Hallo,
ich mache jetzt für vier Monate eine Coaching-Maßnahme. Jede Woche ein Mal.
Ich beziehe AlG II.
Meine Integrationsfachkraft sagte mir, dass Fahrtkosten für eine solche Maßnahme nicht beantragt und erstattet werden können.
Ist das korrekt?
Möchte mich gerne an anderer Stelle erkundigen.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Hallo,
4 Monate zu je 1x die Woche macht nach Adam Riese und Eva Zwerg 16x.
Kosten unter 6€ sind nicht erstattungsfähig und erstattet werden, wenn überhaupt, nur 36Cent pro Kilometer (einfacher Weg). Wenn du also weniger als 2 Kilometer von dem Veranstaltungsort entfernt wohnst, kriegst du garnix wieder (nur Ganze Kilometer werden gerechnet).
Gruß
Sticky