Hallo,habe folgende Frage:
Ich-
seit über drei Jahren getrennt lebend, Tochter von 12 Jahren, in fester Anstellung´seit ca. neun Jahren- habe seit 1,9 Jahren eine erneute feste Beziehung, wo mein Partner jedoch 400km weiter weg wohnt. Diese Situation ist ein grosse Belastung für mich.
Durch meine langjährige feste Anstellung habe ich eine Kündigungszeit von 4 Monaten. Das macht eine Arbeitssuche auf dem Arbeitsmarkt sehr schwierig, da meistens das Angebot auf die nächsten 2 Monate ausgeschrieben sind. Mehrmalige Versuche sind abgeschmettert, zum Teil wegen dieser langen Kündigungszeit, wie auch die Entfernung, da ortsansässige Suchende bevorzugt werden.
Nun sehe ich mich gezwungen, meine Arbeitsstelle selber zu kündigen und zu hoffen, dass ich schnellstmöglich dort auch wieder eine Anstellung bekomme. Sollte es dennoch nicht klappen, würde mir beim Arbeitsamt eine Sperre eingeräumt?
Habe gelesen im Netz,dass es zwei verschiedene Urteile gibt. Vielleicht aber weiss jemand von euch Rat, wie ich es formulieren kann, bzw, welche Möglichkeiten bestehen, keine Sperre zu bekommen.
Hallo
Durch meine langjährige feste Anstellung habe ich eine
Kündigungszeit von 4 Monaten. …
Nun sehe ich mich gezwungen, meine Arbeitsstelle selber zu
kündigen …
Daraus schließe ich, dass nur der Arbeitgeber gegenüber dir so eine lange Kündigungszeit hat, du aber nicht ihm gegenüber.
Wie wäre es denn, wenn du dir eine andere Arbeitsstelle suchst, und dann kündigst?
Viele Grüße
Thea
Durch meine langjährige feste Anstellung habe ich eine
Kündigungszeit von 4 Monaten. …
Nun sehe ich mich gezwungen, meine Arbeitsstelle selber zu
kündigen …
Daraus schließe ich, dass nur der Arbeitgeber gegenüber dir so
eine lange Kündigungszeit hat, du aber nicht ihm gegenüber.
Hallo Thea, ich weiß zwar nicht woraus du das hier schließt, aber es ist durchaus möglich, dass für den Arbeitnehmer die gleiche Kündigungsfrist wie für den Arbeitgeber vereinbart wird und das völlig legitim (die Kü. frist darf nur nicht länger sein als für den Arbeitgeber)
MfG
Hallo
aber es ist durchaus möglich, dass für den Arbeitnehmer die
gleiche Kündigungsfrist wie für den Arbeitgeber vereinbart
wird und das völlig legitim
Wenn das so ist, würde ich vielleicht empfehlen zu kündigen und 2 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses anfangen, eine Stelle und eine Wohnung am anderen Ort zu suchen. Das muss man einem Arbeitgeber doch erklären können, dass man sowieso dort hinziehen wird.
Allerdings wäre es vielleicht für die Tochter günstig, wenn der Umzug im Juli/August stattfinden würde, so dass sie nicht im laufenden Schuljahr die Klasse wechseln muss.
Viele Grüße
Thea
Nun, ich habe selbstverständlich auch eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, das schützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nur ist das nicht meine Frage, auch nicht, wie ich das machen soll.
Ich möchte wissen, ob ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme, wenn ich denn doch keine Arbeit finde in dieser Zeit.
Es gibt bestimmte Gründe, keine Sperre zu bekommen. Ich hatte gehofft, dass mir dazu jemand eine konkrete Antwort geben kann.
Ich kann das Risoko doch nicht eingehen, nicht krankenversichert zu sein. bzw auch meine Tochter.
Ich möchte wissen, ob ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme,
wenn ich denn doch keine Arbeit finde in dieser Zeit.
Das kann dir aber mit 100%iger Sicherheit nur die Arbeitsagentur sagen, da das eine Ermessensentscheidung ist. Die haben ihre Durchführungshinweise und danach gehen sie. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/…
Hey, das ist doch ein interessanter Link, vielen Dank!!!
Werde mich dort einmal *durch*lesen und vielleicht bin ich dann schlauer. Ist wahrscheinlich auch immer eine Darlegungssache. Mein Gerechtigkeitsgefühl würde sagen, dass es keine Sperre gibt, aber das hat keine Bedeutung ;o))
Nachtrag
Gern geschehen. 
Kleiner Tipp: Jegliche Bewerbungsbemühungen (auch telefonische Anfragen) notieren bzw. Nachweise (Bewerbungsanschreiben u. evtl. Absagen) aufheben. Sowas ist von Bedeutung gerade bei Umzügen.
Viel Glück!
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Hallo,
Ich vermute, dass Du um eine Sperrzeit nicht herumkommst, evtl. verkürzt auf 6 Wochen
Hier die Ausnahme für Verheiratete:
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?sessio…
BSG 2003-05-27 Sperrfrist bei Eigenkündigung durch Umzug zum Ehegatten
Hier die Ausnahme bei Lebensgemeinschaften:
BSG-Urteil :
http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_2051.php
Und hier der harte Standpunkt:
LSG Rheinland-Pfalz:
http://www.palm-bonn.de/sperrzei.htm
Und noch was: eine mündliche Auskunft eies Agenturmitarbeiters bindet die Entscheidung der Arbeitsagentur NICHT. (Steht irgendwo im SGB)
Gruß
Peter
Kleine Nebenfrage
Hi,
wenn Du schon so lange bei Deiner Arbeitsstelle bist, dann müsstest Du doch eigentlich ein ganz gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber haben.
Warum weihst Du ihn nicht in Deine Pläne ein (ist ja auch in seinem Interesse) und ihr findet jenseits der Paragraphen und Verordnungen eine Lösung, die für Euch beide akzeptabel und für niemandem von Schaden ist?
Ich bin mit Good will von beiden Seiten schon oft vorzeitig oder jedenfalls nicht termingerecht aus Arbeitsverträgen rausgekommen.
Wäre doch einen Versuch wert, oder?
Viel Glück,
Anja