Hallo, liebe Wissende,
heute eine Frage zu den Bewerbungkostenzuschüssen. Üblich sind 5 € pro Bewerbung, bei max. 260 € jährlich - woraus gehen diese Zahlen hervor? Aus SGBII und III nicht - Verwaltungsvorschriften? Ist dieser Betrag/Jahresfrist festgeschrieben oder gibt es Möglickeiten der Erhöhung (52 Bewerbungen sind ja wirklich nicht viel und 5 Euro pro Bewerbung auch nicht).
Wie ist es, wenn ein ALGII- Empfänger umzieht und einen neuen Antrag stellen muss? Wegen der verspäteten Antragstellung gingen schon Zuschüsse verloren, weil angenommen wurde, dass der Bewilligungsbescheid eben auch ein Jahr gilt, sozusagen vom neuen Amt weiter geführt wird. Aber es musste ein neuer Antrag (12/06)gestellt werden, der wiederum erst ab Antragstellung galt. Das „alte“ Amt für Grundsicherug zahlte bis zum Ummeldetermin(9/06).Muss der Leistungsbezieher nun trotzdem die erste Jahresfrist(5/05 - 5/06), und damit das Limit von 260 €, einhalten, oder kann er neu zählen?
Gruß anna