Wie immer Du das subjektiv siehst, es darf nicht deine
Argumentationsgrundlage sein, wenn Du überlegst, wo Du Geld
für ne Weiterbildung bekommst. Es entspricht nämlich schlicht
nicht der Realität. Ich zahle seit ettlichen Jahren in die
Kassen unseres Staates ein und wünsche mir sehr, nie etwas
davon zu bekommen - außer Rente. Ich möchte keine
Arbeitslosenversicherung und keine Pflegeversicherung in
Anspruch nehmen. Daher verstehe ich auch Menschen nicht, die
sich hinstellen und sagen „ich habe nun 9 Jahre einbezahlt, da
habe ich auch ein Recht, was zu bekommen“.
Selbstverständlich doch, das macht eine VERSICHERUNG schliesslich aus.
Meine Frau legt es gewiss nicht darauf an, in der Übergangszeit keine Beschäftigung zu haben (Du scheinst das zu unterstellen), aber wäre es so, hat sie in meinen Augen einen Anspruch auf Leistungen, eben weil sie auch eingezahlt hat. Wieso ist das so abwegig?
Darüber hinaus empfinde ich es als unreif, wenn man die
Lebenssituation von ALG II-Empfängern mit der eines Schülers
oder Studenten vergleicht.
Ich habe nur die unterschiedlichen Leistungen verglichen.
Daß ein Student evtl. länger
studieren muß, weil er nebenbei arbeiten muß, ist mir nicht
entgangen. Daß Ausbildung was kostet weiß ich wahrscheinlich
besser als Du.
Erneut sehr gewagt! Wie kommst Du auf die verrückte Idee? Wir reden über die Ausbildung meiner Frau, nicht über meine.
Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, daß
ein ALG II-Empfänger plötzlich sehr einschneidend sein Leben
- darlegen muß um überhaupt was zu bekommen und 2. so ändern
muß, daß der Fall-Manager damit einverstanden ist, bzw. daß es
den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und ich sprech hier von
Menschen, die zum Teil deutlich länger als 9 Jahre einbezahlt
haben und deren Lebensgewohnheiten sich dermaßen drastisch
ändern müssen, daß soetwas mancher schlicht nicht verkraftet.
Ohne Frage ist das bitter. Aber deswegen haben nicht alle anderen Mitglieder unserer Solidargemeinschaft auf mögliche Leistungen zu verzichten - wenn denn ein Anspruch besteht, und genau das ist ja eigentlich auch nur meine Frage.
Daß Deine Frau die Zeichen der Zeit erkannt hat ist löblich
für Sie. Aber wie sieht nun Dein Rechts und
Gerechtigkeitsverständis aus? Soll die Solidargemeinschaft ob
des Weitblickes Deiner Frau dankbar sein und mal ne Ausnahme
machen ?
Ich schrieb, es hätte schlimmer kommen können für die Solidargemeinschaft. Wer spricht von einer Ausnahme? Ich habe ursprünglich nach der Gesetzeslage gefragt.
Wer garantiert denn, daß die Bildungsmaßnahmen Deiner
Frau fruchtbar enden?
Nochmal: Deine Gedankengänge, erst mal den Staat fragen, ob
man Geld bekommen kann, denn schließlich kann der ja 1.
dankbar für so viel Engagement sein, 2. muß soviel Weitblick,
daß man die Firma vor der Insolvenz verläßt ja auch belohnt
werden und 3. können ja nun auch mal die Schüler und Studenten
jammern, nicht immer nur die ALG II-Empfänger, diese Gedanken
sind mir fremd.
Du kannst gerne spötteln, es war in der Tat weitsichtig.
Ich habe nicht gejammert, sondern mich über das Jammern beklagt.
Und trotzdem, nicht das Du das falsch verstehst, ich
unterstelle Dir KEIN Sozialschmarotzertum. Diese Art zu denken
spiegelt nur seit geraumer Zeit unsere Gesellschaft wieder.
Grüße, ILAY
Alles andere wäre auch angesichts der momentanen Gesetzgebung (und Umsetzung) völlig abwegig! Ich gehöre übrigens zu den Menschen, die monatlich 100 EUR Studiengebühren zahlen, nie Bafög bekommen haben und auch sonst der Solidargemeinschaft nie auf der Tasche gelegen haben.
Mein freches Anliegen, mich nach der Gesetzeslage zu erkundigen, bitte ich zu verzeihen.