Anrechenbarkeit von Mehr'verdienst'

Hallo Wissende,

Person A muss demnächst an einer Maßnahme teilnehmen, die sie wieder ins Arbeitsleben zurückkatapultieren soll- na ja, ein frommer Wunsch wohl, denn die entsprechende Person ist Rehabilitant, und es ist stark anzunehmen, dass sie im Alter von 45 nicht gerade so wirklich gefragt ist auf dem Arbeitsmarkt. Aber sei es drum, mal seh’n, was da wird.

Die Frage, mit der ich mich an euch wende, ist folgende: Person A lebt derzeit mit Freundin in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Beide erhalten ALG II, somit 311 Euro für jeden.

In der 6 monatigen Maßnahme, die Person A nun bevorsteht, wird ein 4 monatiges Praktikum Bestandteil derselben sein. Während dieses Praktikums, sofern man denn eines bekommt, wird ein Übergangsgeld bezahlt. Dieses Übergangsgeld wird im Regelfall- so die Auskunft des Maßnahmeträgers- etwas mehr sein wie das ALG II, was auch, wie ich mal gehässigerweise mir anzumerken erlaube, kein besonderes Kunststück ist :wink:.

Nun wüsste ich gerne, ob diese Mehrgeld für Person A auf das ALG II seiner Lebensgefährtin negative Auswirkungen hat. Sie hat nämlich gehört, dass das nur dann der Fall ist, wenn die nicht eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren besteht, was in diesem Fall noch nicht gegeben ist, beide sind im Mai 2004 zusammengezogen. Ist das eine richtige Info oder eine Finte?

Gruß

Wilfried

Hallo

Nun wüsste ich gerne, ob diese Mehrgeld für Person A auf das
ALG II seiner Lebensgefährtin negative Auswirkungen hat. Sie
hat nämlich gehört, dass das nur dann der Fall ist, wenn die
nicht eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren
besteht, was in diesem Fall noch nicht gegeben ist, beide sind
im Mai 2004 zusammengezogen. Ist das eine richtige Info oder
eine Finte?

Meines Wissens hängt die Sorgepflicht in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht von genau definierten Fakten ab, sondern davon, ob sie der Art und Weise nach so ist, dass die Partner füreinander einstehen oder so. Wie das dann gehandhabt wird, hängt von den einzelnen Gemeinden ab, wobei die sich nicht immer so genau ans Gesetz halten.

Wenn die Gemeinde eine Sache anders einschätzt als die Betroffenen, und selbige eine Klage einreichen, dann hängt es natürlich auch vom jeweiligen Richter ab, ist also schwer zu sagen. Ich kann mir schon vorstellen, dass ihr letzten Endes eine eheähnliche Gemeinschaft wärt.

Ich denke aber, dass das Mehrgeld vielleicht trotzdem keine Auswirkung auf das ALGII der Lebensgefährtin hat, denn die Person A hat ja einen erhöhten Bedarf, wenn sie ein Praktikum macht.

Oder ist der Mehrgeld um sehr vieles höher als ALG II?

Viele Grüße
Thea

Hallo

Schau mal hier:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
… unter Einkommen, und da ein bisschen weiter nach unten scrollen, da ist vielleicht der Fall erwähnt.

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,

besten Dank für dein Posting.

Schau mal hier:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/…
… unter Einkommen, und da ein bisschen weiter nach unten
scrollen, da ist vielleicht der Fall erwähnt.

Ja, ich schau mal nach, möglicherweise werde ich ja fündig. Danke für den Link!

Gruß

Wilfried

Stimmt doch mit den 3 Jahren!
Hallo Wilfried

zufällig habe ich gerade das hier gefunden:

"Das SG Düsseldorf stellt fest: Es bestehen erhebliche Zweifel, ob sich eine eäG anhand von vordergründigen, objektiven Kriterien wie „Zusammenleben“ermitteln lässt. Auch eine sexuelle
Beziehung ist kein Kriterium für eine eäG.
Eine eäG kann nur wirklich angenommen werden, wenn die Partner dies ausdrücklich bestätigen.

Eine auf Dauer angelegte eäG kommt i. d. R. nur in Betracht, wenn die Partner mindestens drei Jahre zusammenleben.
Entscheidungen SG D: 18.4.05 /bS 35 AS 107/05 ER und 22.04.05 S 35 AS 119/06 ER"
(http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmateri…)

eäG soll immer eheähnliche Gemeinschaft heißen.

