Hallo Ihr Wissenden,
mal angenommen ein ALG II - Empfänger wird aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen. Der Hinweis und Nachweise dass kleinere Wohnungen (zu den vom Am genannten „angemessenen Mieten“) am örtlichen Markt nicht zu finden sind, wird ignoriert. Statt dessen wird der Hilfeempfänger aufgefordert selber regelmäßig Inserate aufzugeben und Makler zu beauftragen.
Wie sieht es mit den doch nicht unerheblichen Kosten dafür aus? Gibt es eine Möglichkeit die vorgestreckt zu bekommen?
Der Hilfeempfänger wurde aufgefordert im gesamten Landkreis (1900 qm und über 50 Gemeinden) zu suchen. Allerdings ist die derzeit zuständige ARGE nicht für alle Gemeinden dort zuständig. Darf der Hilfesuchende überhaupt ohne Zustimmung des jeweils zuständigen Leistungsträgers in dessen Bereich umziehen?
Und noch eine Frage. Für die verschiedenen Gemeinden gibt es unterschiedliche maximale Quadratmeterpreise/Kaltmiete. Das Amt verweigert aber eine Auflistung der jeweils „angemessenen“ Mietkosten. Wie soll der Hilfesuchende aber effizient suchen, wenn er nicht vorher weiß, was zulässig ist?
mit besten Grüßen
Steffen