Hallo Allerseits,
manche Personen haben eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um damit die Beerdigungskosten begleichen zu lassen.
Dies ist eine nette Geste an die Nachkommen.
Wie ist es nun, wenn diese Person ein Pflegefall wird und in einem Plegeheim landet? Üblicherweise kassiert das Sozialamt das gesamte Vermögen ein. Was passiert nun mit der Sterbegeldversicherung oder einer Lebensversicherung? Wird diese auch nachträglich vom Sozialamt kassiert?
Gruß
Carlos
Hi,
also erstmal: das Sozialamt kassiert gar nichts ein, sondern, wenn Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist, ist derjenige so lange Selbstzahler, bis dieses über der Freigrenze liegende Vermögen verbraucht ist. Erst dann wird Sozialhilfe gezahlt.
Es gibt eine Regelung/Empfehlung oder was auch immer, dass Sterbegeldversicherungen bis zu einer Versicherungssumme von 3.000,- EUR geschützt sein sollen, also nicht zum Vermögen hinzugerechnet werden, auch nicht zum Freibetrag. Allerdings dürfen dies nur reine Sterbegeldversicherungen sein, die nur im Todesfall ausgezahlt werden. Kapitalbildende Lebensversicherungen zählen nicht dazu. Auch nicht, wenn behauptet wird, dass dieses Geld für die Beerdigung bestimmt ist. Inwieweit diese Empfehlung oder Regelung für alle Sozialämter bindend ist oder von allen Sozialämtern so angewandt wird, ist mir nicht bekannt. Es gibt jedenfalls schon Sozialämter, die dies so handhaben.
Gruß
Nelly
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