Hallo Leute,
ein ALG-II-Empfänger erhält jeden Monat 100 Euro von seinen Eltern, damit er diese für sie anlegt. Denn: Die Eltern haben den Sparer-Freibetrag erreicht und möchten, dass ihr Sohn mehr Geld für sie anlegt.
Der Sohn (39 J.) hat seinen ALG-II-Freibetrag (7800 Euro) noch nicht erreicht.
Fragen:
-
Muss der Sohn die 100 Euro monatlich bei der ARGE angeben? Liegt ja genau im Grenzbereich, dass ihm nix angerechnet wird.
-
Mit welchen Folgen muss er rechnen, wenn er die nicht angibt? Er befindet sich ja legalen Bereich, wo ihm nix passieren kann…
Für Eure Antworten ist dankbar
Euer Asterix aus dem fernen Gallien
Hallo Asterix,
du hast zwei möglichkeiten
- Das Geld gehört weiterhin deinen Eltern, dann ist das Steuerhinterziehung
- Das Geld gehört dir, dann musst du es angeben sonst ist es Sozialbetrug
wenn dir nix passieren kann, kannst du´s doch angeben oder?
grüsse
dragonkidd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
- Muss der Sohn die 100 Euro monatlich bei der ARGE angeben?
Liegt ja genau im Grenzbereich, dass ihm nix angerechnet wird.
Nein, im Grenzbereich befindet er sich nur, wenn er diese 100 Euro als Arbeitsentgelt erhält. Ich denke, dass ihm diese 100 Euro monatlich komplett abgezogen werden, wenn er sie angibt.
- Mit welchen Folgen muss er rechnen, wenn er die nicht
angibt? Er befindet sich ja legalen Bereich, wo ihm nix
passieren kann…
?? Vermutlich Betrugsanzeige und Rückzahlung der entsprechenden zuviel erhaltenen Beträge, weiß ich aber nicht. Es ist aber so, dass die Ämter ziemlich weitgehende Möglichkeiten haben, Konten zu überprüfen, wenn sie es für nötig halten. Es ist also nicht empfehlenswert.
Ich würde schauen, wie die Eltern Steuern sparen können. Da gibt es bestimmt mehr Möglichkeiten, sie sind allerdings komplizierter.
Viele Grüße
Thea
Hallo,
mir erscheinen die Antworten etwas fragwürdig. Bei den 100 Euro monatlich handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt. Meiner Meinung nach kann man sie als Schenkung betrachten. Fraglich ist höchstens, ob man solch kleine Schenkungen melden muss. Zumal dadurch anscheinend nicht das zulässige Maximalvermögen überschritten wird.
Davon abgesehen - wenn jeder ALG-II-Mensch solch geringe Schenkungen immer bei der Arbeitsagentur melden würde - sie müssten bestimmt ihr Personal verdoppeln!! Vermutlich bekommt fast jeder ab und zu mal ein paar Euros von wohlmeinenden Verwandten oder Freunden geschenkt. Sei es zu Weihnachten oder zum Geburtstag oder weil die Eltern ihr einkommenschwaches Kind unterstützen möchten. Ich halte es für weltfremd, die Meldung solch geringer Schenkungen zu verlangen.
Ich denke aber, es ist wichtig, den Vermögensfreibetrag dadurch nicht zu überschreiten.
Viele Grüße
Anne
Hallo anne,
also ich finde, jeden Monat 30 % Extra zu meinem Gehalt würden mir auch gut tun. ich weiss ja nicht wo du lebst aber in D bekommt ein ALG II Empfänger für die monatliche Lebenführung max. 345 € da sind dann 100€ monatlich 29 % mehr als ihm zustehen würde…
Eine „solch kleine Schenkung“ im Umfang von fast 30 % und das jeden Monat ist mit Sicherheit zu melden. Es ist JEDER Geldeingang bei der ARGE anzugeben, schliesslich lebt man ja auf Staatskosten, d. h. von allen anderen Steuerzahlern.
Wenn man den meisten nicht drauf kommt, Glück gehabt.
Ich gehe zwar Vollzeit arbeiten aber (oder vielleicht gerades deshalb) finde ich einen Betrag von 100 € nicht unerheblich. Fall du den Betrag unerheblich findest maile ich dir gerne meine Kontonummer
nix für ungut
dragonkidd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kleine Schenkung
Hallo
Fraglich ist höchstens, ob man solch kleine Schenkungen melden muss.
Ich habe in den letzten Tagen etwas von „Schenkungen in Höhe von ingesamt unter 50 Euro jährlich“ gelesen, die man nicht melden muss.
Vermutlich bekommt fast jeder ab und zu mal ein paar Euros von
wohlmeinenden Verwandten oder Freunden geschenkt.
Das ist hier nicht ab und zu ein Schein in bar, sondern ein regelmäßiges Einkommen, das wohl auf irgendeinem Sparkonto angelegt wird.
Ich würde eher dem zustimmen:
Eine „solch kleine Schenkung“ im Umfang von fast 30 % und das
jeden Monat ist mit Sicherheit zu melden.
Viele Grüße
Thea
Hallo dragonkidd,
ich weiss ja nicht wo du lebst aber in D
bekommt ein ALG II Empfänger für die monatliche Lebenführung
max. 345 € da sind dann 100€ monatlich 29 % mehr als ihm
zustehen würde…
ich weiß ja nicht wie Du rechnest, aber Du mußt schon die Gesamtsumme des ALG II und nicht nur die Lebenshaltungskosten zu Grunde legen.
Dann wäre der Prozentsatz weitaus geringer.
Oder würdest Du im Umkehrschluß eine Gehaltserhöhung
auch nur prozentual auf das Geld bekommen, was Du monatlich für die Lebenshaltung ausgibst?
Gruß,
Gerhard
1 „Gefällt mir“
Moin Gerhard,
Da er ja die 100 € zusätzlich „obenauf“ kriegt, braucht er das ja wohl kaum für die Miete ausgeben, die ihm die ARGE ohnehin zahlt oder? Eine Gehaltserhöhung steigert bei mir ja auch nicht meine Fixkosten (Tilgung, versicherungen ect.) sondern erhöht eher meine Lebenshaltung (Klamotten, Auto ect.) deshalb hab ich das auf die 345 € Regelsatz bezogen
grüsse
dragonkidd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]