Angeblich leere Kassen aber

Hallo,

das muss ich jetzt nicht wirklich verstehen…
Auf der einen Seite wird immer „gejammert“,das in der gesetzlichen Sozialversicherung ein großes „Manko“ herrsche…auf der anderen Seite werden aber Gelder sozusagen „verschenkt“…
Ich meine hier die ab dem 01.Februar 2006 geltende Möglichkeit der
„Freiwilligen Arbeistlosenversicherung“ von Selbstständigen…

Für einen Monatsbeitrag von 39,81 € erwerben diese so nach 12 Monaten
Beitragszahlung (also 478 € Beitrag) bereits einen Zahlungsanspruch
von 1.200,- € Arbeitslosengeld per Monat (Facharbeiter,verheiratet mit 1 Kind.
Ich liege nach Jahren der Beitragszahlung gerade mal bei 1.100,- €…(und das bei eklatant höheren Monatsbeiträgen)
Irgendwie komme ich mir da ver****** vor…

Hallo!

das muss ich jetzt nicht wirklich verstehen…

Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, der hier einschätzen muss, ob das der richtige Weg ist. Weil er sich nicht sicher ist, hat er die ganze Sache bis 2010 befristet.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass es Menschen einfach eine nöige Portion Zuversicht, Sicherheit und unternehmerischen Mut verschafft. Dann hat es sich schon gelohnt.

Für einen Monatsbeitrag von 39,81 € erwerben diese so nach 12
Monaten
Beitragszahlung (also 478 € Beitrag) bereits einen
Zahlungsanspruch

Es heißt Sozialversicherung, nicht Sparbuch.
Ich bin die letzten 25 Jahre lang Krankenversichert gewesen, ohne einen einzigen Pfennig oder Cent dafür zu zahlen. Warum? Weil der Gesetzgeber entschieden hat, dass die Kinder von Versicherten wohl wichtig genug sind, um sie beitragsfrei in der Krankenversicherung zu versichern.
Das ist das Wesen der Sozialversicherung. Der Gesetzgeber, der Bundestag, damit letztlich der Wähler, trifft die Entscheidung, dass bestimmte Personen oder Personengruppen gefördert werden sollten.

Ich liege nach Jahren der Beitragszahlung gerade mal bei
1.100,- €…(und das bei eklatant höheren
Monatsbeiträgen)

Du wirst auch nach dreißig Jahren nicht äquivalent mehr bekommen. Leistungen aus der Sozialversicherung sind eigentlich nie von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig. Sinn der Arbeitslosenversicherung ist doch, das Risiko der Arbeitslosigkeit abzudecken. Dabei ist zum Beispiel auch zu bedenken, dass das Arbeitslosengeld eigentlich nur eine Lohnersatzleistung ist. Wenn man einem Selbständigen sein Entgelt ersetzen will, muss man das irgendwie fiktiv machen, weil man das so genau nicht bestimmen kann. Er bekommt nämlich kein Entgelt. Also schaut man, was ein ähnlich qualifizierter Mensch in der freien Wirtschaft verdienen könnte und ersetzt eben einen entsprechenden Lohn. Wie also bei Dir das Arbeitslosengeld auch vom Einkommen abhängig ist, ist das bei diesen Selbständigen auch so, nur halt von einem fktiven Einkommen.

Irgendwie komme ich mir da ver****** vor…

Verstehe ich nicht wirklich. Wie gesagt, Sozialversicherung trifft auch Wertentscheidungen, will Steuern und bestimmte Personen fördern. Das war schon immer so und ist eins der Hauptmerkmale, das die Sozialversicherung von der Individualversicherung unterscheidet. Wirtschaftswissenschaftler sprechen da gern von Versicherungsfremden Leistungen. Wenn man das in der Sozialversicherung macht, hat man aber eigentlich nicht verstanden, worum es dort, also in der Sozialversicherung, eigentlich geht.

Gruß,

Florian.

