Hartz IV und freiberufliche Tätigkeit

Nachdem der Versuch 1 Euro Jobber als GEZ Kontrolleure einzusetzen gescheitert ist, versuchen nun einige Arges freiberuflich diese Tätigkeit an Hartz IV Empfänger zu vermitteln. Meine Frage: Muss ein Hartz IV Empfänger auch eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis annehmen, wenn ihm diese vom Arbeitsamt vorgeschlagen wird ? Wäre nett wenn mir jemand die Frage beantworten könnte. Danke

Ja sicher, sonst noch Probleme ?
Hallo (Anrede, altmodisch, wird hier nicht mehr gerne verwendet),

nein, vom Arbeitsamt muss man gar nichts annehmen. Man hat schließlich Anspruch darauf, für´s Nichtstun Geld zu kassieren.

Sonst alles klar bei Dir soweit ?

Gruß

S.J.

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Sorry, dachte dies wäre ein sachliches Forum, auf denen konkrete Fragen eine sachliche Antwort erhalten. Für Pöbeleien habe ich eigentlich keine Lust. Bye.

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Hallo Dietmar

Muss ein Hartz IV Empfänger auch eine
freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis annehmen, wenn ihm
diese vom Arbeitsamt vorgeschlagen wird?

Also ich finde hier -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR29550000… zumindest nichts was dagegen spricht, insofern es nicht irgendein Punkt der Zumutbarkeitsregelung tut -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR29550000…

MfG

Servus Dietmar,

wenn ich dieses:

http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb02x031.htm

richtig lese, ist trotz allen Sprachmülls im Sinn von „Freelancing“, „freiberuflicher Basis“ etc. außerhalb des Gesetzestextes und trotz allerlei mehr oder weniger schwungvoller Neudefinitionen im SGB Arbeit unverändert gleich Arbeit, d.h. nicht selbständige Erwerbstätigkeit.

Allenfalls im Rahmen einer „Eingliederungsvereinbarung“ sind die Begriffe ein bissel schwiemeliger geworden - hier könnte eine Möglichkeit für die Agentur bestehen, lästige Karteileichen in die Wunderwelt des MLM, in Drückerkolonnen, zum „Überführen“ von PKWs usw. zu geleiten.

Schöne Grüße

MM

Hallo Steve,

nein, vom Arbeitsamt muss man gar nichts annehmen. Man hat
schließlich Anspruch darauf, für´s Nichtstun Geld zu
kassieren.

Ich denke darum geht es bei dieser Frage nicht. Wenn Du einmal die Polemik bei Seite lässt und Dich mit dem Sachvehalt beschäftigst, solltest auch Du das erkennen.

Im Prinzip bedeutet die Aufforderung des Amtes, dass der AG II - Empfänger in die Selbstständigkeit gehen soll. Hast Du Dich mal mit der Thematik ALG II und Selbstständigkeit beschäftigt? Sagen Dir in den Zusammenhang alleine die Stichworte: Krankenversicherung, Einkommen = Umsatz etwas?
Einmal ganz von den §58 und §60 des SGB II abgesehen. (Wobei diese zumindest die GEZ nicht so stören dürften.)

Bei solchen Aufforderungen der ARGE handelt es sich nach meiner Ansicht in keinster Weise um seriöse Vermittlung des Arbeitssuchenden. Hier geht es wohl nur darum die Leue so schnell wie möglich aus der Statistik zu bekommen. Einmal ganz davon abgesehen, dass man für so eine Tätigkeit wirklich geeignet sein muss. Das kann nicht jeder…

Demnächst fordert das Amt dann alle ehemaligen Forstarbeiter auf eine Werbeagentur zu eröffnen. :smile:

mit besten Grüßen
Steffen B.

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wurde mir diesbezüglich letztes Jahr erteilt, als ich solch ein Ansinnen äusserte. Begründung: Es könne ja keiner die 14,5 Std. Wochenarbeitszeit kontrollieren…und man würde mir sofort Leistungen streichen, falls ich doch…also hab ichs gelassen und über andere Wege nachgedacht…
aber solche Leute für die GEZ einspannen zu wollen, ist schon mehr als dreist…

LG
Mikesch

Vielen Dank für eure Antworten. Erfreulich, dass in diesem Forum die sachkundigen Helfer offensichtlich doch in der Mehrzahl sind. Nochmal Danke.