Bedarfsgemeinschaft oder Haushalt oder?

Hi,

ich habe morgen einen Termin wegen Arbeitslosengeld II. Und ich habe da irgendwie richtig bammel! Bin immer so aufgeregt. Jetzt habe ich die Formulare soweit so gut ausgefüllt und habe immer noch ein paar Zweifel.
Ich verstehe nicht so recht ob ich jetzt in einem Haushalt mit meinen Eltern wohne oder in einer Bedarfsgemeinschaft.

Eigentlich würde ich sagen nichts von den zweien trifft zu, aber ich bin so unsicher. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich bin 26 Jahre alt (am 1 März bin ich 26 geworden). Ich habe meine Ausbildung im Januar 2004 beendet. Ich bin nicht übernommen worden. Dann bin ich krank geworden und habe bis zum heutigen Tage 5 Operationen gehabt. Konnte deswegen nicht arbeiten gehen. Jetzt geht es mir endlich wieder besser und ich bin voller Zuversicht!

Jedenfalls wohne ich noch bei meinen Eltern. Sie haben ein Haus, und ich bewohne die Dachgeschosswohnung. Ich habe mein eigenes Badezimmer etc. Nur ich habe keine eigene Küche! Ich benutze die Küche meiner Eltern. Lebensmittel und Wasser etc. kaufe ich aber selber für mich ein.

Außerdem zahle ich meinen Eltern keine Miete, sondern wir haben einen Vertrag nur über die Nebenkosten von 150 Euro. Die zahle ich aber nie in einem Schlag ab, sondern gebe ihnen immer bar auf die Hand was ich so abzweigen kann monatlich. (zb. 50 Euro in der ersten Woche und 100 Euro in der letzten Woche)

Wegen der Wohnsituation, ist das jetzt ein Haushalt oder eine Gemeinschaft weil ich keine eigene Küche in meiner Wohnung habe und sie mit meinen Eltern die im selben Haus wohnen teile? Muss ich dem Arbeitsamt überhaupt mitteilen das ich keine eigene Küche habe? Kommen sie zu Kontrollbesuchen?

Und wegen den Nebenkosten, soll ich das angeben? Ich meine…ich zahle ja keine wirkliche Miete…nur Nebenkosten!

Wäre für eine Hilfe sehr dankbar damit ich morgen nicht ganz so aufgeregt bin.

gruß
duba

Hi,

ich habe morgen einen Termin wegen Arbeitslosengeld II. Und
ich habe da irgendwie richtig bammel! Bin immer so aufgeregt.

entspann Dich, sieht doch gar nicht so schlecht für Dich aus.

Jedenfalls wohne ich noch bei meinen Eltern. Sie haben ein
Haus, und ich bewohne die Dachgeschosswohnung. Ich habe mein
eigenes Badezimmer etc. Nur ich habe keine eigene Küche! Ich
benutze die Küche meiner Eltern. Lebensmittel und Wasser etc.
kaufe ich aber selber für mich ein.

Damit lebst Du völlig autark und keineswegs in einer Bedarfsgemeinschaft o.ä.

Außerdem zahle ich meinen Eltern keine Miete, sondern wir
haben einen Vertrag nur über die Nebenkosten von 150 Euro.

Das ist auch „Miete“.

Muss ich dem Arbeitsamt überhaupt mitteilen das ich
keine eigene Küche habe?

Wieso solltest Du das tun? Du hast ne eigene Einliegerwohnung, fertig.

Kommen sie zu Kontrollbesuchen?

Vielleicht. Allerdings bin ich mir da noch nichtmal sicher, wie das rechtlich zu bewerten ist. Trotzdem musst Du Dir deshalb keine Sorgen machen, denk ich mal.

Und wegen den Nebenkosten, soll ich das angeben? Ich
meine…ich zahle ja keine wirkliche Miete…nur
Nebenkosten!

Du hast ne Mietvereinbarung mit Deinen Eltern und gibst diese Kosten als „Gesamtmiete“ an. Fertig. Im Zweifel wollen die eh euren Vertrag sehen.

Wäre für eine Hilfe sehr dankbar damit ich morgen nicht ganz
so aufgeregt bin.

Wie gesagt, in einer Gemeinschaft mit Deinen Eltern lebst Du schonmal nicht, alles weitere wird sich irgendwie fügen. Du schaffst das schon!

Gruß

Malte

Ich benutze die Küche meiner Eltern. Lebensmittel und Wasser etc.
kaufe ich aber selber für mich ein.

Dann lebst du jedenfalls nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft mit deinen Eltern. Ich würde mir an deiner Stelle von deinen Eltern eine Bescheinigung geben lassen, dass du eine eigene Wohnung in deren Haus bewohnst und keine Miete, aber monatlich 150,- EUR an Nebenkosten bezahlst und würde die fehlende Küche nicht erwähnen. Sollte doch mal jemand kommen, was ich aber nicht glaube, dann kannst du ja sicher nachweisen, dass du selbst wirtschaftest, also dass du deine Lebensmittel getrennt aufbewahrst etc.
Allerdings kann es sein, dass das Amt Nachweise über die tatsächlichen Nebenkosten des ganzen Hauses verlangt, weil du nur deinen tatsächlichen Anteil, also ein Drittel oder Viertel, je nachdem, wieviel Personen insgesamt in dem Haus wohnen, tragen musst.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Hi,

super, dann bin ich jetzt schon mal etwas erleichtert. Wegen der Nebenkosten, ich habe mit meinen Eltern darüber einen Vertrag…das werde ich morgen auch mit abgeben.

Danke euch!!

Gruß
Duba

Hallo,

wenn du wirklich Angst hast, dass eine Kontrolle kommt, stellt dir ne Kochplatte, Mikrowelle auf den Kühlschrank, schon hast du eine Kochgelegenheit.
Wenn vielleicht auch ein Koch eines *****-Restaurants verzweifeln würde, du willst ja keines eröffnen, zumindest nicht in deiner Wohnung.

Gruß Volker

Hallo,

ich wollte nur kurz Bescheid geben das beim Amt alles wunderbar geklappt hat. War alles in Ordnung, auch der Pauschalbetrag für die Nebenkosten wurde akzeptiert. Und ich habe „mitbenutzung Küche“ angegeben. Aber sie meinten das wäre so alles in Ordnung.

Und sie waren alle sehr nett und freundlich und ich habe mir viel zu viele Sorgen gemacht. :smile: wie immer!

Jetzt heißt es abwarten!

Danke nochmal!

duba