Hallo liebe Experten,
finde auf eine Frage keine Antwort und brauche eure Hilfe und hoffe, am richtigen Brett zu sein.
Wie Ihr sicherlich alle wisst (auch wenn die verantwortliche Bundesregierung - das Gesetzt stammt aus „Hartz III“ - keine Werbung gemacht hat), haben seit dem 01.02.2006 alle Selbständigen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich gegen einen Pauschalbetrag gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern.
Auch dürfte nicht unbekannt sein, dass ein ALG-Empfänger in der GKV versicherungspflichtig ist.
Außerdem ist sicherlich bekannt, dass viele Selbständige, die über eine private KV versichert sind, mit zunehmendem Alter extrem hohe Beiträge zahlen müssen und deswegen oder auch wegen der schlechten Geschäftslage wieder zurück in die GKV wollen. Ferner dürfte auch allen geläufig sein, dass der Wechsel von der PKV zur GKV (als Selbständiger) sehr schwierig ist.
Hier nun endlich meine Frage.
Haltet Ihr es für möglich bzw. empfehlenswert, sich als Selbständiger gegen die Arbeitslosigkeit zu versichern, mehr oder minder absichtlich auch in die Arbietslosigkeit zu wechseln um dann wegen der Versicherungspflicht in der GKV wieder in die GKV hereinzukommen?
Zu beachten ist hierbei meines Erachtens auch, dass das Versicherungsverhältnis mit der Agentur für Arbeit nach dem gegenwärtigen Gesetzesstand nur bis zum 31.12.2010 läuft.
Für Antworten, Anregungen oder Quellen zum selber suchen wäre ich euch sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Mayer