Anspruch auf ALG1 nach Abitur auf 2. Bildungsweg?

Hallo Experten,

meine Frau hat im August 2003 ihre Anstellung nach sechs Jahren gekündigt, um ihr Abitur auf einem Kolleg zu machen. Die Abiturprüfung ist im kommenden Juni, und bis dahin erhält sie elternunabhängiges Bafög. Nun möchte sie im Oktober ein (Fern-)Studium beginnen.
Hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Zeit von Juli - Oktober?
In ihrer alten Firma kann sie nicht wieder angestellt werden.
Außerdem sind wir schwanger, und Mitte August beginnt der Mutterschutz.

Vielen Dank für eine Antwort,
Kalle

Hallo!

Hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Zeit von Juli -
Oktober?

Ich würde meinen, dass kein Anspruch besteht. Einen Anspruch hat, wer in den vergangenen drei bzw. nun zwei Jahren zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.

Gruß,

Florian.

Also sorry, warum auch ?
Ihr seit eine Familie, sie hat freiwillig gekündigt um sich weiter zu entwickeln, Bafög, was sollte die Solidargemeinschaft noch bezahlen?
Vesteh mich nicht falsch, klar ist das interessant zu wissen, ich mache mir eher über die Motivation zu einer solchen Frage Gedanken.
Weißt, ich denke, ihr schafft das schon alleine und braucht meine und die Hilfe der vielen anderen Menschen, die unseren Staat ausmachen in diesem Fall nicht. Anders ist das natürlich, wenn Eure Lebensgemeinschaft hilfsbedürftig ist oder wäre. Dann helfen wir gerne mit. Aber doch nicht wenn man zur Weiterentwicklung freiwillig kündigt, oder? Aber wer weiß, das ist nur so ein Bauchgefühl von mir. Evtl. sieht das Gesetz es anders vor…
Grüße, ILAY

Also sorry, warum auch ?

vielleicht, weil sie neun Jahre (mit Ausbildung) AV bezahlt hat?

Ihr seit eine Familie, sie hat freiwillig gekündigt um sich
weiter zu entwickeln, Bafög, was sollte die
Solidargemeinschaft noch bezahlen?

Bafög gibt es in der Zeit eben nicht, ein nahtloser Übergang zum Studium wäre uns ganz sicher auch lieber.
Im übrigen liegt der Bafög-Satz deutlich unter ALG.

Vesteh mich nicht falsch, klar ist das interessant zu wissen,

ganz genau!

ich mache mir eher über die Motivation zu einer solchen Frage
Gedanken.

liegt doch auf der Hand, oder?

Weißt, ich denke, ihr schafft das schon alleine und braucht
meine und die Hilfe der vielen anderen Menschen, die unseren
Staat ausmachen in diesem Fall nicht.

Ganz schön kess, wie kannst Du das einschätzen?

Anders ist das
natürlich, wenn Eure Lebensgemeinschaft hilfsbedürftig ist
oder wäre. Dann helfen wir gerne mit. Aber doch nicht wenn man
zur Weiterentwicklung freiwillig kündigt, oder?

Doch, doch, denn die Gesellschaft profitiert letztlich davon. Der Staat sieht das wohl auch so, sonst würde er nicht fördern (-> Bafög).

Aber wer weiß,
das ist nur so ein Bauchgefühl von mir. Evtl. sieht das Gesetz
es anders vor…
Grüße, ILAY

etwas kurzgedacht, oder?
Nicht jeder der FRAGT, ob er Anspruch auf Leistungen hat, ist gleich ein Sozialschmarotzer.

