Hallo liebe wissenden und wissbegierige,
ich stehe vor folgendem problem, zu dem ich durch meine bisherige Recherche keine Antworten finden konnte.
Ich bin seit Juni 2005 als arbeitslos gemeldet, beziehe ALG I.
Ich habe mich im November telefonisch abgemeldet, und in der zeit vom 11.11 bis 11.12.2005 gearbeitet. Alles gut und schön.
Nun hatte ich am 9.03.2006 ein Termin bei der AA in dem ich meine Bemühungen darlegen sollte. Das habe ich getan und im gleichen Atemzug erwähnt, dass ich ja auch in dem benannten Zeitraum sogar arbeit hatte.
Drei Tage später bekomme ich Post von der AA. Ich solle doch bitte Leistungen im Zeitraum vom 11.11.2005 bis 9.3.2006 zurückzahlen, weil diese mir zu unrecht gazahlt worden währen.
Nun ist es aber so, das ich mich doch bei der AA gemeldet habe und mich vom 11.11-11.12 abgemeldet habe. Die AA behauptet nie einen anruf entgegengenommen zu haben, zumindest finden die keine Notiz über diesen Anruf von mir.
Ich versuche sicherlich niemanden aufs Ohr zu legen oder sonstwas.
Nur die AA meint, ich hätte nicht angerufen und ich behaupte das Gegenteil. Nicht weil ich mich gern streite, sondern weil ich mich tatsächlich darum gekümmert habe,das die AA bescheidweiss. Gerade weil ich nicht wollte, dass Probleme entstehen.
Fakt ist also: Wort steht gegen wort, die sagen das Eine und ich das Andere. Und ich bin scheinbar der Idiot der den Fehler den die AA (denn aus meiner Sicht ist es eben dehren Fehler) unterlaufen ist, ausbaden muss.
Ebenfalls Fakt ist, dass sich, dadurch das ich, laut AA, im Zeitraum vom 11.11.2005 - 9.03.2006 nicht als arbeitslos gemeldet war, der Leistungsaspruch um knapp vier Monate verlägert. Das entspricht dann den Betrag den die AA von mir zurückverlangt.
Meine Frage lautet also:
Sind mir dagegen wirklich die Hände gebunden, und kann ich ausser Widerspruchsbriefe nichts machen?? Ich kann zumindest beweisen, das ich mit der AA am 4.11.2005 telefoniert habe. Ich kann allerdings nicht beweisen, das der Anruf zur Arbeitsankündigung stattfand. Wobei ich sonst keinen Grund hätte dort anzurufen.
Und angenommen mir sind wirklich die Hände gebunden, währe es sinnvoll und überhaupt möglich der AA den Vorschlag zu unterbreiten: Statt diesen Betrag zurückzuzahlen, den Leistungszeitraum nicht zu verlägern? Schliesslich würde ich mir logischerweise selbst die Leistung zahlen müssen.
Ich bedanke mich für das aufmerksame durchlesen dieses Romanes und entschuldige mich für diesen langen Text. Komprimieren war da leider nicht möglich.
Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten. Ich weiss momentan wirklcih nicht mehr weiter.
Gruss, Giangian
