Rückzahlung 'Leistungsüberzahlung' - was soll das?

Hilfe, Arbeitsagentur fordert ‚Leistungsüberzahlung‘ Rückerstattung - über 500 Euro.

Wo ich heute einen Brief der ARGE göffnet habe, bin ich fast allen Wolken gefallen. Aber nun zur Sache,
bin - mit Job-Unterbrechung vom 22.12.2005 bis 21.02.2006 - ALG II Empfänger.

Nun zur Chronik der Ereignisse

21.12.2005 --> Anruf der Firma XYZ - befristeter Job bis 21.02.2006
22.12.2005 --> bin nicht mehr arbeitslos
30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* für diesen Dezember
09.02.2006 --> Überweisung Arbeitsagentur gesamte Fahrkostenbeihilfe für meinen befristet Job (22.12.2005-21.02.2006) - 294,40€
21.12.2006 --> leider wurde der Arbeitsvertrag nicht verlängert
22.12.2006 --> bin wieder arbeitslos (Fortzahlungsantrag schon vorher eingereicht)
23.12.2006 —> netter Brief (Inhalt siehe unten)

zum
01.03.2006 —> ab hier hab ich laut Arbeitsagentur wieder Anspruch auf ALG II - auf meine alten 437,- Euro*

437,- Euro = bei mir 106 Euro für meine Unterkunft, hab nur n Zimmer + 331 Euro Regelsatz Ost.

So, und jetzt zum netten Briefinhalt

Wer kann mir weiter helfen?!

Hi, du bruachst keine Hilfe hier aus dem forum, du brauchst nur deine Bescheide und einen Termin beim Absender des Briefes und mit ihm abklären, ob er da nicht was falsch bewertet.

Er wird seinen Denkfehler einsehen und nochmal nachrechnen.

gruss