Viele Grüße
Thea

Hallo Thea,

zufällig habe ich gerade das hier gefunden:

"Das SG Düsseldorf stellt fest: Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob sich eine eäG anhand von vordergründigen,
objektiven Kriterien wie „Zusammenleben“ermitteln lässt. Auch
eine sexuelle Beziehung ist kein Kriterium für eine eäG.

*g*

Eine eäG kann nur wirklich angenommen werden, wenn die Partner
dies ausdrücklich bestätigen.

Na ja, das haben wir ja schließlich getan, weil wir befürchtet haben, dass irgendein Fuzzi vom Amt derelei checken will. Da dachten wir: Ehrlich währt am längsten. Wir leben aber tatsächlich und definitiv erst seit Mai 2004 zusammen, also noch keine zwei Jahre. Was zählt da jetzt? Dass wir uns damals als eäG geoutet haben dem Amt gegenüber, was die natürlich gefreut hat, weil sie damit ja nur 311 / Mann und Nase zahlen muss oder zählt, dass erst nach drei Jahren feststeht, dass das sozusagen und salopp gesagt „Bestand hat“?

Eine auf Dauer angelegte eäG kommt i. d. R. nur in Betracht,
wenn die Partner mindestens drei Jahre zusammenleben.
Entscheidungen SG D: 18.4.05 /bS 35 AS 107/05 ER und 22.04.05
S 35 AS 119/06 ER"
(http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmateri…)

eäG soll immer eheähnliche Gemeinschaft heißen.

Ich habe mir die PDF- Datei mal runtergeladen. Danke für den Link! Die Seite ist ja recht interessant, auch was die Downloadangebote angeht.

Gruß

Wilfried

Hallo

Na ja, das haben wir ja schließlich getan, weil wir befürchtet
haben, dass irgendein Fuzzi vom Amt derelei checken will. Da
dachten wir: Ehrlich währt am längsten. Wir leben aber
tatsächlich und definitiv erst seit Mai 2004 zusammen, also
noch keine zwei Jahre. Was zählt da jetzt? Dass wir uns damals
als eäG geoutet haben dem Amt gegenüber, was die natürlich
gefreut hat, weil sie damit ja nur 311 / Mann und Nase zahlen
muss oder zählt, dass erst nach drei Jahren feststeht, dass
das sozusagen und salopp gesagt „Bestand hat“?

Natürlich gilt eigentlich, was ihr damals gesagt habt, vermute ich.

Aber ihr könntet natürlich auch sagen, dass ihr euch geirrt habt, weil ihr wegen der weit verbreiteten Praxis der Ämter, nach einer 2. Zahnbürste, Doppelbetten usw. zu suchen, gedacht habt, eine eäG wäre es schon, wenn ein Mann und eine Frau zusammen wohnen und ein Verhältnis miteinander hätten. Was ihr ja wahrscheinlich wirklich gedacht habt.

Das war so meine Idee dazu.

Viele Grüße
Thea

Hi Wilfried,

Hallo Wissende,

Person A muss demnächst an einer Maßnahme teilnehmen, die sie
wieder ins Arbeitsleben zurückkatapultieren soll- na ja, ein
frommer Wunsch wohl, denn die entsprechende Person ist
Rehabilitant, und es ist stark anzunehmen, dass sie im Alter
von 45 nicht gerade so wirklich gefragt ist auf dem
Arbeitsmarkt. Aber sei es drum, mal seh’n, was da wird.

Von vor ein paar Jährchen sagte damals eine 48jährige Kollegin, sie würde nichts mehr an Jobs an Land ziehen können, sie wäre zu alt für den Arbeitsmarkt. Eine andere frühere Kollegin, die bereits 50 war, hat sich immer wieder was Neues an Job aufgetan. Mittlerweile ist sie an die 60 und findet immer noch einen neuen Job. Übrigens, die andere Kollegin besuchte ab und an ihre alte Firma, die sie dann wieder gerne eingestellt hatten.

Natürlich wird es mit zunehmendem Alter schwieriger einen Job zu finden, vor allem hängt es auch von der Art der Arbeit ab. Doch ich bin davon überzeugt, dass man auch mit einer inneren Haltung etwas fördern kann, im negativen wie im positiven Sinne.

