Leistungsrückerstattung ALG I

Hallo liebe wissenden und wissbegierige,

ich stehe vor folgendem problem, zu dem ich durch meine bisherige Recherche keine Antworten finden konnte.

Ich bin seit Juni 2005 als arbeitslos gemeldet, beziehe ALG I.
Ich habe mich im November telefonisch abgemeldet, und in der zeit vom 11.11 bis 11.12.2005 gearbeitet. Alles gut und schön.
Nun hatte ich am 9.03.2006 ein Termin bei der AA in dem ich meine Bemühungen darlegen sollte. Das habe ich getan und im gleichen Atemzug erwähnt, dass ich ja auch in dem benannten Zeitraum sogar arbeit hatte.
Drei Tage später bekomme ich Post von der AA. Ich solle doch bitte Leistungen im Zeitraum vom 11.11.2005 bis 9.3.2006 zurückzahlen, weil diese mir zu unrecht gazahlt worden währen.

Nun ist es aber so, das ich mich doch bei der AA gemeldet habe und mich vom 11.11-11.12 abgemeldet habe. Die AA behauptet nie einen anruf entgegengenommen zu haben, zumindest finden die keine Notiz über diesen Anruf von mir.

Ich versuche sicherlich niemanden aufs Ohr zu legen oder sonstwas.
Nur die AA meint, ich hätte nicht angerufen und ich behaupte das Gegenteil. Nicht weil ich mich gern streite, sondern weil ich mich tatsächlich darum gekümmert habe,das die AA bescheidweiss. Gerade weil ich nicht wollte, dass Probleme entstehen.

Fakt ist also: Wort steht gegen wort, die sagen das Eine und ich das Andere. Und ich bin scheinbar der Idiot der den Fehler den die AA (denn aus meiner Sicht ist es eben dehren Fehler) unterlaufen ist, ausbaden muss.

Ebenfalls Fakt ist, dass sich, dadurch das ich, laut AA, im Zeitraum vom 11.11.2005 - 9.03.2006 nicht als arbeitslos gemeldet war, der Leistungsaspruch um knapp vier Monate verlägert. Das entspricht dann den Betrag den die AA von mir zurückverlangt.

Meine Frage lautet also:
Sind mir dagegen wirklich die Hände gebunden, und kann ich ausser Widerspruchsbriefe nichts machen?? Ich kann zumindest beweisen, das ich mit der AA am 4.11.2005 telefoniert habe. Ich kann allerdings nicht beweisen, das der Anruf zur Arbeitsankündigung stattfand. Wobei ich sonst keinen Grund hätte dort anzurufen.

Und angenommen mir sind wirklich die Hände gebunden, währe es sinnvoll und überhaupt möglich der AA den Vorschlag zu unterbreiten: Statt diesen Betrag zurückzuzahlen, den Leistungszeitraum nicht zu verlägern? Schliesslich würde ich mir logischerweise selbst die Leistung zahlen müssen.

Ich bedanke mich für das aufmerksame durchlesen dieses Romanes und entschuldige mich für diesen langen Text. Komprimieren war da leider nicht möglich.

Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten. Ich weiss momentan wirklcih nicht mehr weiter.

Gruss, Giangian

Hi
ich habe dies IMMER persönlich gemacht, mit Vorlage des Arbeitsvertrages etc. und insofern nie Probleme gehabt, Die fangen erst mit Alg 2 an.

Die zahlen nämlich ob sie nun den Zeitraum kennen oder nicht, Alg 2 weiter, wollen HINTERHER den Vertrag/Abrechnung und berechnen dann im nachhinein was sie dir deshalb abziehen. Bei mir dauerte dies für eine Tätigkeit im August von 3 Wochen bis November. im November haztten sie’s geschafft und mir den Bezug nahezu komplett gestrichen. Damit zu leben ist schwierig, und wenn ich mir vorstelle, ich hab schon wieder 2 Urlaubsvertretungen gemacht in dem Zeitraum, und das muss dann wieder berechnet werden… weder die blicken dann noch durch noch ich um deren Berechnung zu kontrollieren. Das könnte so einfach sein. Keine Bezüge von - bis, basta… aber nein…

HH

Hallo,
ich denke mal, das Deine Aufregung nicht ganz korrekt ist und das Arbeitsamt im Recht.

