ALG nach Studium

Hallo,

Bin fast mit meinem Studium fertig und wollte wissen wie es mit ALG aussieht, da sich das mit den Bewerbungen noch etwas ziehen kann. Hab davon überhaupt keine Ahnung, war auch schon auf dem Arbeitsamt, das ist bei uns auf 2 Gebäude verteilt und die haben es geschafft mich mehrmals hin und her zu schicken, weil sie selbst keine Ahnung haben. Deshalb mach ich mich jetzt erstmal selber kundig.
Für mich kommt ja bestimmt nur ALG II in frage, da ich ja noch nichts verdient habe. Wie ist das mit dem Anrechnen des Einkommens der Eltern? Wird das überhaupt angerechnet oder kriegt jeder nach dem Studium ALGII?
Wie ist das mit Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch? Die kriegt man doch erstattet, was muss man dafür eigentlich nachweisen? Braucht man dafür nen Stempel von dem Unternehmen wo man sich beworben hat? Wie ist das, wenn man mit dem Auto und nicht der Bahn fährt?

Auch hallo.

Bin fast mit meinem Studium fertig und wollte wissen :wie es
mit ALG aussieht, da sich das mit den Bewerbungen noch :etwas ziehen kann.

…ein Blick in die FAQ-Liste dieses Bretts kann helfen :wink:

Für mich kommt ja bestimmt nur ALG II in frage, da ich :ja noch
nichts verdient habe. Wie ist das mit dem Anrechnen des
Einkommens der Eltern? Wird das überhaupt angerechnet

Ja. Sofern man noch von diesen versorgt wird.

oder
kriegt jeder nach dem Studium ALGII?

Kommt drauf an.

Wie ist das mit Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch? Die :kriegt
man doch erstattet, was muss man dafür eigentlich :nachweisen?

Braucht man dafür nen Stempel von dem Unternehmen wo :man sich
beworben hat?

Das ist wohl anzunehmen.

Wie ist das, wenn man mit dem Auto und :nicht der Bahn fährt?

…k.A.

HTH
mfg M.L.

Ich hab jetzt noch bißchen gegoogelt und folgende Aussage gefunden:

„Eine Gruppe dürfte ab 2005 aber zu den lachenden Dritten gehören: Studenten, die nach dem Studium arbeitslos sind. Sie haben Anspruch auf ALG II. Bislang hatten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Sozialhilfe erhielten die wenigsten, denn meist waren nach der alten Regelung die Eltern zu wohlhabend. Weil Eltern aber künftig nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden, können über 25-Jährige Arbeitslosengeld II nach dem Studium beziehen. Wer zwischen 18 und 25 ist und die Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, hat gegenüber den Eltern weiterhin einen Unterhaltsanspruch.“

Quelle: http://www.gew-mittelhessen.de/DGB/ALG%20II/wdr_mark…

Jetzt meine Frage: ich bin noch 25 (werde erst im Juli 26) heißt das jetzt ich bekommen deswegen kein Geld? In Ausbildung bin ich ja nicht mehr. Aber wenn ich kein ALG II kriege, müßte es ja noch Kindergeld geben oder?

Sei froh, dass Du bald 26 bist…
Hallo pacific_ocean22,

sei froh, dass Du bald 26 bist, denn: 18-25jährige dürfen ab sofort nicht mehr bei den Eltern ausziehen. Soll heissen: Bisher konnten junge Arbeitslose einfach bei den Eltern ausziehen und sich komplett eine Wohnung samt Erstausstattung vom Staat finanzieren lassen.

Diese Lücke wurde leider geschlossen, die jungen Arbeitslosen müssen sich jetzt von den Eltern finanzieren lassen. Ein Anspruch auf den - gekürzten - Regelsatz von 276 Euro besteht dennoch.

Sobald Du 26 bist, sieht die Welt wieder besser aus: Du kannst dann ausziehen und Dir vom Staat die komplette Erstausstattung auf Antrag erstatten lassen (sind aber i.d.R. nur gebrauchte Möbel und nur das nötigste), die Miete und Heizkosten natürlich auch, und: Du hast dann Anspruch auf den vollen Regelsatz von 345 Euro.

Fazit: Wenn Du exakt an Deinem 26. Geburtstag von zu Hause ausziehst, kann der Staat gar nix machen!

Zu den Bewerbungskosten folgendes:

  1. Sobald Du Dich arbeitslos meldest, stelle sofort einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungkosten. Ab dem Zeitpunkt an werden Dir für ein Jahr lang pro nachgewiesener Bewerbung 5 Euro erstattet. Allerdings nur für 52 Stück, also maximal 260 Euro. Wenn das Jahr 'rum ist, musst Du den Antrag erneut stellen. Praxistip: Mach’s wie oben, und wenn Du dann die Nachweise - Kopie des Anschreibens und der Absage reichen - ein (am besten das alles nummerieren und auf einer Excel-Tabelle auflisten, dann geht’s schneller) und stellst bei der Einreichung in einem Begleitschreiben den erneuten Antrag.

  2. Zu den Fahrtkosten folgendes: Auch hier vorher den Antrag stellen. Am besten geht es, Du fügst beim Antrag die Einladung des Arbeitgebers mit bei und - wenn möglich - auch das Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Reisekosten nicht übernimmt.
    In der Regel zahlt das Amt Pauschalen für Bahnfahrt 2. Klasse und für die Übernachtungskosten.
    Aber auf keinen Fall einfach so hinfahren und dann dem Amt die Fahrkarte zeigen, das geht nicht. Also immer alles vorher beantragen!

Hoffe, ich konnte helfen.

Gruß aus Gallien
Asterix

Vielen Dank Asterix, hast mir sehr weitergeholfen :o)