Raus bei den Eltern (mit Kind), BITTE HILFE!

Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich wohne im Moment zur Untermiete bei meinen Eltern (mit meiner kleinen Tochter 1 Jahr), dies war aber nur eine Übergangslösung, da meine Eltern selber noch ein kleines Kind (7 Jahre) haben.
Im Januar erhielt ich dann die Kündigung, Grund. Eigenbedarf, meine Schwester wohnt im Moment mit meinen Eltern im Zimmer, so dass ich mit meiner Tochter zwei Räume zur Verfügung habe. Da das aber alles nicht mehr zumutbar ist, da es einfach viel zu eng ist, die Kündigung.
Meine Mutter ist schon fast am Rande eines Nervenzusammenbruchs. Ich verstehe sie auch total. Seit zwei Jahren hat sie keine Privatsspähre mehr, Schlafzimmer ist Wohn-und Kinderzimmer zugleich.

Nun suche ich seit zwei Monaten eine Wohnung, die meinem Bedarf entspricht, (301 Euro inkl kalter NK und 60 qm)
Nun habe ich eine passende gefunden. Also bin ich zum Arbeitsamt und habe einen Umzug beantragt. Dieser wurde mir allerdings verweigert, da ich unter 25 bin (22)
Nun habe ich einen Widerufungsbescheid eingereicht. Trotzdem werde ich wohl keine Zusage bekommen, meinte meine Betreuerin. Was nun???
Ich muß doch bis Ende April ausziehen.
Die Beraterin meinte ich soll einfach umziehen trotz Nichtbewilligung, wir werden schon bezahlen. Aber darauf kann ich mich doch nicht verlassen. Wie komme ich doch noch zur schriftlichen Zusage (und das vor Mai? )

Weiß jemand Rat?

LG Ilka (22) und Tessa (1 Jahr)

Hallo

Also bin ich zum
Arbeitsamt und habe einen Umzug beantragt. Dieser wurde mir
allerdings verweigert, da ich unter 25 bin (22).

Wenn du einen Grund hast auszuziehen, darfst du es ja. Und eine Mietvertrags-Kündigung sollte doch einen schwerwiegenden Grund darstellen, sich eine Wohnung suchen zu müssen. Und dass deine Mutter Eigenbedarf anmelden kann unter solchen Umständen, daran kann ja wohl kein Zweifel bestehen.

„Das Auszugs- und Umzugsverbot gilt nicht, wenn:
 der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
(§ 22 a S. 2 Nr. 1 SGB II n.F. /  wirksam ab 1.4.06)
derer Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
(§ 22 a S. 2 Nr. 2 SGB II n.F. /  wirksam ab 1.4.06)
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
(§ 22 a S. 2 Nr. 3 SGB II n.F. /  wirksam ab 1.4.06)
 Von der Erfordernis der Zusicherung kann abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.“
(http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmateri…)

Nun habe ich einen Widerufungsbescheid eingereicht. Trotzdem
werde ich wohl keine Zusage bekommen, meinte meine Betreuerin.
Was nun???

Entweder kennt die Betreuerin ihren Laden, und es kommt so, wie sie sagt, oder sie wollte dich soweit einschüchtern, damit du freiwillig auf dein Recht verzichtest.

Im zweiten Fall wird dem Widerspruch ja wahrscheinlich stattgegeben, und die Sache hat sich erledigt.

Im ersten Fall müsstest du Klagen. Das kostet nichts (keine Gerichtskosten), und wenn du es dir zutraust, kannst du es ohne Rechtsanwalt machen. Das ist viel Arbeit, aber du selbst bist wenigstens engagiert. Das ist bei einem Rechtsanwalt nicht immer der Fall, und dann kann es sein, dass er deinen Fall versaut. A

ber Prozesskostenhilfe würdest du ja bestimmt bekommen, wenn du es lieber mit Anwalt machst. Aber dann ruf den öfters an und frag, wie dein Fall steht, damit er ihn nicht vergisst.

Die Chancen, dass du den Fall gewinnst, müssten nach meiner Meinung (nicht vom Fach), wenn keine grober Fehler gemacht wird, eher bei ca. 100 % stehen.

Auf so eine Aussage von einer Sachbearbeiterin würde ich mich auch nicht verlassen. Wenn du nämlich einfach umziehst ohne Genehmigung, können sie dich immer noch mit deiner Mutter als Bedarfsgemeinschaft behandeln, und dann kriegst du - abgesehen von der Miete - weniger Geld für den Lebensunterhalt.

Halt die Ohren steif, du bist im Recht.

Viele Grüße
Thea

Hallo

Da man nicht weiß, wie lange es bis zum Widerspruchsbescheid dauert, würde ich noch dem Arbeitsagentur schriftlich mitteilen, dass es mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein kann, wenn du erst sehr kurzfristig eine Wohnung suchen darfst, und dass sie diese Mehrkosten wohl übernehmen müssen, und wie sie dazu stehen.

Und das würde ich persönlich abgeben, am besten bei einem Vorgesetzten, mit Eingangsbescheinigung. Und auch auf einer Antwort bestehen.

Viele Grüße
Thea

PS: Eine Rückmeldung darüber, ob du das wenigstens gelesen hast, wäre sehr gut.

Hallo,

ja danke ich habe es gelesen.
Habe jetzt den Widerspruch eingereicht.
War diese Woche jeden Tag beim Amt.
Nun tuen sie wohl so, als ob sie gar nicht wußten, dass ich ein Kind habe. *lach* Sieht man auch nicht im Computer.
Denke der Bescheid wird bewilligt. Habe nun, nachdem ich alle genervt habe am Montag einen Termin bei der Teamchefin. (statt am 11.4.06)
Denke und hoffe es wird sich alles zum Guten wenden.
Die neue Wohnung habe ich inzwischen. Mietvertrag wird gemacht sobald es das okay gibt. Aber einräumen darf ich schon. Ein Glück gibt es nette Menschen wie meinen zukünftigen Vermieter, der mir keinen Strick daraus dreht, dass ich ein Kleinkind habe und meine zwei Erziehungsjahre nutze.
Zudem ich diese zwei Jahre brauchte, da meine Tochter eine Meningozele am Kopf hatte und im Dezember eine sehr schwierige Operation hatte. Zum Glück hat sich alles zum Guten gewendet und meine Tochter hat keinen Schaden davon gerragen.

LG Ilka

Melde mich sobald ich einen Bescheid in der Hand habe.

hi

ich kann Dir nur empfehlen mal bei http://www.zwischenmiete.de zu schauen und darüber für ein paar Monate ne Bleibe zu finden.

Meine Eltern vermieten da recht erfolgreich unsere „alten Kinderzimmer“

Grüße
Blue

soll ich 100 km weiter nur weil das Amt nich zahlen will???

-)

ne sorry