In Obhutnahme von Kindern

dafür gelten in D besondere Bestimmungen.

Wer in einem Sozialamt arbeitet, müßte das wissen.

Wie ist das nun im Kongo, wenn die Bundeswehr auf 12 jährige Kindersoldaten trifft?
Für die Bundeswehrsoldaten gelten deutsche Gesetze.

Bitte keine allgemeinen Meinungen, sondern Meinungen von Soz.Päds bzw Leuten die an der „deutschen Front“ stehen.

Salute

Wie ist das nun im Kongo, wenn die Bundeswehr auf 12 jährige
Kindersoldaten trifft?
Für die Bundeswehrsoldaten gelten deutsche Gesetze.

Was immer du fragen willst, hat sicherlich andere Motive.

Das deutsche Recht über Inobhutnahme hat nix mit der (möglichen) Gefangennahme von Kombatanten zu tun. Daß diese Kombatanten minderjährig sind ist zunächst zweitrangig.

Du solltest aber davon ausgehen, daß die deutschen Soldaten diese Kinder dortigen Organisationen oder dem Unicef anvertrauen. (nach der Entwaffnung natürlich)

also das Deutsche Recht greift dabei keinesfalls.

gruss

An Bauchmeinungen bin ich nicht
interessiert.

Zumal DU mit Unterstellungen arbeitest.

Was immer du fragen willst, hat sicherlich andere Motive.

Halte dich einfach an meine Fragestellung und spekuliere nicht.

Das deutsche Recht über Inobhutnahme hat nix mit der
(möglichen) Gefangennahme von Kombatanten zu tun.

Gerade das wollte ich wissen: Handelt es sich um eine Inobhutnahme von Kindern, oder um "Gefangennahme von Kombatanten "

Daß diese Kombatanten minderjährig sind ist zunächst zweitrangig.

Gerade das ist in meiner Fragestellung NICHT zweitrangig, sondern Gegenstand

Du solltest aber davon ausgehen, daß die deutschen Soldaten
diese Kinder dortigen Organisationen oder dem Unicef
anvertrauen.

Bla bla bal…„dortige organisationen“ das soll wer/was sein?
Kongolesische Organisationen?
Im Kongo tätige (ausländische) Organisationen?
Dann noch die UNICEF.

Die Problematik liegt doch darin, daß Soldaten bewaffnet gegen 12 jährige Kinder Krieg führen.
Es geht nicht darum, die eigene Verantwortung an nebulöse=andere Organisationen ab zu geben.

also das Deutsche Recht greift dabei keinesfalls.

WEIL DAS DEUTSCHE RECHT SEHR WOHL GREIFT.
und ich denke auch das Internationale Recht.

Es geht hier in meiner Fragestellung um eine Inobhutnahme von Kindern, nicht um deren Gefangennahme.
und um die Regeln die dafür gelten.

Salute

Mein lieber Mann…
Dafür, daß Du hier ne Frage los werden willst hast Du einen reichlich unhöflichen Ton drauf.
Lies die Antwort von meinem Vorredner einfach mal vorbehaltloser durch, dann wirst Du merken, daß Deine Fragen zum größten Teil beantwortet sind. Selbstverständlich ist es ein Problem, wenn man Kindersoldaten „festsetzt“, ob wir das nun Gefangennahme oder Obhut nennen. Die Lösung in solchen Fällen ist schlicht die Übergabe an eine dortige Organisation. Das kann und wird auch das rote Kreuz sein, UNICEF wurde schon genannt, es wird jedenfalls keine Armee sein und man wird auch nicht nach Genfer Konventionen mit diesen Kindern umgehen.
Entschuldige meine vorlaute Einschätzung, sie kommt aus meinem Gehirn und nicht aus meinem Bauch, auch wenn ich mir sicher bin, Deinen Maßstäben nicht zu genügen…

Grüße, ILAY

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