Danke und guten Weg,
Kalle

Siehst Du, das ist das Mißverständnis.
Deine Gattin zahlt nicht 9 Jahre für sich ein, sondern für die Solidargemeinschaft. Das ist keine Sparkasse. Und wenn Sie dann freiwillig kündigt, dann hat sie eben kein Anrecht auf die Sozialkasse, weil die Solidargemeinschaft das für andere dringende Fälle vorsieht. Ich glaube nicht, daß ich zu kurz gedacht habe, ich glaube eher, Du solltest Deinen Blick schärfen. Ich unterstelle Dir auch kein Sozialschmarotzertum, sondern weise lediglich darauf hin, daß du die Motivation zu einer solchen Frage und die damit verbundenen Grundhaltung zu unserem Sozialsystem überdenken solltest. Wenn Ihr es nicht schafft, 3 oder 4 Monate bis zum Studium zu überbrücken, 3oder 4 Monate bis es wieder BAFÖG gibt, dann ist das Eure Lebenssituation, die Ihr selbst evtl. lösen müßt. Aber dann gleich nach den Sozialkassen zu fragen ist doch wenigstens bedenklich, oder nicht? Und das dann damit zu begründen, daß der Staat und damit wir alle ja schließlich von der Weiterbildung Deiner Frau was haben, sonst würde er sie ja nicht bezahlen (BAFÖG) halte ich für äußerst dreist. Auch diesen Trugschluß solltest Du überdenken - er läßt ein bisschen die Dankbarkeit vermissen, daß soetwas in unserem Lande geht, wo gleichzeitig Menschen Ihre Sparstrümpfe ausleeren müssen, damit Sie ALG II bekommen können.
Grüße, ILAY

Siehst Du, das ist das Mißverständnis.
Deine Gattin zahlt nicht 9 Jahre für sich ein, sondern für die
Solidargemeinschaft. Das ist keine Sparkasse. Und wenn Sie
dann freiwillig kündigt, dann hat sie eben kein Anrecht auf
die Sozialkasse, weil die Solidargemeinschaft das für andere
dringende Fälle vorsieht.

Das mag gesetzlich so vorgesehen sein, subjektiv sehe ich das wie beschrieben.

Ich glaube nicht, daß ich zu kurz
gedacht habe, ich glaube eher, Du solltest Deinen Blick
schärfen. Ich unterstelle Dir auch kein Sozialschmarotzertum,
sondern weise lediglich darauf hin, daß du die Motivation zu
einer solchen Frage und die damit verbundenen Grundhaltung zu
unserem Sozialsystem überdenken solltest. Wenn Ihr es nicht
schafft, 3 oder 4 Monate bis zum Studium zu überbrücken, 3oder
4 Monate bis es wieder BAFÖG gibt, dann ist das Eure
Lebenssituation, die Ihr selbst evtl. lösen müßt. Aber dann
gleich nach den Sozialkassen zu fragen ist doch wenigstens
bedenklich, oder nicht? Und das dann damit zu begründen, daß
der Staat und damit wir alle ja schließlich von der
Weiterbildung Deiner Frau was haben, sonst würde er sie ja
nicht bezahlen (BAFÖG) halte ich für äußerst dreist.

So ist es nunmal vorgegeben. Bildung soll gefördert werden, weil eben auch ein Nutzen entsteht. Ganz klar definiert.

Auch
diesen Trugschluß solltest Du überdenken - er läßt ein
bisschen die Dankbarkeit vermissen, daß soetwas in unserem
Lande geht, wo gleichzeitig Menschen Ihre Sparstrümpfe
ausleeren müssen, damit Sie ALG II bekommen können.
Grüße, ILAY

Es stösst mir seit einiger Zeit übel auf, dass ALGII-Empfänger immer die armen Würstchen sind, während man als Schüler/Student dankbar sein soll/muss, überhaupt Bafög zu kriegen - wie schon geschrieben ist das unterm Strich deutlich weniger als ALGII.
Ich finde es mutig, eine Anstellung zu kündigen, sich fortzubilden und so mehr aus seinem Leben zu machen.

