Überbrückungsgeld - Einschränkung beim Nebenjob?

Hi!

Angenommen, eine Person wollte sich mit Hilfe des Überbrückungsgelds (war ALG1-Empfänger) selbständig mahcen. Diese Person merkt nun aber, dass es vorne und hinten nicht reicht.

Sie nimmt 2 Wochen bevor die Förderung ausläuft einen Job an. Muss sie das irgendwie der ARGE mitteilen, oder ist das ohne Einfluss?

LG
Guido

Ebenfalls Hi

Der ARGE musst du nur mitteilen, wenn du dich wieder arbeitslos meldest. Der Rest ist deine Sache…

LG
Mikesch

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