Hallo, liebe Forumshelfer,
habe drei Fragen zum Thema ALG II, dass ich ab April 2006, nach Beendigung meines Promotionsstudiums (erstmal) beziehen werden muss:
- Bin hauptwohnsitzlich bei meinen Eltern gemeldet, lebe aber im Moment noch in einer WG (Nebenwohnsitz) bis zum Spätsommer in einer anderen Stadt, jedoch im gleichen Bundesland (Sachsen). Möchte nun bei der Kommune, wo ich Hauptwohnsitz habe, nächste Woche den ALG II-Antrag stellen und damit um Mietübernahme für das WG-Zimmer am Nebenwohnsitz bitten (bei meinen Eltern muss ich erst wieder Miete zahlen, wenn ich dort ab Herbst wieder „richtig“ einziehe). Geht das??
2.) Ab Ende Juli ziehe ich wieder komplett zu meinen Eltern (hauptwohnsitz in sachsen) und werde ab diesem Zeitpunkt alleinerziehende Mutter sein (Kind kommt Ende Juli). Da ich berufliche Kontakte in eine Stadt in einem anderen Bundesland (Bayern) geknüpft habe, könnte ich dort stundenweise arbeiten, wenn das Kind ca. 3/4 Jahr alt ist und es vom Kind aus machbar wäre. Dafür würde ich für fast umsonst tageweise im Haus einer Freundin in Bayern wohnen dürfen. Ich würde mich auch nebenwohnsitzlich in der entsprechenden bayrischen Gemeinde melden wollen, langfristig viell. auch ganz dort hinziehen. „DARF“ MAN DAS ALS ALG-II-EMPFÄNGERIN? Befürchte wegen dem Nebenwohnsitz unangenehme Fragen oder Mietgeldstreichung o.ä.
3.) Mit dem Vater des Kindes möchte ich nicht mehr allzuviel zu tun haben. Im ALG-II-Antrag steht die Frage „WURDEN UNTERHALTSLEISTUNGEN GELTEND GEMACHT“? MUSS ICH SIE GELTEND MACHEN??? Und wie bekomme ich raus, wieviel dem Kind zusteht - der Kindvater wird mir sicher nicht seine wahren Bezüge nennen wollen und ich habe wirklich keine Kraft auf Rechtsstreit o.ä… Würde es auch reichen, wenn ich mich mit dem Kindvater auf eine „angemessene Summe“ einige oder würde die ARGE erwarten, dass ich auf jeden Fall den höchtsmöglichen Betrag vom Ki.-vater „erstreite“?
es dankt euch ganz herzlich fürs Lesen und Antworten,
eure Andrea
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