Hallo Wissende,
Person A muss demnächst an einer Maßnahme teilnehmen, die sie wieder ins Arbeitsleben zurückkatapultieren soll- na ja, ein frommer Wunsch wohl, denn die entsprechende Person ist Rehabilitant, und es ist stark anzunehmen, dass sie im Alter von 45 nicht gerade so wirklich gefragt ist auf dem Arbeitsmarkt. Aber sei es drum, mal seh’n, was da wird.
Die Frage, mit der ich mich an euch wende, ist folgende: Person A lebt derzeit mit Freundin in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Beide erhalten ALG II, somit 311 Euro für jeden.
In der 6 monatigen Maßnahme, die Person A nun bevorsteht, wird ein 4 monatiges Praktikum Bestandteil derselben sein. Während dieses Praktikums, sofern man denn eines bekommt, wird ein Übergangsgeld bezahlt. Dieses Übergangsgeld wird im Regelfall- so die Auskunft des Maßnahmeträgers- etwas mehr sein wie das ALG II, was auch, wie ich mal gehässigerweise mir anzumerken erlaube, kein besonderes Kunststück ist
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Nun wüsste ich gerne, ob diese Mehrgeld für Person A auf das ALG II seiner Lebensgefährtin negative Auswirkungen hat. Sie hat nämlich gehört, dass das nur dann der Fall ist, wenn die nicht eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren besteht, was in diesem Fall noch nicht gegeben ist, beide sind im Mai 2004 zusammengezogen. Ist das eine richtige Info oder eine Finte?
Gruß
Wilfried
