Wohngeldfrage

Hallo,
ich habe ein Problem mit dem Wohngeldantrag.
Es ist der erste Antrag, den ich stelle.
Ich bin vor kurzem erst von Zuhause ausgezogen und habe nicht vor, zu meiner Mutter zurückzukehren.
Mein altes Zimmer in der Wohnung meiner Mutter betrug 10,25m² und beim Amt sagte man mir, dass das zuviel sei bzw. groß genug, um darin leben zu können. Ich hatte vor dem letzten Umzug ein Zimmer, das doppelt so groß war und ich bin nur mitgezogen, weil ich bis dahin keine eigene Wohnung gefunden hatte. Jedenfalls wollen die mir unterstellen, dass ich nur kurzzeitig wegen meines Studiums ausgezogen bin und danach wieder zurückkehren würde (welcher Schlauberger hat sich eigentlich diese Klausel einfallen lassen?!?)
Der Punkt ist, dass das Zimmer, das ich bis jetzt bei meiner Mutter hatte, viel zu klein für mich ist, dass ich nur ein Bett, Schreibtisch und einen Schrank reinstellen konnte und den Rest meiner Sachen im Keller lagern musste. Meine ganzen Studienbücher samt Unterlagen z.B. musste ich im Keller lagern.
Ich bin auf das Wohngeld angewiesen. Kann mir jemand von euch sagen, wie ich die Leute davon überzeugen kann, dass ich auf keinen Fall nach dem Studium zu meiner Mutter zurückkehren werde?
Es ist ja nicht so, dass ich grad erst angefangen habe mit dem Studium. Ich bin eigentlich schon so gut damit fertig. Da wäre es ja eigentlich schon unlogisch erst jetzt wegen des Studiums umzuziehen, oder nicht?

Eine Antwort auf meinen Antrag habe ich allerdings noch nicht bekommen.
Die Sachbearbeiterin meinte nur, dass der Antrag mit Sicherheit abgelehnt wird.
Tolle Aussichten sind das…

MfG,
Jade

Hallo,
normalerweise haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld.
(nur wenn sie nicht befög-berechtigt sínd).

Beatrix

Hi,
ich fürchte mal das du kaum eine Chance hast.
Es ist ein neues Gesetz da (ich bin mir nicht 100%ig sicher das es schon komplett durch ist, aber es ist auf alle Fälle absehbar), welches besagt das man bis man 25 ist bei seinen Eltern wohnen bleiben muss wenn man Harz IV oder Sozialhilfe bekommt.
Was aber auf jeden Fall bereits gültige Rechtslage ist, ist das Studenten grundsätzlich keine Gelder erhalten. Entweder sie bekommen Bafög, oder sie bekommen gar nix. Da lässt sich leider nichts dran ändern.
Grüße Daydreamergirl

Hallo,

Danke für die Antwort! :smile:
Ich habe einmal Bafög bekommen bevor ich das Fach gewechselt habe und es mir dan verweigert wurde.
Im Grunde genommen wäre ich dazu berechtigt, Wohngeld zu bekommen, wenn da nicht diese Sache mit dem Fall des möglichen Rückzugs in die elterliche Wohnung wäre.

LG,
Jade

Hi,
Danke für die Antwort! :smile:

welches besagt das man bis man 25 ist bei seinen
Eltern wohnen bleiben muss wenn man Harz IV oder Sozialhilfe
bekommt.

Hm, also ich bekomme weder Hartz IV noch Sozialhilfe, aber ich bin bereits 25 Jahre und habe auch 2 Semester lang Bafög bekommen bis ich das Fach gewechselt habe.

Was aber auf jeden Fall bereits gültige Rechtslage ist, ist
das Studenten grundsätzlich keine Gelder erhalten. Entweder
sie bekommen Bafög, oder sie bekommen gar nix.

Also so stimmt das nicht ganz nach meiner Erkundung.
Studenten können Wohngeld bekommen, wenn sie Bafög berechtigt sind, aber kein Bafög mehr bekommen, und wenn abzusehen ist, dass sie die Wohnung nicht wegen des Studiums beziehen, um danach wieder in die elterliche Wohnung zurückzuziehen.

Ich habe ja wie erwähnt schonmal Bafög bekommen und habe sicherlich nicht vor, in die Wohnung meiner Mutter zurückzuziehen.
Aber wie mache ich das denen vom Amt klar?!
Auf Unterstützung elterlicherseits kann ich nicht hoffen.

LG,
Jade