Arbeitslosengeld für Selbstständige

Hallo,

In der Zeit vom 01.Februar 2006 bis zum 31.Dezmeber 2006 Kann
J E D E R S E L B S T S T Ä N D I G E !!!
in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung „Freiwillig“ eintreten…
In diesem Zeitraum gilt eine Sonderregelung,wonach JEDER Selbstständige in die ALV aufgenommen wird.
Ab dem 01. Janaur 2007 ist dieses nur noch bei Aufnahme einer
selbstständigen Tätigkeit innerhalb eines Monates nach Aufnahme derselbigen Möglich wenn die betreffende Person davor gesetzlich
Pflichtversichert war…

Nach einer Zahlung des „Freiwilligen Versicherungsbeitrages“ In Höhe von:
39,81 € West 33,56 € Ost
erhalten Selbstständige nach 12 Monaten Mindestbeitragszahlung folgende ALG-Gelder:

Qualifikationsstufe 1 (keine ABGESCHLOSSENE Berufsausbildung)
616,80 € West/ Ost 546,90 € StKl 1
Qualifikationsstufe 2 (ABGESCHLOSSEN Berufsausbildung)
762,90 € West/ Ost 669,30 € StKl 1
Qualifikationsstufe 3 ( Meister-Titel oder vergleichbares)
906,30 € West/ Ost 794,40 € StKL 1
Qualifikationsstufe 4 (graduierte Abschlüsse der FH oder
Universitäten)
1.041,90 € West/ Ost 914,70 StKL 1

mfg

Hallo Frank,

ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mitteilen würdest, auf welcher Webseite das steht.

Tschüss
Bernd

HI,
Hi,
der DJV sammelt die Infos gerade auf einer Seite: http://www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de/

Gruß
Ayla

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