Hallo an alle Wissenden,
mein Mann lebte ca. 15 Jahre lang im EU-Ausland (ist Deutscher), hat dort studiert und anschließend ununterbrochen dort gearbeitet.
Nun lebt er wieder in Deutschland und es stellte sich uns die Frage, ob ihm im Falle einer Kündigung (- man weiß ja nie -) Arbeitslosengeld zusteht, obwohl er erst seit 9 Monaten wieder in Deutschland arbeitet.
Wird denn anerkannt, wenn im EU-Ausland (in diesem Fall Belgien) jahrelang eingezahlt wurde?
Wäre toll, wenn jemand eine Antwort geben könnte.
Vielen Dank für die Hilfe schon im Vorfeld,
Sally
Hallo!
mein Mann lebte ca. 15 Jahre lang im EU-Ausland (ist
Deutscher), hat dort studiert und anschließend ununterbrochen
dort gearbeitet.
So wie ich das Gesetz verstehe, gilt das SGB III, was sich aus den allgemeinen Regeln des SGB IV ergibt, nur für Menschen, die in Deutschland in einem versicherungsfplichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Sofern ich nichts übersehen habe, wüsste ich auch nicht, warum das anders sein sollte. Denn wer in Frankreich (z.B.) 15 Jahre lang gearbeitet hat, für den wurden in Deutschland 15 Jahre keine Sozialabgaben entrichtet - natürlich nicht. Nur ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung, die ausnahmsweise mal von der Erfüllung bestimmter Anwartschaftszeiten abhängt.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren 
Gruß,
Florian.
Hallo,
guck bei http://www.ba-bestellservice.de/artikel.php?sid=sff9…
insbesondere Seite 25
Gruß
Otto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke!
Hallo nochmal…
…und danke euch beiden.
Also hätte er Anspruch, da er hier arbeitet und wie gesagt in der Vergangenheit im EU-Ausland gearbeitet hat.
Glücklicher Weise besteht noch keine Situation, die die Beantwortung der Frage akut machte aber es ist doch beruhigend zu wissen, woran man im Falle des Falles ist und mit was man zu rechnen hat (oder auch nicht).
Einen schönen Abend noch und viele Grüße,
Sally
Hallo!
guck bei
http://www.ba-bestellservice.de/artikel.php?sid=sff9…
insbesondere Seite 25
Gut zu wissen…Du hast nicht zufällig auch eine entsprechende Norm, aus der ich das entnehmen kann?
Gruß,
Florian.