Hallo,
mal angenommen man hat vor einigen Jahren´, nur aus gesundheitlichen Gründen, eine Umschulung genehmigt bekommen. Vor dieser Bewilligung mußte man also gesundheitliche Unterlagen einreichen (ärztliche Befunde usw.).
Frage:
Wie lange „muß“ und wie lange „darf“ das Arbeitsamt diese gesundheitlichen Daten/ Befunde aufheben. ? Gibt es hierfür
Paragraphen die das klären. ?
Vielen lieben Dank
Moni
Guten Tag,
ja eine gesetztliche Grundlage gibt es natürlich dafür wir leben ja schließlich im einziegsten Staat der Erde der für alles eine Vorschrift und ein Gesetz hat. In diesem Falle heißt die Lösung Bundesdatenschutzgesetz. Artikel 6b Absatz 5 und Artikel 20 regeln im groben die Rechte und Pflichten. Nach diesen Artikeln ist eine zeitliche Frist nicht gesetzt worden. Die Daten dürfen nur solange bei der entsprechenden Stelle gespeichert werden solange sie für die erfüllung der aufgaben gebraucht werden andernsfalls müssen sie gelöscht werden. Aber auch hiefür existieren wen dürfte es wohl wundern eine ganze reihe an vorschriften und änderungen im wunderschönen Bundesdatenschutzgesetz. Ist das nicht ein schönes wort oder wie finden sie dieses gesetzt das ist kein scherz das gibt es wirklich Zivildienstgesetzänderungsgesetz und nochmal… und nochmal…- also im klartext suchen sie im internet nach dem achtung jetzt kommt das schöne wort wieder bundesdatenschutzgesetzt.
mit besten grüßen
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