Beim Arbeitsamt werden Verwaltungsvorgänge geführt, wo man sich auf schriftliche Fakten beziehen muß. Eine „mal eben“ telefonische Mitteilung, das Du Arbeit aufnimmst, wird nicht ausreichen. Das Arbeitsamt wird wohl schriftlich von Dir eine Bestätigung haben müssen, wann Du anfängst zu arbeiten und u. a. wie lange. Schließlich müssen sie via Akta auch begründet festhalten, wieso Gelder eingestellt werden.

Während Du am arbeiten warst, hat Dir das Amt weiterhin Gelder auf Dein Konto gezahlt, was Dir wohl nicht entgangen sein dürfte. Frühestens hier hättest Du mitteilen müssen, das bei Dir Gelder eingingen, die Dir wohl nicht zustanden.

Nachdem Du aufgehört zu arbeiten, hast Du immer noch nicht gemeldet, das Du sowohl Lohn als auch Geld vom Amt bezogen hast. Indes hast Du die Zahlungen weiter laufen lassen und Dich zusätzlich hierfür nicht wieder arbeitslos gemeldet. Geld vom Amt steht Dir wohl auch nur zu, wenn Du dich ordnungsgemäß wieder beim Amt meldest, mit dem Fakt, das Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Auch das ist Dir sicherlich nicht fremd, außer das Du vorübergehend erst wohl beim Arbeitgeber sozialversichert warst und Du Dich dann wieder über das Arbeitsamt versichern hättest lassen müssen.

Alles was Du wohl nur tun kannst, ist Dich wieder offiziell arbeitslos melden, Deinen weiteren Anspruch berechnen zu lassen und anteilig die zuviel gezahlten Gelder hiervon monatlich in Abzug bringen zu lassen.

Ich meine, Du mußt u. a. mal berücksichtigen, wieviel Arbeitslose die beim Arbeitsamt bearbeiten und wo das hinführen würde, wenn jeder nur telefonische Mitteilungen abgibt. Du kannst Dich ja auch nicht nur via Telefon arbeitlos melden und wie soll das Arbeitsamt prüfen, ob Ansprüche bestehen, wie lange und wann diese wieder aufgehoben werden müssen, wenn nicht durch schriftlichen Nachweis.

Gruss
Moni

Hallo

Die zahlen nämlich ob sie nun den Zeitraum kennen oder nicht,
Alg 2 weiter, wollen HINTERHER den Vertrag/Abrechnung und
berechnen dann im nachhinein was sie dir deshalb abziehen. Bei
mir dauerte dies für eine Tätigkeit im August von 3 Wochen bis
November. im November haztten sie’s geschafft und mir den
Bezug nahezu komplett gestrichen.

Das war mit Sicherheit nicht berechtigt, den gesamten Betrag auf einmal einzubehalten.

Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dass du was zurückzahlen musst, oder einen vorläufigen Bescheid für den Zeitraum geschickt haben, hätten sie unter Umständen den Betrag gar nicht mehr zurück verlangen können.

Allerdings wohl nur, wenn du darauf vertrauen konntest, dass die Zahlungen seine Richtigkeit haben. Wenn es offensichtlich ist, dass du zuviel Geld bekommst, dann nicht. Es muss aber wohl auch für einen Laien offensichtlich sein, nicht nur für Fachleute.

Widerspruch einzulegen lohnt sich ziemlich häufig.

