Ab wann ALG wenn Arbeitsbescheinigung fehlt?

Hallo Experten,

ab wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man bei ersten Termin beim der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers noch nicht vorlegen kann?

a) ab dem Tag des AA-Besuches, wenn man sich zu diesem Termin als arbeitslos meldet — oder

b) erst, wenn man dem AA die Arbeitsbescheinigung vorgelegt hat?

Konkret: wenn jemand am 30.01.06 zum AA geht und sich arbeitslos meldet, die Arbeitsbescheinigung aber erst am 07.02.06 vorlegt, kriegt er dann ALG ab 30.01. oder erst ab 07.02. oder ab wann sonst?

Danke für Eure Unterstützung
sagt Anne

Hallo Anne,

kann nur sagen, wie es damals bei meinem Freund war. Er bekam rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Leistungen vom Arbeitsamt (Wochenende ausgenommen).
Die Bescheinigung hat er auch erst später bekommen (gibt ja Arbeitgeber, die einem nicht direkt am letzten Tag sämtliche Papiere aushändigen) - allerdings hat er sich nicht erst ein/zwei Tage vor dem Tag arbeitssuchend gemeldet, sondern einen Tag, nachdem er erfahren hat, dass sein Vertrag nicht verlängert wird.
Weiss ja nicht, in wie weit das für deinen Fall auch von Bedeutung ist. Man muss sich ja so bald man weiss, dass man arbeitssuchend werden wird, bei Amt melden.

Gruß
Molika

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Hallo,

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Es spielt keine Rolle, wann die Bescheinigungen vorgelegt werden.

Gruß
Otto

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Hallo Anne!

Hallo,

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende
Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Es spielt keine Rolle, wann die Bescheinigungen vorgelegt
werden.

Gruß
Otto

Grundsätzlich hat Otto da recht. Allerdings können die Sachbearbeiter in der Leistung deinen Arbeitslosengeldantrag erst bearbeiten bzw. dein Arbeitslosengeld berechnen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen - auch und vor allem die Arbeitsbescheinigungen.

Also ist es immer am besten, diese so bald wie möglich abzugeben, damit ansonsten auftretende Zahlungsverspätungen verhindert werden können.

Gruß, David

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Danke für Eure Antworten!
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