Hallo

Hallo,

das muss ich jetzt nicht wirklich verstehen.

das musst du auch nicht wirklich verstehen :smile:
deshalb wird dafür von der BA ja auch rein gar keine Werbung betrieben:wink:

Auf der einen Seite wird immer „gejammert“,das in der
gesetzlichen Sozialversicherung ein großes „Manko“
herrsche…auf der anderen Seite werden aber Gelder
sozusagen „verschenkt“…
Ich meine hier die ab dem 01.Februar 2006 geltende Möglichkeit
der
„Freiwilligen Arbeistlosenversicherung“ von
Selbstständigen…

Für einen Monatsbeitrag von 39,81 € erwerben diese so nach 12
Monaten
Beitragszahlung (also 478 € Beitrag) bereits einen
Zahlungsanspruch
von 1.200,- € Arbeitslosengeld per Monat
(Facharbeiter,verheiratet mit 1 Kind.
Ich liege nach Jahren der Beitragszahlung gerade mal bei
1.100,- €…(und das bei eklatant höheren
Monatsbeiträgen)
Irgendwie komme ich mir da ver****** vor…

du hast noch folgendes vergessen: Ein unqualifizierter Taxifahrer aus Brandenburg bekommt nur die Hälfte, was ein Facharbeiter West bekommt. Stellt sich nämlich dann folgende Frage: Normal gibts ALG doch nur nach dem Verdienst und nicht der Qualifikation´, die Sozialgerichte können sich schon mal freuen…

ach so, und ob der evtl gescheiterte Selbständige hinterher ALG1 oder Hartz IV bekommt, dürfte sich nur in der Summe unterscheiden

LG
Mikesch

Hallo Benny,

so drastisch ist es aber nun wirklich nicht. Habe mich natürlich sofort versucht, sachkundig zu machen. Als Selbständiger will man sich natürlich keine Chancen entgehen lassen. Kommt leider für mich als Langzeitselbständiger nicht in Frage.

Dazu musst du aus einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis heraus und dich selbständig machen. Dann kannst du dich in der Arbeitslosenversicherung auf Antrag weiter selbst versichern. Für den Fall, dass du Pleite gehst, hast du zumindest dann ein so gut wie nicht pfändbares Salär (eigene Interpretation, vielleicht auch der Grund weshalb das Gesetz gemacht wurde). Das Ganze heisst dann erweiterte Rahmenpflicht für Selbständige, Pflegepersonal und Beschäftigte ausserhalb der EU.

Tschüss
Bernd

Hallo Florian,

also bist du ein „Sozial-Schmarotzer“…*grinz*…

Aber jetzt mal ernsthaft…
Es kann ja wohl kaum angehen,das Leute die als Selbstständige schließlich „genug“ Reibach in 25 Jahren zum B. gemacht haben,
für „ein Appel und ein Ei“ dann noch die „Sozial-Kassen Plündern“…

Genau daran „krankt“ unser Staat nämlich gewaltig…
Unsere „Herren Unternehmer“ wollen zwar die „Sahne“ haben…aber nicht für das „Melken“ gerade stehen…
(Aktuelles Beispiel der „liebe Herr Deus“ von Karstadt…Tausende von Mitarbeitern entlassen,egal wie die „zurechtkommen“…aber selber
bei 20.000 € „Pension“ noch auf Dienstwagen + Chauffeur + Überstunden
für den Chauffeur bestehen…PFUI Deibel sag ich nur dazu…)
Und jetzt erzähle mir bitte nix von den Höheren Qualifikationen des Herrn Deus…die „Nummer“ mit Mitarbeiter entlassen" kann jeder…da brauchste kein Studium für…Nur das „kleine 1x1“…
das wäre doch eigentlich mal eine neue Arbeistmöglichkeit für unsere 5
Millionen Arbeitslosen…:smile:)
Neuer Beruf „Firmen-Executor“…einzige Qualifikation: Ausrechnen können das 500 mal 2.000 € genauso eine Million € ergibt
wie 1 mal 1 Million €…*ironietag setzte*

anmerkung

Es kann ja wohl kaum angehen,das Leute die als Selbstständige
schließlich „genug“ Reibach in 25 Jahren zum B. gemacht haben,
für „ein Appel und ein Ei“ dann noch die „Sozial-Kassen
Plündern“…

was das „plündern“ angeht:

wer sich selbstständig macht, davor aber brav als angestellter
gearbeitet hat, dessen ansprüche aus versicherungsleistungen
verfallen schlichtweg nach einiger zeit.
dies sollte berücksichtigt werden.

e.c.

