Kindergeld - Ausbildung

Hallo,

ich bin in der Ausbildung und liege noch unter der jährlichen Netto-Grenze von 7600€. Da ich aber nicht mehr zuhause wohne, würde mich mal interessieren, ob meinen Eltern trotzdem noch das Kindergeld für mich zusteht?!

Vielen Dank im Vorraus für eure Antwort.

Gruß
Sabrina

Hallo,

es gibt einen Antrag für sowas. D.h. wenn du nichtmehr zu Hause wohnst kannst du den abgeben und bekommst das Kindergeld selbst anstelle deine Eltern. Deine Eltern können in dem Fall nichts machen.

Grüße
Patrick

Danke, das hört sich ja auch gut an.
Und den Antrag bekomme ich beim Arbeitsamt?

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Hallo,
wenn Du Dich in Ausbildung befindest und die Einkommensgrenze nicht überschreitest, kann weiter für Dich Kindergeld gezahlt werden.
Wenn Deine (leiblichen) Eltern weiter Unterhalt an Dich zahlen, steht ihnen auch das Kindergeld zu. Sollten Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, kannst Du das Kindergeld für Dich selbst beantragen. So etwas nennt man dann eine „Abzweigung“. Einen solchen Abzweigungsantrag kannst Du formlos bei der für Deine Eltern zuständigen Familienkasse stellen. Der Antrag muß Deinen Namen, Deine Anschrift, Deine Bankverbindung und natürlich eine Begründung enthalten. Wichtig sind auch die Kindergeldnummer und/oder die Personalien mit Anschrift Deiner Eltern. Bis über so einen Abzweigungsantrag von der Familienkasse entschieden wurde, kann es aber dauern.

Gruß
Günter