ALG I für Selbständige / Wechsel zur GKV

Hallo liebe Experten,

finde auf eine Frage keine Antwort und brauche eure Hilfe und hoffe, am richtigen Brett zu sein.

Wie Ihr sicherlich alle wisst (auch wenn die verantwortliche Bundesregierung - das Gesetzt stammt aus „Hartz III“ - keine Werbung gemacht hat), haben seit dem 01.02.2006 alle Selbständigen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich gegen einen Pauschalbetrag gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern.

Auch dürfte nicht unbekannt sein, dass ein ALG-Empfänger in der GKV versicherungspflichtig ist.

Außerdem ist sicherlich bekannt, dass viele Selbständige, die über eine private KV versichert sind, mit zunehmendem Alter extrem hohe Beiträge zahlen müssen und deswegen oder auch wegen der schlechten Geschäftslage wieder zurück in die GKV wollen. Ferner dürfte auch allen geläufig sein, dass der Wechsel von der PKV zur GKV (als Selbständiger) sehr schwierig ist.

Hier nun endlich meine Frage.

Haltet Ihr es für möglich bzw. empfehlenswert, sich als Selbständiger gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern, mehr oder minder absichtlich auch in die Arbietslosigkeit zu wechseln um dann wegen der Versicherungspflicht in der GKV wieder in die GKV hereinzukommen?

Zu beachten ist hierbei meines Erachtens auch, dass das Versicherungsverhältnis mit der Agentur für Arbeit nach dem gegenwärtigen Gesetzesstand nur bis zum 31.12.2010 läuft.

Für Antworten, Anregungen oder Quellen zum selber suchen wäre ich euch sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Mayer

Auch dürfte nicht unbekannt sein, dass ein ALG-Empfänger in
der GKV versicherungspflichtig ist.

Sehe ich auch so, aber wäre er das mit Hatz IV, das er bekommt, wenn er Pleite geht und sonst nix hat, nicht auch?

Haltet Ihr es für möglich bzw. empfehlenswert, sich als
Selbständiger gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern, mehr
oder minder absichtlich auch in die Arbietslosigkeit zu
wechseln um dann wegen der Versicherungspflicht in der GKV
wieder in die GKV hereinzukommen?

Auf jeden Fall empfehlenswert - aber nicht wg. GKV, sondern als Absicherung, wenn’s wirklich nicht mehrläuft und man sonst in Hartz IV fallen würde.
Ich schätze mal, mit dem absichtlich arbeitslos melden, das wird nicht so leicht gehen. Die Agentur wird sicher deine Geschäftsunterlagen einsehen wollen und wenn du bis vor 2 Monaten noch fett gewinn gemacht hast und jetzt machst du deinen laden plötzlich zu, um ALG zu kassieren - da werden die schon nachhaken, denk ich mir. Im übrigen musst du (soweit ich weiß, bin da nicht so auf dem Laufenden) doch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in der GKV sein, um, wenn du später wieder selbständig tätig sein willst, in der GKV bleiben zu können. Und 12 Monate von ALG zu leben - ich weiß nicht ob das so erstrebenswert ist…

Grüßle vom Teddy