Und was fällt meiner Frau ein, zu kündigen? Nun, ihr alter Arbeitgeber ist mittlerweile insolvent (und das war absehbar), und hätte sie sich nicht zu diesem Schritt entschlossen, würde sie nun vermutlich auch zu den ALGII-Empfängern gehören. Was hätte die Solidargemeinschaft davon?

Kalle

Wie immer Du das subjektiv siehst, es darf nicht deine Argumentationsgrundlage sein, wenn Du überlegst, wo Du Geld für ne Weiterbildung bekommst. Es entspricht nämlich schlicht nicht der Realität. Ich zahle seit ettlichen Jahren in die Kassen unseres Staates ein und wünsche mir sehr, nie etwas davon zu bekommen - außer Rente. Ich möchte keine Arbeitslosenversicherung und keine Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Daher verstehe ich auch Menschen nicht, die sich hinstellen und sagen „ich habe nun 9 Jahre einbezahlt, da habe ich auch ein Recht, was zu bekommen“.
Darüber hinaus empfinde ich es als unreif, wenn man die Lebenssituation von ALG II-Empfängern mit der eines Schülers oder Studenten vergleicht. Daß ein Student evtl. länger studieren muß, weil er nebenbei arbeiten muß, ist mir nicht entgangen. Daß Ausbildung was kostet weiß ich wahrscheinlich besser als Du. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, daß ein ALG II-Empfänger plötzlich sehr einschneidend sein Leben 1. darlegen muß um überhaupt was zu bekommen und 2. so ändern muß, daß der Fall-Manager damit einverstanden ist, bzw. daß es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und ich sprech hier von Menschen, die zum Teil deutlich länger als 9 Jahre einbezahlt haben und deren Lebensgewohnheiten sich dermaßen drastisch ändern müssen, daß soetwas mancher schlicht nicht verkraftet.
Daß Deine Frau die Zeichen der Zeit erkannt hat ist löblich für Sie. Aber wie sieht nun Dein Rechts und Gerechtigkeitsverständis aus? Soll die Solidargemeinschaft ob des Weitblickes Deiner Frau dankbar sein und mal ne Ausnahme machen ? Wer garantiert denn, daß die Bildungsmaßnahmen Deiner Frau fruchtbar enden?
Nochmal: Deine Gedankengänge, erst mal den Staat fragen, ob man Geld bekommen kann, denn schließlich kann der ja 1. dankbar für so viel Engagement sein, 2. muß soviel Weitblick, daß man die Firma vor der Insolvenz verläßt ja auch belohnt werden und 3. können ja nun auch mal die Schüler und Studenten jammern, nicht immer nur die ALG II-Empfänger, diese Gedanken sind mir fremd.
Und trotzdem, nicht das Du das falsch verstehst, ich unterstelle Dir KEIN Sozialschmarotzertum. Diese Art zu denken spiegelt nur seit geraumer Zeit unsere Gesellschaft wieder.
Grüße, ILAY

Wie immer Du das subjektiv siehst, es darf nicht deine
Argumentationsgrundlage sein, wenn Du überlegst, wo Du Geld
für ne Weiterbildung bekommst. Es entspricht nämlich schlicht
nicht der Realität. Ich zahle seit ettlichen Jahren in die
Kassen unseres Staates ein und wünsche mir sehr, nie etwas
davon zu bekommen - außer Rente. Ich möchte keine
Arbeitslosenversicherung und keine Pflegeversicherung in
Anspruch nehmen. Daher verstehe ich auch Menschen nicht, die
sich hinstellen und sagen „ich habe nun 9 Jahre einbezahlt, da
habe ich auch ein Recht, was zu bekommen“.

Selbstverständlich doch, das macht eine VERSICHERUNG schliesslich aus.
Meine Frau legt es gewiss nicht darauf an, in der Übergangszeit keine Beschäftigung zu haben (Du scheinst das zu unterstellen), aber wäre es so, hat sie in meinen Augen einen Anspruch auf Leistungen, eben weil sie auch eingezahlt hat. Wieso ist das so abwegig?

