Wohngeld und finanz. Notlage einer Bekannten

Hallo,

ich habe eine Frage, die eine Bekannte von mir betrifft.
Sie ist Mitte 50 und seit vielen Jahren selbständig im kaufmännischen Bereich. Seit 5 Jahren geschieden, hat notariell auf Unterhaltsansprüche ggü. ihrem Ex-Ehemann verzichtet. 3 erwachsene Kinder.
Mittlerweile ist sie finanziell so weit abgesackt, dass sie kaum noch ein-und-aus-weiß. Momentan reicht es gerade noch für die Miete und die Krankenversicherung, aber zum Leben bleibt ihr quasi nichts.
Sie hat beim Sozialamt schon mal nach Wohngeld gefragt, dort wurde ihr aber gesagt, sie hätte keinen Anspruch, da sie ihrem geschiedenen Mann gegenüber auf Unterhalt verzichtet hat. Sie müsse ihn verklagen (das würde fruchtlos laufen, da er selber auch nur geringe finanzielle Mittel hat) und erst danach würde ein Antrag auf Wohngeld überhaupt geprüft werden. Abgesehen davon müsste sie dann aber umziehen. Im Moment bewohnt sie 80 qm bzw. 3 Zimmer, davon ist jedoch fast die Hälfte für ihr Gewerbe genutzt (Lager usw.). Sofern sie überhaupt Wohngeld erhalten würde müsste sie sowieso die gewerbliche Nutzung ihrer Wohnung aufgeben. Ohne dieses Gewerbe jedoch hätte sie quasi überhaupt kein Einkommen mehr.
Sie sucht schon lange Zeit eine Anstellung und ist sehr rührig und bemüht, niemandem zur Last zu fallen. Deshalb schämt sie sich jetzt auch, nach weiterer Hilfe zu fragen und nun mache ich das für sie.

Meine Fragen dazu nun:

  • muß für ein evtl. Wohngeld wirklich erst der Ex-Ehemann verklagt werden?
  • gäbe es eine Möglichkeit, sie in dieser Situation kostenfrei krankenzuversichern (momentan ist sie freiwilliges Mitglied einer GKV mit dem Mindestbeitrag)
  • gibt es in dieser Situation überhaupt noch Einmal-Zuschüsse, z.B. wenn sie Gefahr läuft, von der Krankenversicherung gekündigt zu werden oder die Miete nicht mehr bezahlen kann?
  • kann sie Leistungen nach HartzIV beantragen?

Danke für Hinweise
und Gruß
Sophia

Hallo

ziemlich komplizierter Fall.

Habt ihr bei der Wohngeldstelle gefragt? Sie soll Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragen, nicht beim Sozialamt. Oder wie ist das bei euch geregelt?

Mit dem Exmann würde ich denken, dass es stimmt, dass er hier erstmal zahlen müsste. Das ist doch logisch: Sonst würden doch alle notariell auf Unterhalt verzichten. - Aber vielleicht legt der Mann ja freiwillig dem Amt seine Einkünfte offen, und dann muss er wohl nicht zahlen, wenn es wirklich wenig genug ist. Da würde ich mich aber vorher noch erkundigen, ab welchem Einkommen er zahlen müsste.

Aber wenn der Mann mitmacht, muss man ihn ja doch wohl auf jeden Fall nicht verklagen.

Hartz 4 bezahlt ja die Arbeitsagentur, und nicht das Sozialamt. Ich denke, die können es bewilligen, dass sie in ihrer Wohnung bleiben darf. Sie müsste dem Sachbearbeiter nur überzeugend klarmachen, dass es so billiger ist, als wenn sie alles aufgibt. Und wenn das nicht klappt, dann dessen Vorgesetzten.

Ansonsten müsste sie Hartz 4 beantragen können. Aber da ist auch wieder die Sache mit dem Exmann.

Viele Grüße
Thea