehme also alles zurück was ich zu verstrichenen Fristen gemurmelt habe. Trotzdem sollte unsere Person sofort zum Amt tapern. Du hattest ja geschrieben, dass die Person Widerspruch eingelegt hat.
Dieser jemand legt Widerspruch gegen den
Bescheid ein und erhebt dann Klage gegen den
Widerspruchsbescheid.
Wobei ich das schon merkwürdig finde. Worauf stützt denn das Amt seinen Bescheid? Also, wie kommen die Jungs drauf, dass unsere Person während ihrer Arbeitslosigkeit dazu verdient hat?
Und eine dumme Frage: ich dachte solche Zahlungen „ruhen“, bis alles geklärt ist? *grübel* (Achtung: auch das ist eine reine laienhafte Vermutung, kann aber sicher der Sachbearbeiter am Montag beantworten)
HI,
auf welche Paragraphen stützt sich das Amt da?
Man muss momentan höllisch aufpassen, da die sich zum größten Teil selbst noch nciht genau mit der neuen Gesetzgebung auskennen.
Wenn du mir die Paragraphen und die Begründung gibst les ich mal nach was davon überhapt rechtens ist. Mit der Klage wär ich auch erstmal vorsichtig, wenn das schiefgeht muss du die Kosten dafür übernehmen und das kann echt teuer werden.
Grüße Daydreamergirl
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Mit der Klage wär
ich auch erstmal vorsichtig, wenn das schiefgeht muss du die
Kosten dafür übernehmen und das kann echt teuer werden.
Grüße Daydreamergirl
Hallo,
so lange er keinen Rechtsanwalt hat, der Geld kostet, ist eine Klage vor dem Sozialgericht kostenlos. Auch wenn er den Prozess verliert!
so lange er keinen Rechtsanwalt hat, der Geld kostet, ist eine
Klage vor dem Sozialgericht kostenlos. Auch wenn er den
Prozess verliert!
Immer das mit den Klagen ohne Anwalt, man sieht ja, wohin das führt. Deswegen mein Rat: Schleunigst einen Anwalt aufsuchen, ganz einfach. Der wird wissen, was zu tun ist, zum Beispiel ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, um die Vollstreckung zu verhindern.
beim Lesen Deines postings sind mir folgende Fragen und Gedanken gekommen :
jemand hat eine vor zwei Jahren Arbeitslosenhilfe bekommen.
Die damals gezahlte Arbeitslosenhilfe kann zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verbraucht worden sein. Wie kommt das Arbeitsamt bzw. die Arbeitsagentur dazu, erst nach 2 Jahren eine Forderung zu stellen ? Also nachfragen und sich Gesetzestexte mit den dazugehörigen Paragraphen zeigen lassen.
Mittlerweile ist er wieder voll berufstätig.
Das ist schön, nur hat die betreffende Person sich auch von der Arbeitsagentur ABGEMELDET ? Normalerweise kommt dann ein Schreiben von der Arbeitsagentur, in dem steht, dass ÜBERZAHLTE Unterstützung zurück zuzahlen ist. Hat die betreffende Person so ein Schreiben bekommen ?
Nun fordert die
Arbeitsagentur das Geld ca. 7000 Euro zurück, weil er
angeblich in dieser Zeit dazu verdient habe, was aber wirklich
nicht stimmmt.
Wie kommt die Arbeitsagentur dazu diese Behauptung aufzustellen ?
Dieser jemand legt Widerspruch gegen den
Bescheid ein und erhebt dann Klage gegen den
Widerspruchsbescheid.
Nun will aber die Arbeitsagentur unabhängig davon nächste
Woche die 7000 Euro vollstrecken (Dieser jemand hat auf einem
Sparbuch eine Rücklage von 1000 Euro und 600 Euro auf seinem
Girokonto).
Die Arbeitsagentut kann nicht gleich *vollstrecken* … Da muss vorher schon Schriftverkehr gewesen sein.
Was kann dieser jemand tun, damit der Gerichtsvollzieher nicht
kommt?
Die betreffende Person sollte sich unbedingt einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, für geringverdienende Personen gibt es die sogenannte Prozesskostenhilfe.
jemand hat eine vor zwei Jahren Arbeitslosenhilfe bekommen.
Soll das bis vor zwei Jahren heißen? Dann gib mal bei Google SGB X §45 ein und lies besonders Absatz (3) genau durch. Oder ist denen erst später zu Ohren gekommen, dass dieser jemand damals etwas dazu verdient haben soll?
Mittlerweile ist er wieder voll berufstätig. Nun fordert die
Arbeitsagentur das Geld ca. 7000 Euro zurück, weil er
angeblich in dieser Zeit dazu verdient habe, was aber wirklich
nicht stimmmt. Dieser jemand legt Widerspruch gegen den
Bescheid ein und erhebt dann Klage gegen den
Widerspruchsbescheid.
Ist die Klage wirklich rechtzeitig eingereicht worden? Sind die Fristen beachtet worden?
Nun will aber die Arbeitsagentur unabhängig davon nächste
Woche die 7000 Euro vollstrecken (Dieser jemand hat auf einem
Sparbuch eine Rücklage von 1000 Euro und 600 Euro auf seinem
Girokonto).
Wissen die denn schon, dass Klage eingereicht wurde? Wenn nicht sicher, bitte nachfragen.
Was kann dieser jemand tun, damit der Gerichtsvollzieher nicht
kommt?
Die müssen doch eigentlich das Gerichtsurteil abwarten, dachte ich immer. Vielleicht eine einstweilige Verfügung vom Gericht holen? Die Klage ist ja wohl beim Sozialgericht. Dort kann man anrufen und fragen, was da zu tun ist, und vor allem auch, ob die Klage fristgerecht eingegangen ist.
Irgendwie kann man sich den Fall kaum vorstellen. Ein paar mehr Details wären gut.