Erwerbsunfähigkeit in Hartz 4?!?! Wer zahlt?!?

Hallo Leute,
Ich bin seit knapp einem Jahr arbeitslos und mein Arbeitslosengeld
endet Mitte Maerz danach falle ich eigentlich unter dem Hartz 4
Gesetz.

Nun das Problem:
Ich habe seit 6 Wochen (Anfang Januar) einen Bandscheibenvorfall
daher bin ich krank geschrieben. So ein BS-Vorfall dauert
Erfahrungsgemäß mehrere Monate bzw. auch bis zu einem Jahr.

Falle ich zukünftig trotzdem unter dem Hartz 4 Gesetz obwohl ich
durch den BS-Vorfall erwerbsunfähig bin oder bekomme ich Leistungen
von meinem Versicherungsträger der DAK?!?! Eine REHA Maßnahme (die zu
95% genehmigt wird) habe ich beim zuständigen
Rentenversicherungsträger LVA auch gestellt.

Welcher Leistungsträger ist während meiner Erwerbsunfähigkeit
zuständig?!?!

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

Hallo Cowboy,

bei Erwerbsunfähigkeit kriegst Du Leistungen nach §12 BSHG. Das unterscheidet sich vom Betrag her nicht von Hartz IV. Allerdings, wenn Du noch ein paar Stündchen arbeiten kannst und möchtest, sieht es für Dich ungünstiger aus als bei Hartz IV. Du hast nämlich keinen Freibetrag von 100,- € pauschal, sondern Du darfst 30% des Lohnes behalten.

Viele Grüße,

Annette.

Hallo Annette,
danke für deine Antwort, das sieht ja nicht grad gut aus für mich dann, im
Falle einer Reha-Genehmigung wegen meiner Bandscheibe muß ich täglich 25km zu
diesem Reha-Zentrum fahren. Wie soll sich ein Hartz 4 Empfänger das leisten??!

So wie ich das sehe ist Hartz 4 ein finanzielles Toderurteil für jeden
Betroffenen.

Schöne Grüße
Cowboy

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Hallo noch einmal,

für die Anfahrtskosten zur Reha würde ich an Deiner Stelle auf alle Fälle einen schriftlichen Antrag stellen, falls die Krankenkasse das nicht übernimmt.

Ich selbst habe kürzlich erlebt, dass einem Erwerbsunfähigen, der wenige Stunden arbeiten wollte und die Gelenheit dazu hatte, die Anfahrtskosten zu dieser Arbeitsstelle nicht erstattet werden sollten. Begründung: Das sei im Regelsatz enthalten. Stimmt aber definitiv nicht.

Viele Grüße,

Annette.

Hallo,

also ganz sicher bin ich nicht, aber soweit ich weiß, richtet sich die Höhe des Krankengelds nach den Beitragszahlungen in der Zeit vor der Krankheit. Das Beste wäre, Du rufst mal Deine Krankenkasse an.

Außerdem solltest Du Dir Gedanken machen, ob Du nicht einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellst (spätestens dann, wenn das Krankengeld endet). Der wird vermutlich sowieso erstmal abgewiesen, könnte aber den Anspruch auf eine REHA-Maßnahme unterstreichen. Wenn aber die Genesung wider Erwarten nicht klappen sollte wäre es für Dich vermutlich günstiger eine Rente zu bekommen anstatt auf Hartz IV angewiesen zu sein. Wenn Du dann - vermutlich nach langem Kampf und vielen Ensprüchen - die Rente bewilligt bekommst, wird der Differenzbetrag nachträglich ausgezahlt. Selbst dann, wenn Deine Rente nicht höher ist als Hartz IV, wäre die Rente günstiger, da Du dann Dein Vermögen (falls vorhanden) behalten kannst.

Viele Grüße

Anne

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bei Erwerbsunfähigkeit kriegst Du Leistungen nach §12 BSHG.

???

Das BSHG gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr!!!

Kann es sein, dass du das SGB 12 meinst? (Das wäre übrigens richtig).

Gruß
Nelly

Hallo,

erwerbsunfähig bist du nur dann, wenn dies offiziell vom Rententräger festgestellt wird. Bis dahin kannst du höchstens arbeitsunfähig sein. Sollte die AU voraussichtlich länger als 6 Monate dauern, wird kein ALG 2 gezahlt. Du müsstest dann einen Antrag auf Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB 12 stellen. Falls du meinst, dass du auf Dauer erwerbsunfähig sein wirst (das heißt übrigens nicht mehr so, sondern es heißt jetzt „voll erwerbsgemindert“), kannst du parallel einen Antrag auf „Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung“ stellen, dann müsste entweder ein Gutachten beim Rententräger angefordert werden (macht das Grusi-Amt) bzw. wenn Rentenansprüche bestehen, direkt ein Rentenantrag gestellt werden, dann wird ja auch geprüft, ob die volle (oder evtl. auch eine befristete) Erwerbsminderung vorliegt.

Gruß
Nelly