Ungleichbehandlung

Kind (Schülerin) muß Miete zahlen

Ich leide seit längerer Zeit an einer Depression und bin aufgrund dessen zur ALG II-Empfängerin geworden.
Nachdem meine 2 Kinder und ich über zwei Jahre von meinen und ihren Ersparnissen gelebt haben,(ich war zuvor mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig) blieb mir am Ende…entgegen meiner Hoffnung,wieder gesund zu sein bevor das Geld alle ist,ich keinen Cent mehr besaß und auch schon alles, was man zu Geld machen konnte, versilbert hatte… nur noch der Weg zum Sozialamt.
Meine Tochter (17J) hatte zum selben Zeitpunkt, da ich den Antrag auf ALG II stellte, einen vierhundert-Euro-Job angenommen, dem sie neben dem Besuch des Gymnasiums nachging.
Während andere Kinder pro Lebensjahr eine gewisse Summe als Ersparnisse haben dürfen, wurde meiner Tochter auferlegt, € 150,-- pro Monat Miete an mich zu zahlen.
Ich empfinde das als große Ungerechtigkeit, denn während andere, die nicht arbeiten, Vermögen auf der Bank liegen haben dürfen und dann auch noch den vollen Satz Sozialhilfe beziehen…also in Ruhe ohne Belastung in die Schule gehen können, muß meine Tochter fast die Hälfte ihres Verdienstes abgeben.
Meine Frage an Euch: Ist das Rechtens?
Gruß!
Eva

Hallo erstmal.

… nur
noch der Weg zum Sozialamt.
Meine Tochter (17J) hatte zum selben Zeitpunkt, da ich den
Antrag auf ALG II stellte, einen vierhundert-Euro-Job
angenommen, dem sie neben dem Besuch des Gymnasiums nachging.
Während andere Kinder pro Lebensjahr eine gewisse Summe als
Ersparnisse haben dürfen, wurde meiner Tochter auferlegt, €
150,-- pro Monat Miete an mich zu zahlen.

Und wie gross ist die Wohnung ? Das Amt zahlt nämlich nur bis zu gewissen Summen und Grössen.
[…]

Meine Frage an Euch: Ist das Rechtens?

Das soll nicht kalt und herzlos wirken, aber dieser Blogbeitrag verweist auf die Quellen aller Rechnerei: http://rafranke.blogspot.com/2005/09/ausfhrungsvorsc…
-> http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html (z.B. § 33)
(Quelle: jurablogs.com - suche nach ‚HartzIV Wohnung‘)

HTH
mfg M.L.

Die Wohnung ist groß, hat 120 qm, aber davon fallen auf Flur/Eingangsbereich 45 qm. Die Kaltmiete ohne Strom und Gas und ohne Heizung beträgt € 464,–, das ist soviel wie manch Einer für ein Einzimmerappartement in München berappen muß…
Also, daran kann es nicht liegen.

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ML,ich danke Dir für Deine Antwort und die Links, habe drin gelesen und bin auf ein paar interessante Sachen gestoßen.
Also, was die Miete anbelangt…die korrekte Bezeichnung für das, was ich oben meinte ist wohl in Wirklichkeit die Brutto-
warmmiete. Miete inclusive Betriebskosten.
Damit liegen wir ca. € 80,-- unter der Norm.
Was ich allerdings nicht verstehe, was die Höhe der Miete damit zu tun hat, daß meine Tochter € 150,-- dazuzahlen soll? Wäre das nur in dem Falle angezeigt, falls wir eine zu hohe Miete hätten?

Was ich bei der Gelegenheit noch entdeckt habe ist, daß anscheinend Warmwasser ebenfalls extra vom Amt übernommen wird. Mir sagte man, daß Strom und Gas mit dem Regelsatz abgedeckt seien, obwohl ich Warmwasser mit einem Gasboiler aufbereite.
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
Ganz herzlichen Dank erstmal, bin gespannt auf weitere Hinweise!
Eva

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Hallo nochmal.

ML,ich danke Dir für Deine Antwort und die Links, habe drin
gelesen und bin auf ein paar interessante Sachen gestoßen.
Also, was die Miete anbelangt…die korrekte Bezeichnung für
das, was ich oben meinte ist wohl in Wirklichkeit die Brutto-
warmmiete. Miete inclusive Betriebskosten.

Bevor das u.U. ein sprachliches Durcheinander gibt: schade, juraforum.de - suche nach ‚warmmiete‘ ergibt auf die Schnelle keinen guten Treffer :frowning:

Damit liegen wir ca. € 80,-- unter der Norm.
Was ich allerdings nicht verstehe, was die Höhe der Miete
damit zu tun hat, daß meine Tochter € 150,-- dazuzahlen soll?

Vielleicht nicht nur für die Miete, sondern auch für den elterlichen Unterhalt. Beim Amt nachfragen kann helfen.

Wäre das nur in dem Falle angezeigt, falls wir eine zu hohe
Miete hätten?

Was ich bei der Gelegenheit noch entdeckt habe ist, daß
anscheinend Warmwasser ebenfalls extra vom Amt übernommen
wird. Mir sagte man, daß Strom und Gas mit dem Regelsatz
abgedeckt seien, obwohl ich Warmwasser mit einem Gasboiler
aufbereite.

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

Rein intuitiv: [JSA 2.1] (siehe http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme/jsa.htm)

mfg M.L.