Ich weis nicht ob ich in diesem Teil des Forums überhaupt richtig bin mit meinen Fragen.Ich versuchs einfach mal.Es geht um folgendes:
Ich hatte 2004 einen unverschuldeten Verkehrsunfall,bei dem ich eine Verletzung(Bruch des Gelenkes)an der Schulter davon trug.Da der Unfall ein Wegeunfall war bescheinigte mir die Berufsgenossenschaft nach Abschluß der Behandlung eine 20%ige Arbeitseinschränkung.Diese Einschränkung wird sich vorraussichtlich auch nicht mehr verbessern.
Meinen Beruf als Kraftfahrer konnte ich ohne Probleme wieder aufnehmen.
Nun meine Fragen: muß ich diese Einschränkung irgendwo melden evtl.Arbeitsamt oder Finanzamt?
Habe ich die Möglichkeit irgendwelcher steuerlichen Einsparungen durch
die Einschränkung?
Was ist bei Arbeitslosigkeit?
Jetzt schon mal vielen Dank für eure Hilfe.