Hallo Leute,
Ehemann bezieht AlG2. Seine Ehefrau ist EU-Rentnerin (auf Dauer). Jetzt wurde sie vom JobCenter gem. § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III „vorgeladen“, um über ihre berufliche Situation zu sprechen ??!! Doch wohl nur ein Witz, oder ??
Gruß jetme