Ich habe kürzlich mein Studium beendet und dies auch der Familienkasse mirgeteilt. Diese schrieb mir anschließend, dass für den Monat Februar Kindergeld überbezahlt wurde und damit zurückgezahlt werden müsse.
Ich hatte die letzte Prüfung Ende Januar, ein schriftliches Zeugnis bekam ich aber erst am 23. Februar. Eine Freundin meinte nun, es käme auf den Zeitpunkt an, in dem ich über das Ergebnis der Prüfung schriftlich unterrichtet werde, damit also den Februar. Im Gesetz bin ich irgendwie nicht fündig geworden.
Meine Frage also: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich? Wer kennt sich aus?
Meine Mutter kümmert sich auch gerade darum. Sie bekam vom Amt (oder einer Behörde, keine Ahnung, sollte ihr mal besser zuhören) die Information, dass mein Studium mit dem Tag endet, wo ich mein Zeugnis in der Hand halte.
Ich glaube jedoch, dass damit eher das Datum gemeint ist, auf dass das Zeugnis ausgestellt ist. Und das wird normalerweise (ok, also bei uns) auf den Tag der letzten Prüfung ausgestellt.
Frag doch einfach mal bei der zuständigen Stelle nach!
xxx
Nic
Ich hatte die letzte Prüfung Ende Januar, ein schriftliches
Zeugnis bekam ich aber erst am 23. Februar.
Eine Freundin
meinte nun, es käme auf den Zeitpunkt an, in dem ich über das
Ergebnis der Prüfung schriftlich unterrichtet werde, damit
also den Februar.
Sehe ich auch so.
Wa ssteht denn als Dazum auf dem Zeugnis?
Das dürfte entscheidend sein.
Zitat aus http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm :
Das Kindergeld endet mit dem Monat, in dem das Kind offiziell schriftlich vom Gesamtergebnis der Prüfung unterrichtet worden ist. Ein länger laufender Ausbildungsvertrag oder eine weiter laufende Immatrikulation spielen keine Rolle. Die Familienkasse verlangt einen Beleg über den Termin des Ausbildungsendes.
Meine Mutter bekam vom Amt (oder einer Behörde, keine Ahnung, sollte ihr mal besser zuhören) die Information, dass mein Studium mit dem Tag endet, wo ich mein Zeugnis in der Hand halte.
Ich glaube jedoch, dass damit eher das Datum gemeint ist, auf
dass das Zeugnis ausgestellt ist. Und das wird normalerweise
(ok, also bei uns) auf den Tag der letzten Prüfung
ausgestellt.
Tja, mein Zeugnis ist auch auf den Tag der letzten Prüfung ausgestellt.
Da hab ich dann wohl Pech gehabt.