Quatsch und o.t. (siehe help.you, owt)
-nix für nix-

Hallo Bernd,

das ist schlichtweg falsch,was du sagst…

Bis zum 31.Dezember 2006 kann JEDER Selbstständige (auch der schon seit 30 Jahren als Friseurmeister tätige z.B.) in die ALV eintreten…
Leistungen erhält er nach Zahlung des derzeitigen Mindestbeitrages
in Höhe von 39,81 € West /33,56 € Ost nach 12 Beitragsmonaten…

mfg

Mal wieder keine Ahnung unsere Forentroll…
Hallo,

mal wieder keine Ahnung unsere Forentroll…wie Immer…*grinz*…

In der Zeit vom 01.Februar 2006 bis zum 31.Dezmeber 2006 Kann
J E D E R S E L B S T S T Ä N D I G E !!!

in die gesetzliche Arbeistlosenversicherung „Freiwillig“ eintreten…

Nach einer Zahlung des „Freiwilligen Versicherungsbeitrages“ In Höhe von:

39,81 € West 33,56 € Ost

erhalten Selbstständige nach 12 Monaten Mindestbeitragszahlung folgende ALG-Gelder:

Qualifikationsstufe 1 (keine ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung)
616,80 €
Qualifikationsstufe 2 (ABGESCHLOSSEN Berufsausbildung)
762,90 €
Qualifikationsstufe 3 ( Meister-Titel oder vergleichbares)
906,30 €
Qualifikationsstufe 4 (graduierte Abschlüsse der FH oder
Universitäten)
1.041,90 €

mfg

Hallo,

mal wieder keine Ahnung unsere Forentroll…wie
Immer…*grinz*…

Schön, daß Du das jetzt schon selber über Deine ‚Beiträge‘ schreibst. Dann weiß man wenigstens schon, was kommt.

In der Zeit vom 01.Februar 2006 bis zum 31.Dezmeber 2006 Kann
J E D E R S E L B S T S T Ä N D I G E !!!

Wenn Du mal endlich lesen würdest: da steht:
‚Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung muss der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben.‘ (aus:http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…)

Nix mit ‚Jeder‘.

in die gesetzliche Arbeistlosenversicherung „Freiwillig“
eintreten…

Auch wieder falsch. Das Ding heißt: ‚Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung‘.

Nach einer Zahlung des „Freiwilligen Versicherungsbeitrages“
In Höhe von:
39,81 € West 33,56 € Ost

Boh, ey, mal was richtig Kopiertes…
Der Vollständigkeit halber sollte man vielleicht hinzufügen, daß im Ausland Beschäftigte und Pflegepersonen andere Beitragshöhen haben.

erhalten Selbstständige nach 12 Monaten Mindestbeitragszahlung
folgende ALG-Gelder:

Wieder mal nicht richtig gelesen, die Höhe richtet sich nicht nach der Schulbildung, sondern nach:
‚richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, wenn der Betroffene in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt hat. Die Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.‘

Und Dieses Dein Halbwissen verbreitest Du auch nicht nur an einer Stelle. Und lässt die Quellenangabe auch gleich weg. Sonst könnte wohl jemand auf den Gedanken kommen, Du würdest Unsinn erzählen…

Gruß
Axel

Ich finde das gut,
so ist kleine Leuten eine kleien Sicherheit für den Sprung in die Selbständigkeit gegeben.
Bedenke das er ansonsten Harz4 bekommt.
Dieser Schritt war für Kleinunternehmer dringend notwendig.

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