Kosten für Bewerbungsgespräche

Habe das Problem, daß ich zu einem Bewerbungsgespräch am anderen Ende Deutschlands eingeladen bin.
Die Kosten dafür kann der zukünftige Arbeitgeber nicht tragen (öffentlicher Dienst halt), müßte ich selbst übernehmen.
Es geht hier um nen Betrag von ~150 Euro, wobei Fliegen noch billiger als die Bahn ist.

Erstattet das Amt solche Kosten, muß ich da was vorher beantragen oder geht das auch retrospektiv noch, etc?

Gruß,
Michael

Hallo,
das habe ich gefunden:
"Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)

Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden.

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Als unterstützende Leistungen können Kosten

  1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
  2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)

übernommen werden.

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung"

Unbedingt vorher beantragen. Hinterher gibts nichts mehr.

Gruß
Otto

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Bill Gates dürfte keinen Anspruch haben
Hallo,

wenn Du Multimillionär bist und den Job nur als Ausgleich für das Geldbaden annehmen möchtest, wird sicher „DAS AMT“ nichts erstatten. Wenn Du US-Amerikaner bist und nur auf Urlaub in Deutschland, dürften die Chancen auch nicht sooo gut sein. Deshalb wäre es nicht ganz unwichtig, etwas mehr über die Hintergründe und Deine persönlichen Verhältnisse zu erfahren.

Gruß

S.J.

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Deshalb wäre es nicht ganz unwichtig, etwas mehr über die Hintergründe und Deine persönlichen Verhältnisse zu erfahren.

War ne ordentliche Portion Ironie bei, oder? :smiley:

Also, ich bin bei der ARGE als Arbeitssuchender gemeldet, meine vorherige Anstellung (800€/Monat brutto für eine 3-Personen-Familie) ist zuende. Ob ich Anspruch auf HIV habe, weiß ich nicht weil der Antrag nicht entschieden ist (dauert halt). Weil ich keine 2 Jahre tätig war, kriege ich kein normales ALG.
Aber mit meinem „Ersparten“ (1200€ Schulden und wird ohne Beschäftigung mit Sicherheit nicht besser) habe ich keine Lust, einfach für eine einfache „Chance“ auf nen Job mal locker 150€ oder mehr in den Sand zu setzen.

HIV?
Hallo!

3-Personen-Familie) ist zuende. Ob ich Anspruch auf HIV habe,
weiß ich nicht

Wenn man schon „Fachbegriffe“ verwendet, dann doch bitte nicht selbst ausgedachte Abkürzungen. Ich habe kurz einen Schrecken bekommen, als ich von einem Anspruch auf eine erworbene Immunschwächekrankheit gelesen habe - HIV - ts ts ts. AlG II hört sich schon schlimm genug an.

Aber mit meinem „Ersparten“ (1200€ Schulden und wird ohne
Beschäftigung mit Sicherheit nicht besser) habe ich keine
Lust, einfach für eine einfache „Chance“ auf nen Job mal
locker 150€ oder mehr in den Sand zu setzen.

Schau mal in diesen Link, vielleicht hilft das schonmal weiter:

http://www.jobpilot.de/content/journal/bewerbung/fah…

Unter der Überschrit „Was tun, wenn die Firma nicht zahlt“.

Ansonsten einfach mal unter kosten+bewerbungsgespräch+arbeitsamt bei google suchen, da sind einige Treffer, deren Qualität ich natürlich nicht beurteilen kann.

Lieben Gruß,

Florian.

HIV - ts ts ts. AlG II hört sich schon schlimm genug an.

War ja auch nur ein Witz, da es eine Antwort auf einen imo eher ironischen Post war.

Unter der Überschrit „Was tun, wenn die Firma nicht zahlt“.

Der Artikel geht von dem Fall aus, dass man offiziell bei der BfA als „arbeitssuchend“ gemeldet ist (und ich gehe davon aus, dementsprechend auch Leistungsempfänger ist - Nicht-Leistungsempfänger kriegen ja nichts).

Das Problem an der ganzen Geschichte ist eben, daß mein Antrag auf Unterstützung noch nicht offiziell bewilligt ist, habe heute extra noch mal nachgefragt. Zustehen tun mir eventuell verfügbare Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung, so denn bewilligt. Das Problem an der Sache: sollte (ka warum, aber kann ja sein) mein Antrag abgelehnt werden, könnte ich das mit der Kostenerstattung gleich vergessen.
So habe ich das zumindest verstanden.
Das Problem ist halt nur, daß ich nicht warten kann bis der Antrag durch ist, weil der Job dann auch weg ist.

Nun ja, ich habe mich jetzt mit dem Arbeitgeber auf ein telefonisches Vorabinterview geeinigt, sollte er danach der Ansicht sein, daß ich immer noch der Wunschkandidat wäre, komme ich persönlich - zur Not auf eigene Kasse.
Ob das schlau war, weiß ich nicht.

Ich kann dir nur mal aus meiner Erfahrung was berichten:

Laut § 670 BGB sind (wenn man es darauf anwendet) potentielle Arbeitgeber verpflichtet, dir deine Fahrtkosten zum Gespräch zu erstatten. Es gibt ein paar Ausnahmen (z.B. wenn du dich selbst eingeladen hast, wenn du die Arbeit ablehnst etc etc - kann gegoogelt werden)

Wenn die Bewerbung einen normalen Ablauf hat (du bewerben - Arbeitgeber einladen) mache ich es folgendermaßen:

Ich schreibe (wenn ich die Absage habe) einen netten Brief, in dem ich die Firma bitte, mir meine Fahrtkosten zu erstatten (pro km 0,30 Cent). Im Anhang drucke ich oben genannten Paragraphen zur Information aus und lege Ihn bei. Das wirkt in 9 von 10 Fällen, bei mir jedenfalls. Und dann zahlen Sie auch, wenn sie seriös sind. Wenn nicht, mahne ich den Betrag innerhalb einer ordentlichen Frist (2-4 Wochen gebe ich Zeit). Wenn immer noch nicht fruchtet, ist es halt so,
man kann nicht wegen allem vor Gericht ziehen.

Have fun

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Anspruch

Weil ich keine 2 Jahre tätig war, kriege ich kein
normales ALG.

Hallo mike, wie kommst du denn darauf? (Hab ich was überlesen?)

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..

MfG

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Hallo Michael,
mein Wissensstand ist folgender:
Die Arbeitsagentur KANN Kosten für Bewerbungsgespräche, d.h. also Reise/Unterkunft übernehmen, der evtl. AG darf die Übernahme ablehnen, wenn er in der Einladung darauf hinweist.
Du musst eine konkrete Einladung haben in der darauf hingewiesen wird, dass Kosten nicht übernommen werden. Mit dieser musst du VOR Antritt der Reise zur Agentur, u.U. reicht eine telefonische Mitteilung (wird bei uns so gehandhabt).
Buisnessclass und ***** wird allerdings nicht bezahlt.
Wenn dein Termin am späten Nachmittag liegt, kann u.U. erwartet werden, dass du morgens fährst und nachts zurück.
Wenn dein Termin am frühen Morgen liegt, wird die AA wohl Verständnis haben, dass du ausgeschlafen zum Gespräch gehst.
Soweit meine persönlichen Erfahrungen.
Viel Erfolg

Gruß Volker