Wohngeld

Hallo,
ich habe letztens einen Eintrag hier geschrieben zum Thema Wohngeld.
Gestern kam der Bescheid an mit einer Ablehnung.
Der Grund, der aufgezählt wurde:
Ich gelte als vorübergehend abwesend vom Familienhaushalt zwecks Studium/Ausbildung.

Dazu muss ich sagen:
Ich bin 25 Jahre alt, man kann mich also gar nicht mehr dazu zwingen, zu meiner Mutter zurückzuziehen, was ja eh Schwachsinn ist, weil ich nie im Leben wieder zurück möchte.
Leider gelten ja solche psychischen Probleme mit dem Elternhaus nicht als Argument.

Das Zimmer, das ich da bei meiner Mutter hatte, war grade 10m² groß und meine jetzige Wohnung hat 26m². Wer würde denn da bitte zurück wollen??

Ich arbeite freiberuflich in einem Callcenter und habe nur Arbeit, wenn auch Aufträge bestehen. Letztens gab es z.B. gar keine Aufträge, also wird es auch nächsten Monat kein Geld geben.

Gibt es da irgendetwas, was ich beim Widerspruch gebrauchen könnte, um das Amt vom Gegenteil zu überzeugen?
Ich habe auch mal Bafög bekommen, aber weil ich das Fach gewechselt habe, wurd’s mir gestrichen.

Mehr fällt mir grad nicht ein, was ich euch noch nennenswertes aufführen könnt. Ich bin nicht in der Verfassung, um klar denken zu können.

MfG,
Jade

Hallo

ich habe letztens einen Eintrag hier geschrieben zum Thema
Wohngeld.

Da nicht jeder alle Fragen hier auswendig lernt, könntest du vielleicht doch ein wenig mehr Informationen bringen.

Im Moment verstehe ich dich so, dass du nicht mehr zu Hause wohnst, aber irgendwie ein Wohngeldantrag für dich für die elterliche Wohnung gestellt wurde. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil du nicht mehr dort wohnst.

Du schreibst zwar selber, dass du nicht in der Verfassung seist, klar zu denken, aber so schlimm wird deine Verfassung wohl auch nicht sein, dass es so ist, wie ich es verstanden habe, und dass du dich darüber wunderst.

Ich würde also um bisschen genauere Erklärung bitten.

Gibt es da irgendetwas, was ich beim Widerspruch gebrauchen
könnte, um das Amt vom Gegenteil zu überzeugen?

Das Gegenteil wovon?

Viele Grüße
Thea

Guten Tag,

ich glaube schon das sie in der richtigen verfassung sind um das problem in den griff zu bekommen. nach meiner sicht haben sie einen fehler beim ausfüllen des antrages gemacht. sie haben eventuell angegeben das sie bei ihren eltern leben und in eine neue wohnung umziehen wollen. ich beziehe ebenfalls wohngeld da ich momentan arbeitslos bin. sie hätten in ihren antrag den umzug oder das vorübergehende aufhalten bei den eltern nicht erwähnen dürfen, sondern ihre wohnung in die sie umgezogen sind als alleinige bleibe angeben müssen. das amt wäre dann von ihrer ständigen anwesenheit in dieser wohnung ausgegangen. da sie aber sie sagten noch bei den eltern ein zimmer bezogen haben rechnete das amt die vermögenssituation ihrer eltern mit ein, so daß sie höchstwahrscheinlich über der bedarfsgrenze gefallen sind und der wohngeldbescheid dahingegen abgelehnt wurde.

mit besten grüßen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]