Bewerbungskostenzuschuss

Hallo, liebe Wissende,

heute eine Frage zu den Bewerbungkostenzuschüssen. Üblich sind 5 € pro Bewerbung, bei max. 260 € jährlich - woraus gehen diese Zahlen hervor? Aus SGBII und III nicht - Verwaltungsvorschriften? Ist dieser Betrag/Jahresfrist festgeschrieben oder gibt es Möglickeiten der Erhöhung (52 Bewerbungen sind ja wirklich nicht viel und 5 Euro pro Bewerbung auch nicht).

Wie ist es, wenn ein ALGII- Empfänger umzieht und einen neuen Antrag stellen muss? Wegen der verspäteten Antragstellung gingen schon Zuschüsse verloren, weil angenommen wurde, dass der Bewilligungsbescheid eben auch ein Jahr gilt, sozusagen vom neuen Amt weiter geführt wird. Aber es musste ein neuer Antrag (12/06)gestellt werden, der wiederum erst ab Antragstellung galt. Das „alte“ Amt für Grundsicherug zahlte bis zum Ummeldetermin(9/06).Muss der Leistungsbezieher nun trotzdem die erste Jahresfrist(5/05 - 5/06), und damit das Limit von 260 €, einhalten, oder kann er neu zählen?

Gruß anna

Hallo Anna,

nach meinem Wissensstand kannst du wählen ob Du die Pauschale 5 Eur/Bewerbung oder die tatsächlichen Kosten abrechnen möchtest, dies ist aber viel Papierkrieg. Diese Wahl ist verbindlich und nicht korrigierbar, so wurde mir das gesagt.
Wie es aussieht, wenn ein anderes Amt zuständig wird, weiss ich nicht.
Gruß volker

leider nicht…
Hallo Volker,

Danke für Deine Antwort. Von einem Wahlrecht weiß auf dem Amt keiner, ausser die 5 Euro gibts nix…

Gruß anna