Wie legt man Widerspruch ein?

Hallo,

ich habe eine Frage zu Gestaltung, Form und Vorgehensweise eines Widerspruchs.
Es handelt sich dabei um einen Bescheid eines Sozialamts wegen Kindesunterhalt, den jemand bekommen, den ich kenne.
Diese Person ist mit dem Inhalt dieses Bescheids nicht einverstanden und möchte Widerspruch einlegen.
Die Person hat sich bereits beim Vdk (was glaube ich eine Art sozialer Hilfeverein ist), Rat geholt. Dieser kann aber leider nicht viel tun, weil dieser Sozialamtsbescheid dem Zivilrecht zuzuordnen ist. Gut, wenn das so ist, ist das so.
Entweder selbstständig oder über einen Anwalt möchte diese Peron also Widerspruch einlegen, weiss aber nicht wie man sowas macht; wie man ihn formuliert und so.
Wo könnte man evtl. Mustervorlagen für Widersprüche finden, an denen man sich orientieren kann?

Es geht bei dem Widerspruch einerseits um die Höhe von Zahlungen, aber auch um geforderte Nachzahlungen und um die Tatsache, wer unterhaltspflichtig ist.

Hallo,
ob es Vorlagen gibt, weiß ich nicht.
Normalerweise reicht ein Schreiben aus, in dem man mitteilt, dass man mit der Berechnung nicht einverstanden ist.
In der Rechtsmittelbelehrung steht sicher „schriftlich oder zur Niederschrift…“, d.h. man kann auch hingehen und seinen Widerspruch mündlich vortragen; er wird dann aufgeschrieben. Oft helfen die SB auch bei der Formulierung, wenn man selbst da Probleme hat.

Gruß
HaWeThie

In der Rechtsmittelbelehrung steht sicher „schriftlich oder
zur Niederschrift…“, d.h. man kann auch hingehen und seinen
Widerspruch mündlich vortragen; er wird dann aufgeschrieben.

Hallo,

Leider gibt es nicht mal eine Rechtsbehelfsbelehrung, geschweige denn Einspruchsfristen, in diesem Bescheid.
Der Vdk sagte, da es sich bei dem Vorgang um Zivilrecht handelt (ich verstehe den Zusammenhang nicht - das Schreiben kommt immerhin von einem Amt), gibt es diese Belehrung nicht.

Hallo

Der Vdk sagte, da es sich bei dem Vorgang um Zivilrecht
handelt (ich verstehe den Zusammenhang nicht - das Schreiben
kommt immerhin von einem Amt), gibt es diese Belehrung nicht.

Da das Sozialamt ja nicht festlegt, wer wieviel Unterhalt zu zahlen hat (außer vielleicht bei diesen „eheähnlichen Gemeinschaften“), sondern nur auf die Unterhaltsverpflichtungen von den Leuten untereinander reagiert, sind sie vielleicht hier nicht zuständig.

Aber kann man nicht einfach das Sozialamt fragen? Die müssten doch wenigstens wissen, wer hier zuständig ist.

Viele Grüße
Thea

Gar nicht
Hallo,
bei Kindesunterhalt kann es tatsächlich sein, dass es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt = Bescheid handelt sondern um einen Zivilrechtlichen Akt. Da das Kind in diesem Fall wahrscheinlich Sozialhilfe oder Hartz IV oder Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) bézieht, ist der Anspruch des Kindes auf Unterhalt nun auf den Träger dieser Hilfe übergegangen. (Sozialamt zahlt Unterhalt an das Kind und wills vom Erzeuger wiederhaben)

Sollte der Unterhaltspflichtige mit der Höhe nicht einverstanden sein, kann er eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen. Kommt das Sozialamt dem nicht nach, ist der nächste Gang der zum Anwalt um über das Familiengericht eine Festlegung der Unterhaltsverpflichtung an das Kind zu erreichen.

Die Auskunft des VdK war in diesem Falle korrekt. Bei Kindesunterhalt bewegt man sich im BGB und ist nur wie oben beschrieben dagegen anzugehen.

grüsse dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und vielen Dank für deine und eure Antworten.
Ihr jabt mir sehr weiter geholfen!