Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft

Hallo liebes Forum,

ich habe eine wichtige Frage bezüglich meiner Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft. Nicht verwundert sein: Ich schreibe unter den Login-Daten meines Mannes :smile: Ich bin seit dem. 01. März 2006 arbeitssuchend. Mir steht bis zum 01. März 2007 das Arbeitslosengeld zu.

Da ich schwanger bin, ist die Chance auf einen Arbeitsplatz entsprechend gering. Ich bekomme mein Kind zum Stichtag 01. Oktober 2006, wenn alles gut und gesund verläuft.

Nun meine Frage: Bekomme ich das Arbeitslosengeld bis zum 01. März 2007 ?? Oder werden die Leistungen zum Zeitpunkt der Geburt eingestellt? Wie sieht es in Bezug auf das Mutterschaftsgeld aus?

Erziehungsgeld werde ich nicht bekommen. Mein Mann liegt leicht über der Einkommensgrenze. Oder wird für das Erziehungsgeld MEIN Einkommen zu Grunde gelegt? Oder das Familieneinkommen?

Muss ich mich nach dem Erziehungsjahr wieder arbeitssuchend melden?

Viele Viele Fragen. Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!

Viele Grüße
Katrin

Hallo,
bis zum Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor dem mutmasslichen
Entbindungstag) zahlt dir die Bundesagentur für Arbeit noch Arbeitslosengeld, danach die Krankenkasse Mutterschaftsgeld
(8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstag, bei Frühgeburt oder
Zwillingen sind es 12 Wochen). Für die Dauer der Schutzfrist bist
du weiterhin (beitragsfrei) bei der gesetzlichen Krankenkasse
versichert. Sofern dein Ehemann auch in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist, wird das Kind kostenfrei bei ihm oder bei dir (könnt ihr entscheiden) mitversichert. Ist er in der Privatkrankenkasse (PKV) und
überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
muss das Kind selbst versichert werden.
Nach Ende des Erziehungsgeldes musst du dich entweder auch bei deinem
Ehemann (GKV) mitversichern, oder wieder arbeitslos melden oder dich
freiwillig versichern, wenn Ehemann in PKV - dann kannst du dies in der GKV odr PKV tun.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für die Infos. Wenn ich das richtig verstehe, dann bin ich also bis 8 Wochen nach der Schwangerschaft durch das Arbeitsamt bzw. die Zahlungen der Krankenkasse finanziell abgesichert (mal abgesehen von dem Gehalt meines Mannes). Mein Mann ist GKV.

Wie lange ist denn die Schutzzeit nach der Entbindung? Was ist, wenn ich kein Erziehungsgeld bekomme (nach den besagten 8 Wochen nach der Geburt)?

Vielen Dank für eine kurze Rückinfo.

Viele Grüße
Katrin

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Hallo an dieser Stelle.

Der Antwortartikel ist versehentlich im Brett ‚Ämter und Behörden‘ gelandet. Als kleine Serviceleistung: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

mfg M.L.