Angenommen ein Elternpaar bekommt ein Kind und bezieht für ein Jahr ein erhöhtes Erziehungsgeld von 450,-. Da beide berufstätig sind und die Mutter mehr Gehalt bekommt als der Vater, entscheiden sie sich für eine Teilung der Erziehungszeit. Die Mutter nimmt das erste 3/4 Jahr, der Vater das letzte viertel Jahr Erziehungsurlaub.
Angenommen der Vater wird nun arbeitslos, und geht auch arbeitslos ins letzte viertel Erziehungsjahr, würde er Arbeitslosengeld vom Amt bekommen? der Vater ist ja auf Grund des Erziehungsjahres nicht (arbeitsfähig)
Hallo Karsten,
aus dem Bauch heraus würde ich sagen, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung -> kein Anspruch.
Grüße
Almut