Darüber hinaus empfinde ich es als unreif, wenn man die
Lebenssituation von ALG II-Empfängern mit der eines Schülers
oder Studenten vergleicht.

Ich habe nur die unterschiedlichen Leistungen verglichen.

Daß ein Student evtl. länger
studieren muß, weil er nebenbei arbeiten muß, ist mir nicht
entgangen. Daß Ausbildung was kostet weiß ich wahrscheinlich
besser als Du.

Erneut sehr gewagt! Wie kommst Du auf die verrückte Idee? Wir reden über die Ausbildung meiner Frau, nicht über meine.

Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, daß
ein ALG II-Empfänger plötzlich sehr einschneidend sein Leben

  1. darlegen muß um überhaupt was zu bekommen und 2. so ändern
    muß, daß der Fall-Manager damit einverstanden ist, bzw. daß es
    den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und ich sprech hier von
    Menschen, die zum Teil deutlich länger als 9 Jahre einbezahlt
    haben und deren Lebensgewohnheiten sich dermaßen drastisch
    ändern müssen, daß soetwas mancher schlicht nicht verkraftet.

Ohne Frage ist das bitter. Aber deswegen haben nicht alle anderen Mitglieder unserer Solidargemeinschaft auf mögliche Leistungen zu verzichten - wenn denn ein Anspruch besteht, und genau das ist ja eigentlich auch nur meine Frage.

Daß Deine Frau die Zeichen der Zeit erkannt hat ist löblich
für Sie. Aber wie sieht nun Dein Rechts und
Gerechtigkeitsverständis aus? Soll die Solidargemeinschaft ob
des Weitblickes Deiner Frau dankbar sein und mal ne Ausnahme
machen ?

Ich schrieb, es hätte schlimmer kommen können für die Solidargemeinschaft. Wer spricht von einer Ausnahme? Ich habe ursprünglich nach der Gesetzeslage gefragt.

Wer garantiert denn, daß die Bildungsmaßnahmen Deiner
Frau fruchtbar enden?
Nochmal: Deine Gedankengänge, erst mal den Staat fragen, ob
man Geld bekommen kann, denn schließlich kann der ja 1.
dankbar für so viel Engagement sein, 2. muß soviel Weitblick,
daß man die Firma vor der Insolvenz verläßt ja auch belohnt
werden und 3. können ja nun auch mal die Schüler und Studenten
jammern, nicht immer nur die ALG II-Empfänger, diese Gedanken
sind mir fremd.

Du kannst gerne spötteln, es war in der Tat weitsichtig.
Ich habe nicht gejammert, sondern mich über das Jammern beklagt.

Und trotzdem, nicht das Du das falsch verstehst, ich
unterstelle Dir KEIN Sozialschmarotzertum. Diese Art zu denken
spiegelt nur seit geraumer Zeit unsere Gesellschaft wieder.
Grüße, ILAY

Alles andere wäre auch angesichts der momentanen Gesetzgebung (und Umsetzung) völlig abwegig! Ich gehöre übrigens zu den Menschen, die monatlich 100 EUR Studiengebühren zahlen, nie Bafög bekommen haben und auch sonst der Solidargemeinschaft nie auf der Tasche gelegen haben.

Mein freches Anliegen, mich nach der Gesetzeslage zu erkundigen, bitte ich zu verzeihen.

Arbeitslosenversicherung = VERSICHERUNG
Hallo!

Wie immer Du das subjektiv siehst, es darf nicht deine
Argumentationsgrundlage sein, wenn Du überlegst, wo Du Geld
für ne Weiterbildung bekommst.

