Hallo!
Darf ich selber Einsicht in meine Akte beim Arbeitsamt nehmen oder darf das nur mein Anwalt u wie verhält es sich mit den elektronisch erfassten Daten (Gesprächsnotizen, Vermerke, etc pp)? Gibt es da Unterschiede zwischen ALGI u ALGII (Hartz IV)? Wo und womit ist eine evtl vorhandene Restriktion begründet (am besten Angabe des Gesetz(buches)/§)?
Gruss
Mutschy
§ 25 SGB X
Hallo!
Darf ich selber Einsicht in meine Akte beim Arbeitsamt nehmen
oder darf das nur mein Anwalt
Du darfst, § 25 SGB X: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatte, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist…
Soweit die Akteneinsicht gestattet ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen.
Gruß,
Florian.
DANKE!!!
Hallo Florian!
Danke für die Info u ein * dafür!
Schade, dass ich dir nur einen geben kann :o(
Gruss
Mutschy