Bewerbungskostenzuschuss

Hallo,

wenn man ein BA-Studium absolviert (also in den letzten 2 1/2 Jahren auch schon seine Arbeitslosenversicherung bezahlt hat) und sich jetzt aber bewerben will für Jobs, die dann Anfang Oktober beginnen sollen (alsin knapp 8 Monaten), kann man dann vom Arbeitsamt Zuschuss für die Bewerbungen kriegen?

Ich habe bereits so viel heraus gefunden, dass ich mich arbeitssuchend melden muss (aber das schon 8 Monate vor Studienende? Geht das überhaupt?)

Dann habe ich irgendwo gelesen, dass das auch nur für Leute gilt, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Was heißt das denn? Heißt das, dass ich arbeitslos sein muss, um diesen Zuschuss zu kriegen? Oder heißt das, dass ich schon mal in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss? (habe ich ja)

Weil ich nämlich auch irgendwo gelesen habe, dass dieser Zuschuss für Studenten nicht gilt (bin ich ja, aber eben ein Student, der Geld bekommt). Aber für Auszubildende gilt er wohl auch nicht (die kriegen ja auch Gehalt). Für die gilt das wieder nicht, weil sie ja BAB bekommen und das damit abgegolten ist (und wenn sie es nicht bekommen, weil ihre Eltern zuviel verdienen, dann müssen das die Eltern bezahlen).

Jedenfalls bin ich jetzt total verwirrt und weiß nicht mehr, was ich glauben soll.

Noch eine Frage, auf der Seite vom Arbeitsamt steht auch noch, dass man den Antrag auf Zuschuss telefonisch machen kann. Stimmt das? Ich habe nämlich keine Lust irgendwann in ewigen Wochen einen Termin zu kriegen und 60km bis zum AA zu fahren (so weit ist das nämlich). Ich will jetzt anfangen mich zu bewerben, weil ich jetzt 3 Wochen Urlaub habe.

Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen. Sorry, dass es so lang geworden ist. Ich weiß, ich könnte auch einfach beim AA anrufen, aber ich habe Angst, dass die mir wieder mal scheiße erzählen (das versuchen die ständig, damit die Leute verunsichert sind, haben sie schonmal bei mir versucht, die erzählen alles, nur nie die Wahrheit)

Liebe Grüße, Anja

Guten Tag,

ich glaube das ich das kurz und knapp beantworten kann da ich momentan selbst arbeitslos bin und schon des öffteren Bewerbungskostenzuschüsse beantragt habe und mich mit den Bestimmungen mal beschäftigt habe. Nach meiner Information erhält man nur dann einen Bewerbungskostenzuschuss wenn man arbeitslos gemeldet ist und eine entsprechende Leistung bezieht oder sich aber als Schüler arbeitslos meldet für die Suche nach einer Ausbildungsstelle. Dieser Zuschuss wird nur in Abhängigkeit der Haushaltslage des jeweiligen Landes gezahlt und stellt keinen Rechtsanspruch nach sich. Die Höhe beträgt maximal 260€ im Jahr wobei die Arbeitsargentur meistens pro Bewerbung 5€ erstattet auch wenn die Kosten nur 2 oder 3€ betragen haben. Wichtig für den Antrag ist eine Rechtzeitige Anmeldung der Kosten unter Beilage der Kopie des Bewerbungsschreibens und der Orginalkassenquittungen. Wenn sie also eine Bewerbung am 22.02.2006 schreiben und den Antrag erst 10 Wochen später einreichen dürfte das kein gutes Ergebnis bringen. So weit mir bekannt ist erhalten Auszubildende die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen also auch BAB trotzdem einen Bewerbungskostenzuschuss. Für Studierende gibt es diesen Zuschuss nicht, jedenfalls habe ich in den Bestimmungen der Arbeitsagentur noch mal nachgelesen und nichts gefunden das Studenten ebenfalls einen Anspruch haben, wobei wir festhalten das dies kein Anspruch im rechtlichen Sinne ist.

mit besten Grüßen,

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Hallo,

Bewerbungskosten gibt es für Arbeitslose, Ausbildungssuchende und für „von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende“.

Arbeitsuchend bist du wenn du eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchst. Von Arbeitslosigkeit bedroht bist du wenn die Beschäftigung bald zuende ist oder du damit rechnen musst und danach wohl arbeitslos werden dürftest.

Arbeitsuchend melden geht immer. Es gibt sogar für manche Leute eine Pflicht sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden. Zur Arbeitsuchendmeldung mußt du aber aufs Amt, es muß ein Datensatz angelegt werden.

Wichtig ist immer das niemand anderes die Kosten erbringen oder übernehmen wird und vorher der Antrag gestellt wurde. Die Antragstellung kann irgendwie erfolgen (also per Post, Mail, Fax, Anruf, persönlich).
Zur Abwicklung: Das Amt kann Bewerbungskosten pauschal erstatten. Das wären 5 EUR / Bewerbung. Damit ist alles abgegolten. Also Papier, Patrone, Bild, Umschlag, Kopien, Briefmarke.

Wenn du im Amt mit jemanden redest merke dir den Namen, das Team und den Inhalt. Die Leute machen das (meist) sicher nicht mit Absicht.

Beachte noch eins: Die Bewerbungskosten sind „Ermessensleistungen“. Das man aber Personen, welche kein Arbeitslosengeld beziehen davon ausschließt ist kein fehlerfreies Ermessen.

Grundsätzlich kannst du immer den Antrag stellen - mehr als Ablehnen können die den ja nicht. Will die Person hinter dem Schreibtisch dir keinen Antrag geben schreibst du auf einen Zettel deinen Namen, die Nummer des Datensatzes (du mußt eben vorher registriert werden) und den Satz „Ich beantrage Bewerbungskosten“. Unterschrift darunter und das gegen Eingangsbestätigung abgeben. (Die sollen einfach einen Eingangsstempel draufmachen und dir eine Kopie davon geben). Damit es nicht wegkommt :smile:. Dein Betreuer wird das lesen und dir dann sicher ein Antragsformular zusenden. Bist du mit bewerben fertig gibts du das ab und dann wird entschieden. Sollte es eine Ablehnung werden und du bist nicht damit einverstanden kannst du Widerspruch erheben.

Viele Grüße!