Viele Grüße
Thea

Moin Monika,
dein erster Satz ist doch mal sehr ermutigend, danke :smile:

Hinterher hätte ich auch lieber alles schriftlich gemacht. Aber da mir gesagt wurde :" Jaja, anruf langt" Habe ich das , dem schriftlichen natürlich vorgezogen.
Aber warum verlangt die AA statt ~700€, 2500€ zurück. Ich habe wirklich in dem Zeitraum in dem Ich gearbeitet habe Leistung bezogen.
Das will ich ja auch gern zurückzahlen. Ich habe mich erstmal nicht um die AA gekümmert, ich war nur glücklich ersteinmal einen Job zu haben.
KLar, hinterher ist man immer schlauer und einige machen im Vorwege schon keine Fehler. Ich mache Fehler und die gestehe ich mir auch ein, allerdings möchte ich keine Fehler ausbaden die mir zu unrecht angelastet werden.
2500€ kann ich eufach nicht zurückzahlen. Die AA verlangt pro Tag 12€sonstwas zurück. das entspricht im Monat knapp 400€. D.H. mir würden noch ca. 200€ zum Leben bleiben. 200€ pro Monat geht doch, wenn man denn sowas wie Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel, Telefon und soweiter nicht bezahlen muss. Ist bei mir aber nicht der Fall. Ich lebe in einer Wohnung die über 300€ Miete kostet.
Das würde bedeuten, das ich meine Wohnung kündigen müsste um über die runden zu kommen.
Vielleicht verstehst Du jetzt Monika, warum ich mich darüber ein klitzekleines bisschen aufrege.

Gianni

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Hallo

Ebenfalls Fakt ist, dass sich, dadurch das ich, laut AA, im
Zeitraum vom 11.11.2005 - 9.03.2006 nicht als arbeitslos
gemeldet war, der Leistungsaspruch um knapp vier Monate
verlägert. Das entspricht dann den Betrag den die AA von mir
zurückverlangt.

Sie wollen also einerseits deine telefonische Abmeldung damals nicht zur Kenntnis genommen haben, aber andererseits dich nachträglich vom 11.11. an abmelden? So dass du für den Zeitraum auch kein ALG II beantragen kannst? So dass du vom 11.12.05 an bis zum 9.3.06 gar kein Einkommen gehabt hättest?

Kommt mir komisch vor. Wenn du ab dem 9.3.06 wieder Arbeitslosengeld kriegst, musst du es ja komplett wieder abgeben (jedenfalls die 4 Monate lang). Und ALG II oder Sozialhilfe kannst du auch nicht beantragen, weil du ja ein Einkommen hast. Habe ich das so richtig verstanden?

Wieso wollen die dich eigentlich (nachträglich) abmelden ab dem 11.11.05? Ich hab in der letzten Zeit mal gelesen, dass man weiter beim Arbeitsamt angemeldet bleiben kann, auch wenn man einen (befristeten) Job hat. Die Zahlungen würden sie dann nur verringen (aber dafür in die Länge ziehen, soviel ich weiß, jedenfalls war das früher so).

War es eigentlich von vorn herein klar, dass der Job nur einen Monat lang geht?

Was hatte denn damals der Sachbearbeiter gesagt, als du dich telefonisch abgemeldet hattest? Hat er gesagt, ist in Ordnung, ich kümmer mich drum, oder sowas?

Ich weiß nicht, beweisen kannst du ja nichts, aber wenn du nicht im guten Glauben gewesen wärst, hättest du doch dem Arbeitsamt gar nichts von dieser Arbeitsstelle erzählt.

Hier ist noch ein nützlicher Link, da könntest du deine Frage auch mal posten:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/

Viele Grüße
Thea

Bemerkung am Rande: ALG II zusätzlich
Hallo

Und ALG II oder
Sozialhilfe kannst du auch nicht beantragen, weil du ja ein
Einkommen hast. Habe ich das so richtig verstanden?

Ich muss mich wahrscheinlich korrigieren. So wie du schreibst, bekommst du (oder bekamst du) ca. 600,- ALG und zahlst über 300,- Miete. Da müsstest du eigentlich ergänzende Sozialhilfe oder ergänzendes ALG II bekommen können, da du ja weniger als 350,- zum Leben übrig hast.

Das hat aber mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun.

Ich würde mich schlau machen (auch mit Paragraphen, Google hilft dabei) und zur Not klagen, natürlich zuerst Widerspruch einlegen. Du brauchst keinen Rechtsanwalt zu nehmen, und es werden keine Gerichtskosten erhoben, so eine Klage ist also risikolos.

