Hallo zusammen.
Ich habe ein ziemliches Problem. Ich war ab ENde September arbeitslos bis nun Anfang Februar. Seid dem 01.02. hab ich nun wieder eine STelle. zuerst war die Freude groß.
Ich bin angestellt bei einem IT-Unternehmen als Vertriebsassistentin. Beim Vorstellungsgespräch habe ich gefragt, was konkret meine Tätigkeiten sind und wurde auch über meine EDV-Kenntnisse ausgefragt.
Ich bin also davon ausgegangen, dass die in meiner Ausbildung gelernten Fähigkeiten zum tragen kommen. Dies wurde am ersten Arbeitsatag auch noch bestätigt, da ich eine Konfiguration über einen Server erstellen sollte.
Das war aber auch das erste und letzte mal. Jetzt mache ich eigentlich nur noch die Tippsearbeiten. D.h. Kaafee kochen, Stupide abheftaufgaben und Post holen gehen.
Das heisst die Aufgaben die ich zu erledigen habe entsprechen überhaupt nicht dem, was ich gelernt habe bzw. was ich gerne machen würde.
Hinzu kommt noch, dass sich so langsam ein Problem mit einem Arbeitskollegen, also dem Vertriebsleiter auftut. Er weiss alles besser, und stellt mich öfters vor arbeitskollegen bloß.
Von einem anderen Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass meine Vorgängerin nur 2 Monate hier war, und sie gemobbt wurde.
Dieses Gefühl habe ich auch ein bisschen.
Am liebsten würde ich wieder aufhören, habe aber Angst, dass ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme.
Zweiteres, ich würde gerne wieder mein damals begonnenes Gewerbe wieder aufleben lassen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um das ICh-Ag Unterstützungsgeld zu bekommen ?
Ich weiss ist alles etwas viel auf einmal… aber ich weiss net mehrt weiter
Hallo Nicky!
Am liebsten würde ich wieder aufhören, habe aber Angst, dass
ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme.
Diese Angst ist berechtigt. Wer eine Anstellung hat und diese kündigt, ohne eine neue Anstellung zu haben, begibt sich vorsätzlich in eine Notsituation und handelt dämlich. Handele also nicht dämlich, sondern suche aus ungekündigter Stellung eine neue Anstellung.
Zweiteres, ich würde gerne :wieder mein damals begonnenes
Gewerbe wieder aufleben :lassen.
Welche Voraussetzungen muss :ich erfüllen um das ICh-Ag
Unterstützungsgeld zu :bekommen ?
Die erste Frage muß lauten, was zur Aufgabe des Gewerbes führte. Wenn es wie doll und verrückt brummte und Dir das Geld aus den Ohren quoll, hättest Du das Gewerbe vermutlich nicht aufgegeben. Es wird also nicht gebrummt haben. Weshalb nicht und weshalb sollte es jetzt brummen? Welche Fehler und Fehleinschätzungen gab es? Hast Du sie erkannt und in ein neues Konzept eingearbeitet, so daß ein erneuter Versuch überhaupt Sinn macht?
Die Ich-AG ist ein Förderinstrument, um Arbeitslose auf eigene Füße zu helfen. Die paar Kröten sind aber nur ein Zubrot für den Anfang und unter keinen Umständen eine ausreichende wirtschaftliche Basis, um zu leben, soziale Absicherung zu bezahlen und ein Geschäft aufzubauen. In vielen Fällen kommen die so geförderten Gründer über eine bitterarme Kümmerexistenz nicht hinaus, die sofort in sich zusammen bricht, sobald die Förderung ausläuft. Wenn Du ein kaufmännisch schlüssiges Konzept hast, das nicht Web-DilettantismusDesign und PC-Service ohne fachlich saubere Unterfütterung oder Ebay-Handel heißt, solltest Du klären, ob sich der Plan anfänglich neben der festen Anstellung mit regelmäßigem Einkommen und sozialer Absicherung realisieren läßt. Sobald es Finanzen und Auftragslage ermöglichen, kannst Du Deine Anstellung kündigen und begibst Dich damit zu keinem Zeitpunkt in Not.
Du fährst am besten und entspanntesten, wenn Du Deine Zukunftsplanung ohne die Abhängigkeit vom Sozial- oder Arbeitsamt gestaltest.
Gruß
Wolfgang
Naja, also das damalige Gewerbe hat gebrummt. D.h. ich habe es neben meiner Ausbildung betrieben.
Innerhalb von 8 Monaten hatte ich einen Umsatz von 0 auf 12.000 € / Monat.
Dann begann jedoch die Prüfungsvorbereitungszeit und ich hatte kaum noch Zeit mich darum zu kümmern.
Naja und da aus der Familie keiner kaufmännische Ahnung hat und auch meine Freunde keine Lust hatten das ganze zu übernehmen, ich es auch keinem zugetraut hätte, hab ich das ganze dann erstmal vertagt.
Gerne würde ich das ganze neben dem Job herlaufen lassen wie damals. (bis es dann wieder so läuft)
Es ist halt nur im Moment die Situation auf meiner Arbeit die mich überlegen lässt, das ganze sofort ganztägig anzukurbeln.
Ich wohne bei meinen Eltern. Miete o.ä. Belastungen habe ich also nicht. Das einzige was ich irgendwie finanzieren müsste wäre mein Auto, das ich aber ja auch für mein Gewerbe wieder brauche.
Gerne würde ich das ganze neben dem Job herlaufen lassen wie
damals. (bis es dann wieder so läuft)
Vorher auch in den Arbeitsvertrag/Tarifvertrag (falls anwendbar) schauen. Oft gibt es da Regeln zu Nebentätigkeiten. Probleme sind auch zu befürchten, wenn das Gewerbe irgendwie eine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellt.
Ich bin angestellt bei einem IT-Unternehmen als
Vertriebsassistentin.
Dies wurde am ersten
Arbeitsatag auch noch bestätigt, da ich eine Konfiguration
über einen Server erstellen sollte.
Das war aber auch das erste und letzte mal.
Jetzt mache ich eigentlich nur noch die Tippsearbeiten. D.h. Kaafee kochen,
Stupide abheftaufgaben und Post holen gehen.
Mal in den Arbeitsvertrag schauen. Ist da die Einstellung als Vertriebsassistentin geschrieben? Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung/Angabe zu welchen Tätigkeiten Du verpflichtet bist? Ist „Kaafee kochen,
Stupide abheftaufgaben und Post holen gehen“ für eine Vertriebsassistentin allgemein typisch? Bei genauer Bezeichnung als Vertriebsassitentin und ohne Klauseln im Stile von „ist zu allem verpflichtet“ mal Rat eines Arbeitsrechtlers einholen. Evtl. ist dieses Vorgehen durch den Arbeitgeber unzulässig. Dann läßt sich evtl. eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erreichen. Dies kann bei der Sozialleistungsfrage zwar auch schädlich sein, aber es muß nicht zwangsläufig. Das hängt von der Gestaltung der Aufhebung und den Umständen ab. Ohne kompetenten Rechtsrat dürftest Du da baden gehen. Daher vor Anfragen beim Arbeitgeber oder gar Unterschrift unter Erklärungen einen Termin machen.