das Arbeitslosengeld wird meines Wissens tagegenau berechnet. Da er die Schule am 26.08.2005 beginnt, gilt er ab diesem Datum nicht mehr als arbeitslos. Somit wird er wohl Arbeitslosengeld vom 01.08.2005 bis 25.08.2005 bekommen.
Das Kindergeld steht Ihrem Sohn dann ab dem 01.09.2005 zu, da zu Beginn dieses Monats die Voraussetzungen für den Bezug (= Schulausbildung) vorliegen.
Kindergeld kann längstens bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Sollte Ihr Sohn Wehr-/oder Zivildienst geleistet haben und aufgrund dessen in dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld gehabt haben, wird die Zeit des Wehr-/oder Zivildienstes hinten angehängt. Maximal könnte man dann Kindergeld bis zum Alter von 27 Jahren und 9 Monaten beziehen.
Bitte achten Sie auch auf die geltenden Einkommensgrenzen! Die Einkommensgrenze beträgt in diesen Jahr 7680 EUR (jährlich) bzw. monatlich 640,00 EUR. Diese Thema wäre jedoch dann etwas komplizierter. Wenn hier noch Fragen bestehen, einfach nochmal schreiben.
Und ganz wichtig zum Schluss: Das Kindergeld muss beantragt werden. Die Vordrucke gibts unter www.arbeitsagentur.de oder einfach anrufen und zuschicken lassen. Auf jeden Fall auch gleich eine Schulbescheinigung mitschicken, dann geht’s schneller!
Das Bundeskindergeldgesetz schreibt vor, dass das Kindergeld von Beginn des Monats an geleistet wird, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für den Bezug vorliegen.
Das Kindergeld kann deswegen vom 26.08.06 - 31.08.06 nicht gezahlt werden, weil die Voraussetzungen am 01.08.2006, also zu Beginn des Monats August 06, noch nicht erfüllt waren.
Hoffe, das ist so einigermaßen verständlich.
Noch einen schönen Tag und ebenfalls viele Grüße aus Bayern