ALG II und Dispo

Hallo !
Ich muss Ende März ALGII beantragen, habe aber mein
Dispolimit bei meiner Bank noch nicht ganz erreicht.
Ein Dispo bedeutet ja Schulden bei der Bank, gilt also
nicht als Vermögen. Wird dadurch bei mir evtl. keine
Bedürftigkeit festgestellt? Sollte ich den Dispo herabsetzen?

Dieses Problem hatte ich schon 2003, als ich vom Arb.Amt
eine (wieder zurückgenommene) Sperre bekam und mir
eine Überbrückungshilfe vom Sozialamt verweigert wurde.
Begründung damals: Ich kann bei meiner Bank ja den Dispo
voll ausnutzen, also Schulden machen…

Frage: gilt dieses auch bei ALGII ?
Ich würde gerne meinen „Dispo-Rest“ für Notfälle behalten,
aber gelte ich als Bedürftig, obwohl ich noch Schulden machen
kann?

…für alle Antworten dankbar:
Harold

Hallo

Begründung damals: Ich kann bei meiner Bank ja den Dispo
voll ausnutzen, also Schulden machen…

Das halte ich für unkorrekt. Wenn dir noch mal so eine Begründung unterkommt, dann solltest du Einspruch einlegen, und wenn das nicht hilft, klagen.

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das korrekt ist.

Das würde doch bedeuten, dass du den Dispo deiner Bank ausnutzen sollst in dem fast sicheren Wissen, dass du irgendwann an den Punkt kommen wirst, an dem du deine Schulden nicht zurückzahlen kannst und damit die Bank um ihr Geld prellen musst.

Meiner Meinung nach kommt das fast einer Aufforderung zur Straftat gleich.

Viele Grüße
Thea

…das Problem ist, solange das Konto durch den
Dispokredit noch zahlungsfähig ist, gilt es noch
als zahlungsfähiges Konto. Da mein Limit nach nicht
ausgereizt ist, gilt dieses Konto noch als zahlungsfähig.
Wäre der Dispo auf Null, so hätte ich evtl. auch eine
Überlebenshilfe bekommen.
…aber wer noch Schulden machen hönnte…
…der hat ja noch …„Möglichkeiten“…
…auch wenn er sich dadurch unumkehrbar verschuldet…
…aber das ist nur mein Wissenstand von 2003…

********SORRY für mein Gejammer, hatte nur ne Frage******

Hallo,

also, solche Empfehlungen sind völliger Blödsinn. Niemand muss erst einmal seinen Dispo voll ausschöpfen, damit er ALG II bekommt!

Viele Grüße
Florian

Hallo

…das Problem ist, solange das Konto durch den
Dispokredit noch zahlungsfähig ist, gilt es noch
als zahlungsfähiges Konto.

Das wurde dir wohl erzählt, aber ich glaube das nicht. Du hast ja noch eine weitere Antwort in diesem Sinne erhalten.

Es ist nicht besonders selten, dass Antragsteller von den Sacharbeitern Unsinn erzählt kriegen.

********SORRY für mein Gejammer, hatte nur ne Frage******

Das ist kein Problem.

Viele Grüße
Thea

Hallo Harold,

Antworten hast du ja bereits erhalten.
Hinzufügen möchte ich nur, daß, je nach Bank, die Möglichkeit besteht, daß dir dein Dispo gekündigt wird, sobald du AlG2 erhälst.

Gruß
Sticky

Ein Dispo bedeutet ja Schulden bei der Bank, gilt also
nicht als Vermögen. Wird dadurch bei mir evtl. keine
Bedürftigkeit festgestellt?

Hi,

ein möglicher Dispo gilt nicht als Vermögen und muss nicht vor beantragung von ALG 2 ausgeschöpft werden. Einen gewissen (positiven)Vermögensbetrag darf man ja sogar als ALG2-Bezieher haben.

Dieses Problem hatte ich schon 2003, als ich vom Arb.Amt
eine (wieder zurückgenommene) Sperre bekam und mir
eine Überbrückungshilfe vom Sozialamt verweigert wurde.
Begründung damals: Ich kann bei meiner Bank ja den Dispo
voll ausnutzen, also Schulden machen…

Diese Aussage war korrekt, da es sich um eine kurzfristige Überbrückung handelte in einer selbstverschuldeten Notlage (jedenfalls wenn die Sperre zu recht erteilt wird, ist die Notlage selbst verschuldet, und davon geht das SA zunächst aus). In so einem Fall darf durchaus auf die Selbsthilfemöglichkeit durch Überziehung des Kontos verwiesen werden. Weil es eine vorübergehende Notlage war.

Gruß
Nelly