Eheähnliches Verhältnis

Hallo !

Also so ganz blicke ich bei diesem Arbeitslosenkram auch nicht durch und zwar:

Ich (29) wohne mit meinem Freund (20) zusammen. Er wurde nach der Ausbildung nicht vom Arbeitgeber übernommen und musste sich Arbeitslos melden. Jetzt bekommt er nur 357 € ALG 1…kann das sein ? Das is ja weniger als HARTZ IV !?
Zwischenzeitlich hatte er wieder einen ganz gutbezahlten Job, aber ihr wisst ja wie das mit den Probezeiten ist, da wird man nach Lust und Laune, wenn man nicht mehr gebraucht wird wieder vor die Tür gesetzt.
Kindergeld hat er schon beantragt, aber wie ich leider lesen musste dauerd so ein antrag ja auch ewig…
Jetzt überlegen wir hin und her, wie es weiter gehen soll…das Arbeitsamt gibt ja auch keine brauchbaren Auskünfte, ob und wie er sich evtl. weiterbilden kann. Er hat vor nun Fachabi zu machen und ein Fernstudium zu beginnen, aber müssen wir das alles aus eigener Tasche zahlen nur weil wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben ?

Danke im Voraus für hilfreiche Tips,
Katze

Hallo!
ALG II beantragen,dann erhält er den Auffüllbetrag ,der ihm bis Hartz 4 fehlt.
Bei Bekannten ging es so.

MfG Steffen

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Hallo Katze,

das Fachabi und das Studium haben doch mit der Eheähnlichkeit nicht viel zu tun! Dein Freund kann dafür doch BAFÖG beantragen. Als Vollzeitschüler hat er ohnehin keinen Anspruch auf ALG und während des Fernstudiums kann er seinen normalen Job weitermachen.

Davon abgesehen, solltet Ihr mal überprüfen, ob die Kriterien für Eheähnlichkeit überhaupt auf Euch zutreffen. Evtl. seid Ihr nur eine Wohngemeinschaft. Erkundigt Euch doch erst mal ganz genau darüber. Bist Du überhaupt dazu bereit, Deinen Freund langfristig zu finanzieren? Wäre er auch bereit, das auch für Dich zu tun? Ist Eure Beziehung überhaupt dauerhaft? Wirtschaftet Ihr gemeinsam? Habt Ihr gemeinsame Konten? Gemeinsame Kinder? Ich persönlich will die Antworten gar nicht wissen - Du musst Dir darüber klar werden. Ich kann Dir nur raten, Dir das ganz genau zu überlegen! Als unverheiratete Frau bist Du ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig!

Viele Grüße

Anne

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du hast einen 9 Jahre jüngeren Freund? wow!

Erstmal vielen Dank Für die Antworten, hat mir schon weitergeholfen.
Natürlich bin ich mir im Klaren darüber was ich mache. So Banane bin ich auch nicht, das ich jemanden jahrelang finanziell unterstütze.
Für uns ist es nur die beste Lösung, das er jetzt sein Fachabi macht, bevor er hier und da jobbt und das alles auch nichts (langfristig gesehen) bringt.
Ich kann nicht klagen, war noch nie arbeitslos und habe seit 11 Jahren einen festen, gut bezahlten Job. Und natürlich ist es für ihn ein Prob, das ich der ‚Haupternährer‘ bin.
Naja ich will Euch ja hier auch nicht meine Lebensgeschichte erzählen :wink:

Also THX nochmal,
Katze

du hast einen 9 Jahre jüngeren Freund? wow!

Ja hab ich, ist das schlimm ?

Hallo!

Auskünfte, ob und wie er sich evtl. weiterbilden kann. Er hat
vor nun Fachabi zu machen und ein Fernstudium zu beginnen,
aber müssen wir das alles aus eigener Tasche zahlen nur weil
wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben ?

Was schon erwähnt war, war ja der BaföG. Sollten die Voraussetzungen für BaföG nicht vorliegen, muss man sich nebenher was verdienen, oder mit weniger auskommen.
Du bist natürlich nicht verpflichtet ihn irgendwie zu unterhalten - auch jetzt, wo er Alg-II bekommt, bist Du dazu nicht verpflichtet. Allerdings lebt Ihr nueinmal nicht nur in einer Wohngemeinschaft und da macht es Sinn, dass das Amt davon ausgeht, dass ihr tatsächlich zusammen den Lebensunterhalt bestreitet. Das ist ja auch der Sinn an der Sache. Es geht nicht darum, irgendwelche Unterhaltspflichten zu begründen, die bestehen zwischen Personen, die nicht verwandt und nicht verheiratet sind, sowieso nie. Aber es geht darum, dass zwei Menschen, die zusammen leben, sich das ein oder andere schon teilen, also mal 'nen Einkauf oder die Miete. Deswegen sind die Kosten für den einzelnen geringer, was auch niemand abstreiten würde, der schoneinmal mit einem anderen Menschen zusammengewohnt hat.
Falls Dein Freund in seinem Fernstudium mal weiter fortgeschritten ist und etwa keinen BaföG mehr bekommen kann, weil er die Höchstförderungsdauer überschritten hat oder ähnliches: Es gibt von der Kreditanstalt für Wideraufbau einen Bildungskredit, den beantragt man beim Bundesverwaltungsamt. Der Zinssatz ist recht gering und man hat damit in der heißen Phase des Abschlusses den Rücken frei, weil man sich nichts mehr dazu verdienen muss. Also daran würde ich mich dann mal erinnern, wenn es soweit ist.

Gruß,

Florian.