Argumentationsgrundlage ist die Gesetzeslage, die findet sich in SGB III und nennt sich Arbeitslosenversicherung. Man bezahlt dafür, dass man sie, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, in Anspruch nehmen darf.
Wenn ich nun in eine Situation komme, in der ich mich frage, ob ich diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, dann ist absolut legitim und da braucht man auch nichts von Solidargemeinschaft zu reden. Wenn jemand diese Leistungen in Anspruch nimmt und Du das nicht in Ordnung findest, dann muss man eben den gesetzlichen Tatbestand ändern - dem einzelnen kann und sollte man da keinen Vorwurf machen.
Du bist Haftpflichtversichert, wenn Du ein Auto hast. Wenn Du fahrlässig einen Unfall verusachst, rege ich mich auch nicht darüber auf, dass Du jetzt die Leistungen der Versicherung in Anspruch nimmst, obwohl Du hättest besser aufpassen können. Schließlich wird mit den Beiträgen aller nun der Schaden beglichen, den Du allein verantwortet hast. Das ist der Sinn und das ist das Wesen einer Versicherung. Ich denke nicht, dass man jemanden anpflaumen sollte, nur, weil er fragt, ob er einen Anspruch gegen seine Versicherung hat.
Es spricht nichts dagegen, einfach sachlich zu antworten und eventuell noch zu sagen, warum man meint, dass ein Anspruch besteht oder nicht. Dieses ständige „Das wäre ja noch schöner“ „Geh arbeiten“ „Frechheit, sowas zu fragen“ „Ich als Beutragszahler protestiere“…das ist absolut überflüssig, daneben kommen diese Antworten anscheinend grundsätzlich von Personen, die von Fragen der Sozialversicherung keine Ahnung haben.

Gruß,

Florian.

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Hallo,
nach unten hin hast Du Dich richtig schön warm geschrieben, oder?
Ich hoffe doch, Du meinst nicht mich mit den Kritikern, die keine Ahnung von Sozialversicherungen haben.
Leider hast Du meine Postings offensichtlich überhaupt nicht verstanden. Es geht in keinster Weise darum, jemanden Leistungen vorzuenthalten, die ihm zustehen. Ich habe auch mehrfach betont, daß ich dem Frager KEIN Sozialschmarrozertum unterstelle. Ich weiße lediglich dartauf hin, daß die Denke, die in unserem Land zur Zeit stattfindet überdenkenswert ist und vom Frager hier vortrefflich vorgelebt wird. Er ist einfach ei gutes Beispiel. Ich hebe auch keinen moralischen Finger, sondern halte es schlicht für Blödsinn zu glauben, die Gesellschaft müsse stets da sein zum Helfen, darüber hinaus, sie soll doch bitte eher dankbar sein, wenn man sich weiterbildet. Aber ich will das jetzt nicht alles nochmal erklären… ließ es einfach nach und steck mich nicht in die Schublade derer, die alles erst mal als Sozialschmarrozertum abtun. Ich war lange genug politisch im linken Spektrum unterwegs, lange genug Globalisierungsgegener (ohne schwarze Maske sondern mit Argumenten)und lange genug Harz-Kritiker, um daß ich einfach verlange, daß meine Beiträge aufmerksam genug gelesen werden um sie dann auch ausgereift zu beantworten. Dein Geschreibsel hat leider mit meinen Postings nichts zu tun. Als Lehrer würde ich Dir die Bemerkung „Thema verfehlt“ geben. Na denn, isch habe fertig :smile: Mehr ist nun zu dem Thema - glaube ich - nicht zu sagen. Hoffentlich lohnt sich die Investition in die Dame, deren Fortbildungslücke wir evtl. überbrücken.
Solches Engagement ist immer löblich und dem zolle ich hohen respekt. Wenn es dann noch von Erfolg gekrönt ist, umso besser.
ILAY

Ok, verziehen :smile:
Du warst nur so ein gutes Beispiel…
Und dankbar bin ich Euch trotzdem nicht, nur weil Ihr Weitblick habt :wink:))

Grüße, ILAY