Pflegeheim - Was wird bei Kindern angerechnet?

Hallo Allerseits,

es geht hier um den nicht seltenen Fall, dass eine alte Person schwer pflegebdürftig wird und in einem Pflegeheim landet.

In einem solchen Fall liegen die matlichen Kosten für das Heim bei 2.500 bis 3.000 €. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Einstufung (die im Einzelfall umstritten sein kann) zwischen 1023 und 1432 €.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung

Das reicht natürlich nicht für die Kosten, also zahlt der Bewohner den Rest selber. Meistens ist die Rente viel zu gering.
Also übernimmt das Sozialamt die Kosten des Pflegeheims.
Das Sozialamt kassiert das Vermögen des Bewohners ein und schaut sich an, was bei den Angehörigen, üblicherweise den Kindern zu holen ist.

Einen einigermaßen guten Link habe ich hier gefunden.
http://www.sozialhilferatgeber.de/
Es bleiben aber noch viele Fragen offen, denn hier wurde nur Einkommen verrechnet.

In welchen Maße wird Vermögen und Angespartes bei den Kindern angerechnet? Habt ihr weiterführende Links?

Gruß
Carlos

Hallo, Carlos,
möglicherweise hast du selbst schon diese Seiten gefunden:
http://www.finanztip.de/recht/familie/unterhel.htm
http://www.finanztip.de/recht/familie/konkurrenz.htm

Demnach gibt es wohl noch keine gesicherte Rechtssprechung in dieser Beziehung.
Grüße
Eckard

Herzlichen Dank! (o.w.T.)