Hallo
mal angenommen es wohnen 2 nahe Verwandte unter einem Dach.
Der eine hat was, der andere nicht.
Nun will der eine den anderen aber nicht unterstützen, braucht er auch nicht, hat der andere auch eidesstattlich erklärt, dass er nichts kriegt.
Nun will das Amt aber von dem Vermögenden genau wissen wieviel Geld er wo hat. Der will sich natürlich nicht in die Taschen schauen lassen und verweigert die Auskunft.
Nun kriegt der Arme deswegen kein Geld.
Nun ist der Reiche das eigene minderjährige Kind, dass eh nichts abgeben darf.
Ich brauche mal eben den klugen Kopf, der den Paragraphen kennt, nach dem auch ein vermögendes minderjähriges Kind seine Eltern nicht unterhalten muß
Und den, der besagt, dass Leute die keine Leistung fordern auch keine Auskunft geben brauchen.
Und es brennt, der Widerspruch/ die Klage oder was auch immer muß ganz schnell raus!!!
Vielen lieben Dank im Voraus
Susanne
Ich fürchte da sieht es schlecht aus. Eltern müssen in der Regel sehr wohl von Ihren Kindern finanziell untersützt werden. Für fachlich tiefer gehendes muss ich jedoch auf einen Juristen verweisen.
moe.
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Ich fürchte da sieht es schlecht aus. Eltern müssen in der
Regel sehr wohl von Ihren Kindern finanziell untersützt
werden. Für fachlich tiefer gehendes muss ich jedoch auf einen
Juristen verweisen.
moe.
Eh… neee. Klar frage ich noch den Juristen, mein bevorzugter ist grad fürchterlich überlastet, mit Grippeausfällen etc, darum werde ich jetzt mal fleißig. Aber ich habe in einem Gesetzbuch, einer Verordnung, oder irgendsoeinem geammelten Werk bereits gesehen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern nicht unterstützen müssen. Hab nur leider den Paragraphen nicht.
Also, an alle anderen, die ein solches schlaues Buch zur Hand haben, bitte schaut mal schnell rein.
Danke Susanne
Aber ich habe in einem
Gesetzbuch, einer Verordnung, oder irgendsoeinem geammelten
Werk bereits gesehen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern
nicht unterstützen müssen.
das wäre ja lustig. Man könnte ganz einfach das Vermögen den Kindern überschreiben und dann von den Zuwendungen vom Amt leben.
Sorry, das geht natürlich nicht. Alle, die in einem Haushalt zusammen leben, werden selbstverständlich zusammen betrachtet. Und müssen dementsprechend alle ihre Vermögensverhältnisse aufdecken.
Bitte eine Auskunft von Leuten mit dem §?!
Ihr Lieben,
bitte noch mal eine Auskunft von Leuten, die die § kennen, bzw wissen, wo ich sie finde.
Die lustige Idee man könnte sein Vermögen auf sein Kind überschreiben und es dann als seines deklarieren dürfte wohl auch der unausgesprochene Grund für das Verhalten des Amtes sein.
Eher unterstellen sie, man würde als Vermögensverwalter das Geld des Kindes unterschlagen, und heißen das auch noch gut. Die Eltern sind dann aber eines Tages rechenschaftspflichtig vor dem Jugend- und Amtsgericht.
Kinder die ihr eigenes Vermögen haben und davon leben können, die ergo keinen Antrag auf ALG 2 stellen müssen sich nicht vollständig entblößen, genausowenig wie andere Verwandte in einer solchen Situation.
Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie viele Leute im vorauseilenden Gehorsam auf alle Rechte verzichten um den Gott der Behörden gnädig zu stimmen.
Das Internet ist voll von Vordrucken, die ausgefüllt ausreichen sollten, das getrennte wirtschaften zu belegen.
Ich weiß, dass man auf noch viele ebenso lustige Ideen kommen kann. Das tut aber der Gesetzteslage keinen Abbruch.
Tut mir leid, aber ich bin zur Zeit auf Krawall gebürstet, Leute die fürs Amt argumentieren stoßen im Moment auf nicht ganz viel Gegenliebe
Viele Grüße
Susanne
. Aber ich habe in einem
Gesetzbuch, einer Verordnung, oder irgendsoeinem geammelten
Werk bereits gesehen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern
nicht unterstützen müssen. Hab nur leider den Paragraphen
nicht.
Wenn du es findest, veröffentliche es bitte hier.
Da nimmst du einer Menge Leute eine Menge Angst.
Aber ich habe in einem
Gesetzbuch, einer Verordnung, oder irgendsoeinem geammelten
Werk bereits gesehen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern
nicht unterstützen müssen.
Das stimmt nur teilweise.
Elternunterhaltspflicht gibt es erst für volljährige Kinder.
Ein minderjähriges Kind muß also z.b. den nicht im Hause lebenden und nicht erwerbstätigen Elternteil (noch) nicht unterstützen.
Anders gelagert ist der Fall hier,da ja, wenn ich das richtig sehe, eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Hier wird selbstverständlich das Vermögen des Kindes mit einbezogen.
Und : Ja - es besteht Auskunfts-(=Mitwirkungs-)pflicht.