Lese ich Dein Posting, so verstehe ich, dass man da eine Massnahme auf’s Auge gedrückt bekommt, die ja wohl eh zu nix nutze ist und dass man dafür auch noch das was man vielleicht an mehr Geld bekommt, einem abgezogen wird. Fazit: am besten die Massnahme nicht machen. Arbeiten für Geld, das man auch so hat? Nein danke. So empfinde ich Deine Haltung hier.

Unabhängig vom Geld finde ich es doch wichtig eine Aufgabe zu haben. Ich denke, dass das Selbstwertgefühl, das bei dem einen oder anderen Arbeitslosen durchaus auch angeknackst ist, dadurch auch wieder eine Stärkung erfahren könnte. Vielleicht tut auch der Tapetenwechsel gut. Wer rastet der rostet. Vielleicht finden sich ja neue Kontakte in ähnlicher Situation und man schließt Freundschaften… Klar, wenn man das nicht will oder meint zu brauchen… Doch es könnte auch Möglichkeiten bieten.

Soweit ich weiß, ist bis 100 EUR Einnahmen frei, wobei Du auch Ausgaben anrechnen kannst, wie z.B. Fahrtkosten. Ab 700 EUR Einnahmen darf man 200 EUR behalten. Das las ich mal irgendwo, doch ohne Gewähr.

Ciao,
Romana

Hi Romana,

woher du deine Weisheiten über meine „Einstellungen“ nimmst, ist mir ziemlich rätselhaft. Ich habe hier definitiv im Brett für Rechts - und Sozialfragen gepostet, nicht im Psycho- Brett.

Dass es immer mal wieder Leutchens gibt, die auch in höherem Alter eine Arbeitsstelle finden, habe ich auch überhaupt nicht abgestritten. Dass alles eine Frage der „Einstellung“ (positives Denken u.ä.m.) ist typisches Esogewäsch, worauf ich weder unbedingt stehe, noch halte ich im Zusammenhang mit der Problematik Arbeit und Beruf eine solche Argumentationsweise für adäquat.

Ein schönes Wochenende wünscht dennoch und gerade drum

Wilfried

Hi Wilfried,

ich habe Dir lediglich nahebringen wollen wie ich Deine Worte empfinde. Mal eine Rückmeldung wie es bei einer Außenstehenden ankommt. Und optimistisch bzw. positiv denken hat nichts mit „Esogewäsch“ zu tun. Doch jedem seine Meinung. Auch Dir ein schönes Wochenende.

Ciao,
Romana

Hi Ramona,

ich habe Dir lediglich nahebringen wollen wie ich Deine Worte
empfinde.

Jedem seine Empfindung, schon richtig…

Mal eine Rückmeldung wie es bei einer Außenstehenden
ankommt.

Was aber wohl nicht bedeutet, dass es bei jedem Außenstehenden so ankommt, nicht wahr?

Und optimistisch bzw. positiv denken hat nichts mit
„Esogewäsch“ zu tun.

Da hast du teilweise recht, denn auch die Psychos bedienen sich gerne dieses Vokabulariums.

Doch jedem seine Meinung.

Zu großzügig…

Auch Dir ein schönes Wochenende.

Na denn…

Ciao,

… auch ciao

Wilfried

Hi Ramona,

Hi Wilfried,

aber Namen lesen könntest Du mal lernen. :smile:

ich habe Dir lediglich nahebringen wollen wie ich Deine Worte
empfinde.

Jedem seine Empfindung, schon richtig…

Mal eine Rückmeldung wie es bei einer Außenstehenden
ankommt.

Was aber wohl nicht bedeutet, dass es bei jedem Außenstehenden
so ankommt, nicht wahr?

Klar.

Und optimistisch bzw. positiv denken hat nichts mit
„Esogewäsch“ zu tun.

Da hast du teilweise recht, denn auch die Psychos bedienen
sich gerne dieses Vokabulariums.

Und bei jedem mit halbwegs gesundem Menschenverstand. Wieso klingt „Psychos“ bei Dir auch so ab-werten? Natürlich nur meine Wahrnehmung.

Doch jedem seine Meinung.

Zu großzügig…

Hat gänzlich nix mit Großzügigkeit zu tun, sondern mit der Haltung leben und leben lassen.

Auch Dir ein schönes Wochenende.

Na denn…

Scheinbar sind wir uns wenigstens hier einig. :smile:

Na denn…

Ciao,

… auch ciao

Wilfried

Ciao,
Romana