Hi!
Angenommen, eine Person wollte sich mit Hilfe des Überbrückungsgelds (war ALG1-Empfänger) selbständig mahcen. Diese Person merkt nun aber, dass es vorne und hinten nicht reicht.
Sie nimmt 2 Wochen bevor die Förderung ausläuft einen Job an. Muss sie das irgendwie der ARGE mitteilen, oder ist das ohne Einfluss?
LG
Guido