Viele Grüße
Thea

Hi

Wenn sie dir das nicht vorher gesagt haben, dass du was
zurückzahlen musst, oder einen vorläufigen Bescheid für den
Zeitraum geschickt haben, hätten sie unter Umständen den
Betrag gar nicht mehr zurück verlangen können.

bis zu diesem Mal glaubte ich es würde genauso ablaufen wie ich es vom Alg 1 gewöhnt war, ich melde mich ab und wieder an. unter X (6?) Wochen völlig formlos. hab ich gedacht. ich wunderte mich dass dann trotzdem die volle Zahlung für august kam, meine Sach-Tante sagte mir auf Rückfrage das wäre normal so. Sie würde jetzt anhand meiner Abrechnung berechnen, was mir dann nachträglich abgezogen würde.
das hat sie dann nach über 2 Monaten geschafft gehabt und mir fast das komplette November Geld gestrichen. Ich verdiene Netto deutlich mehr in 2,5 Wochen Arbeit als ein Monat Alg 2 bringt - andererseits…

Allerdings wohl nur, wenn du darauf vertrauen konntest, dass
die Zahlungen seine Richtigkeit haben. Wenn es offensichtlich
ist, dass du zuviel Geld bekommst, dann nicht. Es muss aber
wohl auch für einen Laien offensichtlich sein, nicht nur für
Fachleute.

Was ich nicht verstehe ist, warum die, wenn sie Wochen vorher dein Zeitraum kennen, nicht im betroffenen Monat die 3 Wochen abziehen können… das wäre doch wohl etwas einrfacher und ging beim Alg 1 immer so.

Widerspruch einzulegen lohnt sich ziemlich häufig.

ach weisst du, ich hab drei mal wegen einer Differenz von 170 EU nachgefragt (die auftraten als ich noch bis zum 15. des Monats ABM Jobber war, und mir für den Rest des Monats dann nur noch 53 EU gezahlt wurden) und NIE auch nur ne Antwort bekommen. Die Sachbearbeiter wexeln schneller als man sich Namen und Geschlecht einprägen kann.
jedesmal muss ich von vorn anfangen den Sachverhalt zu erklären…

HH

ist nicht sicher. Sei froh, dass du net noch ein Bussgeld wegen Sozialschmarotzer bekommen hast. So ist es meinen Bekannten vor 5 Jahren beim AA in der Lüneburger Heide gegangen, hatten den Abmeldungszettel hingeschickt, war angeblich nie angekommen und hatten dann richtig Stress. Mit HartzIV ist diese ganze Schiene wohl zu einer gigantischen ABM für Bürokraten ausgeartet…

LG
Mikesch

Hallo

Was ich nicht verstehe ist, warum die, wenn sie Wochen vorher
dein Zeitraum kennen, nicht im betroffenen Monat die 3 Wochen
abziehen können… das wäre doch wohl etwas einrfacher und
ging beim Alg 1 immer so.

Man sollte die jedesmal fragen, ob die nicht einen Job für einen hätten, da die ja offensichtlich mit ihrer Arbeit nicht fertig werden.

Viele Grüße
Thea

War es eigentlich von vorn herein klar, dass der Job nur einen
Monat lang geht?
Ja, es war von vornherein klar, das es nur einen Monat geht. Übrigens habe ich den Job vom arbeitsamt vermittelt bekommen :smile:

Was hatte denn damals der Sachbearbeiter gesagt, als du dich
telefonisch abgemeldet hattest? Hat er gesagt, ist in Ordnung,
ich kümmer mich drum, oder sowas?

Ich denke, sowas in der art. Das ist leider zu lange her. Ich habe ihm gesagtwie lang ich mich abmelde und das wars.

Ich weiß nicht, beweisen kannst du ja nichts, aber wenn du
nicht im guten Glauben gewesen wärst, hättest du doch dem
Arbeitsamt gar nichts von dieser Arbeitsstelle erzählt.

Eben, aber das spielt anscheinend keine Rolle.

Hier ist noch ein nützlicher Link, da könntest du deine Frage
auch mal posten:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/

Vielen Dank dafür :smile:

Viele Grüße
Thea